Betreff
Verlängerung der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland
Vorlage
V-SOZ/20/116
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die Fortführung, wird die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Oldenburger Münsterland für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 weitergeführt. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich auch weiterhin mit 12,5 % € jährlich an den förderfähigen Gesamtkosten der Einrichtung, wenn dies der Landkreis Vechta in gleicher Weise beschließt.


Sachverhalt:

 

Bezug:  Sitzung des Kreistages am 25.09.2018, V-SOZ/18/077

 

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland besteht seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta getragene Einrichtung bietet Beratungen für Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit anderen Arbeitsmarktakteuren wie der Agentur für Arbeit, beruflich orientierten Netzwerken und den regionalen Bildungsträgern zusammen und leistet damit wertvolle Beiträge zur Fachkräftesicherung.

 

Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle umfasst:

  • Beratung und Information zu beruflicher Neuorientierung, Wiedereinstieg,  Weiterbildungsmöglichkeiten, Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Fördermöglichkeiten, Arbeitsvermittlung und Weitergabe von Stellenangeboten, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Netzwerkarbeit zum Thema Migration, Alleinerziehende und Frauenerwerbstätigkeit
  • Initiierung und Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Geschäftsstellenarbeit für den Verbund familienfreundlicher Unternehmen e.V., dem zurzeit 159 Unternehmen aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta angehören, insbesondere Beratung zur betrieblichen Kinderbetreuung, Fachkräftegewinnung und   -sicherung, Umgang mit Beschäftigten in Elternzeit, Informationsveranstaltungen zur Mitarbeiterbindung und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Gewährung von Zuschüssen zur Ferienbetreuung von Kindern.

 

Die Koordinierungsstelle bzw. der Verbund familienfreundlicher Unternehmen e. V. Oldenburger Münsterland hat jeweils einen Standort in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta.

Die förderfähigen Kosten für Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle sowie für Maßnahmen zur Qualifizierung von Frauen durch Weiterbildungsträger betrugen jährlich rd. 155.000 €. Die Finanzierung erfolgte zu 40 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 45 % aus Landesmitteln. Die Restmittel finanzierten die Landkreise Cloppenburg und Vechta.

 

Da die Angebote der Koordinierungsstelle überwiegend von nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden (ca. 80% der Ratsuchenden), leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale im Rahmen der Fachkräftesicherung. 2019 konnten 70 Frauen in Arbeit vermittelt werden. Zudem fanden über 253 Beratungen von Frauen und 31 Unternehmensbesuche statt.

Zu den Potentialen gehören auch weibliche geflüchtete Menschen, für die die Koordinierungsstelle Anfang 2017 als eine von acht Koordinierungsstellen in Niedersachsen für eine Förderung mit erweitertem Schwerpunkt „Geflüchtete Frauen“ ausgewählt wurde. Bisher wurden bereits über 326 Frauen entsprechend aufgesucht und beraten.

 

Die Fortführung der Koordinierungsstelle wird insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, in denen Fachkräftesicherung, Ausbau der Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eine bedeutende Rolle spielen, als sinnvoll eingestuft.

 

Das aktuelle Förderprogramm des ESF endet zum 31.12.2020. Die neuen Fördermittel aus dem ESF sind aufgrund des Wechsels der EU-Förderperiode noch nicht abschließend verhandelt. Daher soll die aktuelle Laufzeit der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft nach derzeitigen Informationen des Sozialministeriums Niedersachsen mit der bisherigen Förderhöhe zunächst bis zum 30.06.2022 fortgeführt werden. Die Finanzierung der Verlängerungsphase erfolgt voraussichtlich aus Landesmitteln des Landes Niedersachsen.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auch weiterhin auf 155.000 € jährlich belaufen. Von den Trägern der Koordinierungsstellen (Landkreise) wird nach jetziger Einschätzung wie bisher ein Eigenanteil von 25% gefordert.


Finanzierung:

PSP-Element:

P1.571000.100 / SK 431881

 


Anlagenverzeichnis: