Sachverhalt:
Die
Gruppe Grüne / UWG hat mit Schreiben vom 22.01.2020 beantragt, eine
Ansprechstelle zum Kinderschutz im Landkreis Cloppenburg zu schaffen, welche in
Form eines Projektes als niederschwelliger Zugang zu einem Kinderschutzbüro
umgesetzt werden kann.
Das
Antragsbegehren bezieht sich maßgeblich auf ein Kinderschutzprojekt des
Präventionsrates Lohne. Näheres ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Das
Jugendamt des Landkreises Cloppenburg ist für Kinder- und Jugendschutz,
insbesondere für die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, als Träger der
öffentlichen Jugendhilfe in eigener Kernkompetenz zuständig. Neben der
Bezirkssozialarbeit als erster Adressat für Meldungen nach § 8a SGB VIII
(Kindeswohlgefährdung) verfolgt das Jugendamt den gesetzlichen Auftrag nach §
8b SGB VIII und § 4 KKG Träger der freien Jugendhilfe, Vereinen, Institutionen,
Schulen, Einrichtungen der Kinderbetreuung und die Kindertagespflege mit
fachlicher Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei
der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungslinien zur Seite zu stehen.
Im Auftrag des Landkreises Cloppenburg übernimmt die Erziehungsberatungsstelle
die Beratungsarbeit hinsichtlich § 8a SGB VIII teilweise. Für Akteure und
Institutionen außerhalb der Jugendhilfe übernehmen die insoweit erfahrenen
Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle die Beratung nach 8b SGB VIII und § 4
KKG vollumfänglich.
Im
Landkreis Cloppenburg wird für Kinder im Säuglingsalter bis zum jungen
Heranwachsenden ein lückenloses System zum strukturellen Kinderschutz
vorgehalten (bspw. Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“,
Jugendschutzkontrollen der Kreisjugendpflege etc.). Ergänzt wird dies durch
ehrenamtliche Initiativen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen der
Vorlage V-JHA/19/141 und die flankierende Diskussion zum Thema „Kinderarmut“
aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.05.2019 verwiesen.
Generalpräventive
Maßnahmen für ergänzende Möglichkeiten Kinder im öffentlichen Raum
breiteneffektiv und niederschwellig zu unterstützen sind auch die sog.
„Notinseln“ im Landkreis Vechta. Diese werden durch eine bundesweite Stiftung
getragen und sind unter dem Motto: „Wo wir sind, bist Du sicher“ kreisweit in
Vechta an vielen Läden und Geschäften durch ein Notinsel-Zeichen erkennbar.
Nach
Auskunft des Kreisverwaltung Vechta wurde die Standortpartnerschaft im
Landkreis Vechta durch eine private Initiative umgesetzt. Es erfolgt durch den
Landkreis Vechta keine personelle oder finanzielle Unterstützung. In
Situationen, in denen Kinder ad-Hoc einen Anlaufpunkt und Unterstützung
benötigen (Belästigung, Bedrohung, Stalking, ein Heftpflaster benötigt wird,
aber auch wenn Eltern oder einfach der Hausschlüssel verloren gegangen sind)
bieten die Notinseln eine praktikable Schutzzone.
Die
Umsetzung eines „Notinsel“-Projektes können gemeinnützige Stiftungen, kommunale
oder gemeinnützige Träger übernehmen.
Laut
Auskunft des Landkreises Vechta und der Stadtverwaltung Lohne haben sich bis
Dato aus beiden vorgenannten Projekten keine Meldungen ergeben, wonach Kinder
eigeninitiativ Anlaufpunkte der „Notinsel“ oder der „Eule“ aufsuchten, um auf
eigenen Schutzbedarf struktureller Natur aufmerksam zu machen. Ferner wurde bis
Dato vom Personal teilnehmender Geschäfte und Läden kein Fall mit einschlägigen
Indizien, welche einen Kinderschutzfall begründen könnten, gemeldet. Jenseits
von Situationen in denen Kinder Unterstützung brauchten, hat sich aus den
Erfahrungen des Jugendamtes des Landkreises Vechta sowohl mit den „Notinseln“,
als auch mit dem Lohner Projekt „Hier findet ihr Recht“ folgende Erkenntnis ergeben: Kinder
offenbaren sich und ihren grundsätzlichen Schutzbedarf an ihnen bekannten und
vertrauten Orten und gegenüber Personen des Vertrauens. Diese finden Kinder in
ihren familiärem, nachbarschaftlichem und institutionellem (Kindergarten,
Schule, Verein) Umfeld.
Anlagenverzeichnis:
Antrag
der Gruppe Grüne/UWG zum Kinderschutz