Betreff
Satzung des Landkreises Cloppenburg zur Erhebung von Gebühren und Entgelten für Sondernutzungen und sonstige Nutzungen an Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/11/022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die „Satzung des Landkreises Cloppenburg zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen vom 03.04.1967“ ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von  Sondernutzungsgebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg.

 

Nach dieser Satzung werden unter anderem für die Kreuzung und die Längsverlegung von Leitungen an Kreisstraßen Sondernutzungsgebühren erhoben. Tatsächlich wurden jedoch in der Vergangenheit diese Leitungsverlegungen nicht durch Sondernutzungserlaubnisse, sondern durch Gestattungsverträge geregelt. Dieser Vertrag enthält keine Regelungen über die Zahlung von Gebühren oder der Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts, so dass momentan keine Gebühren für das Verlegen von Leitungen an Kreisstraßen oder eine Kreuzung von Kreisstraßen erhoben werden können.

 

Es wird vorgeschlagen, dies nun zu ändern. Dafür ist eine Änderung der Satzung unumgänglich, um Gebühren und Entgelte für Sondernutzungen und sonstige Nutzungen an Kreisstraßen zu erheben. Auch soll die Satzung insoweit angepasst werden, dass die privatrechtlichen Entgelte auch für bereits abgeschlossene und noch gültige Gestattungsverträge gefordert werden können.

 

Im übrigen sollen die Nummern 2.1 und 3.1 des Gebühren- und Entgelttarifs für Sondernutzungen und sonstige Nutzungen an Kreisstraßen entsprechend angepasst werden.

 

Nr.

2          Kreuzungen

 

2.1              Rohre und Leitungen aller Art (über- oder unterirdisch)

mit Ihrem Zubehör                                                               

 

= Von 20 bzw. 40 DM auf 40 EUR jährlich

 

 

Nr.

3                    Längsverlegungen

 

3.1              Rohre und Leitungen aller Art (über- oder unterirdisch)

mit ihrem Zubehör je angefangene 100 m                           

 

= Von 10 bzw. 20 DM auf 20 EUR jährlich

 

 

Bei allen weiteren Nutzungsarten sollen die Gebühren und Entgelte verdoppelt (alte DM-Beträge auf neue EURO-Beträge) werden.