Betreff
Erweiterung der Jugendherberge an der Thülsfelder Talsperre um ein Gebäude mit Gruppen-, Seminar-, und Tagungsräumen
Vorlage
V-KUL/19/145
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreistag, das Gebäude mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen mit Kosten von bis zu 900.000 EUR als Eigentümer zu finanzieren und anschließend dem Deutschen Jugendherbergswerk langfristig über eine Miete zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung der Baumaßnahme soll durch Fachpersonal des Deutschen Jugendherbergswerk in enger Abstimmung und unter Beachtung der Vorgaben des Landkreises Cloppenburg erfolgen.

 

 


Sachverhalt:

Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Unterweser-Ems e.V. beantragt mit Schreiben vom 21.08.2019 die Erweiterung der Jugendherberge an der Thülsfelder Talsperre um ein Gebäude mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen (siehe Anlage). Die Zahl der Übernachtungen der Jugendherberge an der Thülsfelder Talsperre ist nach Angabe des Jugendherbergswerk in diesem Jahr erneut stark gestiegen, so dass von rund 30.000 Übernachtungen in 2019 ausgegangen werden kann. Diese Steigerung beruht insbesondere auf die letzten baulichen Erweiterungen. Vor diesem Hintergrund möchte das Deutsche Jugendherbergswerk das Angebot des Hauses in einem nächsten Schritt durch ein weiteres Gebäude mit Gruppen- und Seminarräumen ausbauen. Derzeit belegen bis zu 5 Gruppen gleichzeitig die Jugendherberge, wobei nur zwei entsprechend große Gruppenräume zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus verspricht sich das Deutsche Jugendherbergswerk durch ein entsprechend verbessertes Raumangebot eine Ausweitung der Belegung in der Nebensaison, d.h. in den Monaten November bis März. Dadurch könnten sich die Übernachtungen in den Jahren nach der Investition nochmals um rund 5.000 Übernachtungen steigern. In erster Linie soll die Erweiterung um ein Gebäude mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen jedoch der Zufriedenheit der Gäste dienen, erst in zweiter Linie einer Steigerung der Übernachtungen. Weiterhin weist das Deutsche Jugendherbergswerk in seinem Antrag darauf hin, das Jugendherbergen auch wichtige Wirtschaftsfaktoren für eine Region sind, da ein großer Teil der Tagesausgaben jedes Gastes der Jugendherberge im touristischen Umfeld verbleibt.

 

Das Deutsche Jugendherbergswerk beantragt deshalb, dass der Landkreis Cloppenburg das Gebäude finanziert und dem Jugendherbergswerk anschließend über eine Miete langfristig zur Verfügung stellt.

 

Entsprechend der vom Architektur-/Ingenieurbüro Schröder aufgestellten Kostenaufstellung (Stand 05.09.2019) werden für den Neubau des Gebäudes mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen Kosten von ca. 895.000 EUR veranschlagt. Die Nutzfläche beträgt ca. 320 m², es sollen 4 Seminarräume mit Nebenräumen entstehen. Das Deutsche Jugendherbergswerk legte neben der Kostenaufstellung und der Nutzflächenberechnung einen Lageplan sowie einen Grundrissplan vor (siehe Anlagen).

 

Der Landkreis Cloppenburg ist Eigentümer der Grundstücke, Flurstücke 50/2 und 52/2, Flur 29 der Gemarkung Garrel mit den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen zum Betrieb der Jugendherberge. Es besteht derzeit ein langfristig angelegter Mietvertrag einschließlich einer Ergänzungsvereinbarung zum mobilen Wohnheim.

 

Als Eigentümer der Grundstücke sowie der Gebäude und Anlagen würde der Landkreis Cloppenburg die geplante Baumaßnahme finanzieren und das Gebäude anschließend über einen noch festzulegenden Zeitraum (z.B. 25 Jahre) dem Jugendherbergswerk über eine Miete zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll durch Fachpersonal des Deutschen Jugendherbergswerk in enger Abstimmung und unter Beachtung der Vorgaben des Landkreises Cloppenburg erfolgen.

 

Eine Vorprüfung der geplanten Baumaßnahme ergab, dass es bauplanerisch keine Bedenken gibt. Für den geplanten Neubau eines Gebäudes mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen bestehen evtl.  Fördermöglichkeiten aus der EFRE-Tourismusrichtlinie von bis zu 50 % der Baukosten oder (wahrscheinlicher) über die LEADER-Region Soesteniederung (Maximalförderbetrag 100.000 EUR). 

 


Finanzierung:

Die Kosten für den Neubau des Gebäudes mit Gruppen-, Seminar- und Tagungsräumen zur Nutzung durch das Deutsche Jugendherbergswerk sind noch im Haushalt 2020 einzuplanen.

 


Anlagenverzeichnis:

·         Antrag des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Unterweser-Ems e.V. vom 21.08.2019

·         Kostenaufstellung Stand 05.09.2019

·         Lageplan und Grundrissplan