Betreff
Stiftung Moor- und Fehnmuseum - Berufung je einer Vertreterin/eines Vertreters für den Vorstand und das Kuratorium
Vorlage
V-KT/19/075
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Gremien der Stiftung Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn werden für die Zeit ab 2020 bis zum 31.12.2021 folgende Vertreter benannt:

Vorstand:        Landrat Johann Wimberg

Kuratorium:      ________________________

 


Sachverhalt:

Nach § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht der Vorstand des Moor- und Fehnmuseums Elisabethfehn aus sechs Mitgliedern. Dem Vorstand gehört u.a. auch eine Vertreterin/ein Vertreter des Landkreises Cloppenburg an.

 

Ferner besteht nach § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung das Kuratorium aus bis zu neun Mitgliedern. In das Kuratorium entsendet u.a. auch der Landkreis Cloppenburg ein Mitglied.

 

In seiner Sitzung am 11.11.2014 hat der Kreistag unter TOP 11 folgende Personen vorgeschlagen bzw. entsandt:

 

Vorstand:        Landrat Johann Wimberg

Kuratorium:     Leonhard Rosenbaum, Ramsloh

 

Die Amtszeit dieser Vertreter beträgt fünf Jahre und endet am 31.12.2019.

 

Die Stiftung bereitet derzeit eine Satzungsänderung vor, nach der unter anderem die Amtszeit der Stiftungsorgane an die Länge der Wahlperiode der kommunalen Vertretungen angepasst werden soll. Die Amtszeit soll dann jeweils am 01. Januar des auf die allgemeine Kommunalwahl folgenden Jahres beginnen. Diese Regelung soll erstmals mit der Kommunalwahl 2021 in Kraft treten. Alle bis dahin vorzunehmenden Berufungen und Wahlen gelten nur bis zum Ablauf des Jahres 2021.

Darüber hinaus soll durch die Satzungsänderung verbindlich festgelegt werden, dass die Vertretung der Kommunen im Vorstand durch die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/ den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten erfolgt.

 

Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für die zeit bis zum 31.12.2021 erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Für den Vorstand ist Landrat Johann Wimberg ab Inkrafttreten der Satzungsänderung gesetzt.