Betreff
Entscheidung über die Verstetigungen aus dem Modellprojekt Kindertagespflege (Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“ in Cappeln und Springerkraft für die Gemeinden Barßel und Saterland)
Vorlage
V-JHA/19/154
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. der Landkreis Cloppenburg führt den Vertretungsstützpunkt “Wolkentanz“ in Cappeln unter Festanstellung einer Tagespflegepersonen mit 25 Wochenstunden, optional mit bedarfsorientiertem Arbeitszeitansatz bis maximal 30 Wochenstunden fort
  2. der Landkreis Cloppenburg verstetigt die im Rahmen des Bundesprogramms eingeführte, mobile Vertretung für die Gemeinden Saterland und Barßel mit 30 Wochenstunden, optional mit bedarfsorientiertem Arbeitszeitansatz bis maximal 39 Wochenstunden.

 

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg folgendes beschlossen:

 

  • der Landkreis Cloppenburg nimmt ab dem 01.04.2016 am Bundesprogramm „Kindertagespflege“ teil und stellt hierfür den entsprechenden Antrag
  • es wird die Höchstfördersumme entsprechend den Vorgaben des Bundes beantragt
  • die notwendige Co-Finanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ab 2016 mit dem Bundesprogramm „Kindertagespflege – Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ 22 Modellkommunen dabei unterstützt, die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege vor Ort (weiter-) zu entwickeln. Das Modellprojekt endete am 31.12.2018, wobei die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Modellprojektes ab Maßnahmenbeginn für jeweils zwei Jahre durchgeführt werden mussten. Das Handlungsfeld „Festanstellung“ wurde neben der Verbesserung der Qualifizierung ein Projektschwerpunkt mit Auf- und Ausbau von Vertretungsmodellen von Tagespflegepersonen aufgrund der Tatsache, dass es im Landkreis Cloppenburg mit Ausnahme gegenseitiger Vertretungen von Tagespflegepersonen über die Spielkreise keine verlässliche Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gab. Diese sollten dann mit einer Festanstellung kombiniert werden.  Bereits mit Kreistagsbeschluss vom 17.01.2019 wurde der Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“ in Cloppenburg und erweiterte Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen verstetigt. Verbleibende Maßnahmen des Modellprojektes sind:

 

·         Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“ in Cappeln; Maßnahmenbeginn April 2018

·         Mobile Vertretung (Springerin) in den Gemeinden Barßel und Saterland; Maßnahmenbeginn Januar 2018, Maßnahmenbeendigung aufgrund Jobwechsels der Springerkraft im Juli 2019

·         Großtagespflegestelle Friesoythe (GTP)

 

Kindertagespflege ist in der kommunalen Gesamtstrategie nicht mehr wegzudenken, sodass weniger an der Akzeptanz der Tagespflege als Kinderbetreuungsform gearbeitet werden musste, als vielmehr an der tatsächlichen Gleichstellung zwischen Kindertagespflege und KiTa hinsichtlich der Qualität.

 

Wenn im Bereich der Kindertagespflege den Eltern kontinuierlich eine Vertretung angeboten werden kann, dann optimiert sich dadurch das Betreuungsangebot und es wird im besten Fall vermieden, dass die Eltern sich zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen. Hier bieten die Vertretungsmodelle eine ideale Möglichkeit, um Eltern Verlässlichkeit zu bieten.

Wenn davon gesprochen wird, dass Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu Krippen sein soll, dann muss sich das auch auf die Vertretung beziehen. Hier haben sich die genannten Maßnahmen als positiv erwiesen:

 

1.      Hinsichtlich des Vertretungsstützpunktes „Wolkentanz“ in Cappeln sind im zurückliegenden Evaluationszeitraum im Monatsdurchschnitt 111 Betreuungsstunden bei durchschnittlich 5,25 betreuten Kindern angefallen. Die Räume und deren Ausstattung wurden von der Gemeinde Cappeln zur Verfügung gestellt. Da die Betreuung der Kinder i.d.R. nicht parallel läuft und der Vertretungsstützpunkt auch zur Kontaktpflege durch Tagespflegepersonen genutzt wird, ist ein Stundenvolumen von derzeit 25 Wochenarbeitsstunden der festangestellten Tagespflegeperson aktuell ausreichend. Bei weiterem Zuwachs an Tagespflegeverhältnissen in den Gemeinden Cappeln und Emstek ist eine Option auf eine bedarfsorientierte Anhebung der Wochenarbeitszeit auf maximal 30 Wochenarbeitsstunden zu empfehlen.

 

2.      Die Springerkraft für die Gemeinden Saterland und Barßel hat im zurückliegenden Evaluationszeitraum durchschnittlich im Monat 37 Vertretungsstunden für durchschnittlich 16 Kinder im Monat geleistet. Bereits die Sachberichte zu den jährlichen Verwendungsnachweisen im Modellprojekt verdeutlichen eine gute Auslastung der Springerkraft mit vielen Einsätzen in Großtagespflegestellen in den Gemeinden im Nordkreis. Hier empfiehlt sich eine Fortführung der mobilen Vertretungskraft unter personalwirtschaftlicher Verwaltung des Kindertagespflegebüros im bisherigen Umfang (30 Wochenstunden) mit der Option einer bedarfsorientierten Stundenaufstockung auf eine Vollzeitstelle (39 Wochenstunden).

 

3.      Die Großtagespflege in Friesoythe ist im zurückliegenden Evaluationszeitraum so erfolgreich angenommen worden und ausgelastet gewesen, dass die dort angestellten Tagespflegepersonen die Fortführung in eigener Selbstständigkeit beabsichtigen. Somit realisiert sich eine Verstetigung dieser Maßnahme im Nordkreis ohne weiteren Finanzierungsaufwand durch die Kreisverwaltung.

 

 


Finanzierung:

Die vorgesehenen Änderungen ergeben Mehrausgaben – bezogen auf die für 2020 kalkulierten Ausgaben - von jährlich ca. 58.000,00 €.

 

PSP-Element: P1.365000/ Sachkonto 431810

Haushaltsansatz 320.600,00 €