Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der vorgeschlagenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Cloppenburg zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen entsprechend § 7 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und zur Realisierung eines Bündelungskonzeptes wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Cloppenburg soll folgendermaßen fortgeschrieben werden:

 

Änderung 1:

Um den gesetzlichen Vorgaben im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zu entsprechen, wird nun im Nahverkehrsplan im neuen Kapitel 3.4 („Verwendung der Mittel entsprechend § 7a und § 7b des NNVG“) die entsprechende Verwendung der Mittel dargestellt.

 

Änderung 2:

Um eine Linienbündelung zu realisieren, wird nun im Nahverkehrsplan im neuen Kapitel 3.5 („Linienbündelung“) die Linienbündel als neues Ziel aufgenommen. In diesem Kapitel werden kurz die Hintergründe der Linienbündel dargestellt.

Weiter wird der Abschlussbericht der PTV Transport Consulting GmbH, Karlsruhe, die im Auftrag des Landkreises verschiedene Bündelungsvarianten berechnet und im Einvernehmen mit der Verwaltung eine Variante empfohlen haben, als neue Anlage zum Nahverkehrsplan genommen. Damit können alle Details des Bündelungskonzeptes dieser Anlage entnommen werden.

 

Änderung 3:

In der Einleitung des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans beschreibt ein neues Kapitel 1.1. den Anlass der Fortschreibung.

 

Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG, aktueller Stand 03.05.2017) macht u.a. folgende Vorgaben (Auszüge):

§ 7a Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr

(1) 1 Dem kommunalen Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 obliegt die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr.

2 Bestandteil dieser Verpflichtung ist, dass der Aufgabenträger zu gewährleisten hat, dass Zeitfahrausweise im straßengebundenen Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren um mindestens 25 vom Hundert gegenüber Zeitfahrausweisen des Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit ermäßigt werden.

 

§ 7b Finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs

(2) 1 Die nach Absatz 1 zugewiesenen Mittel sollen insbesondere für die Entwicklung von Angeboten, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind (flexible Bedienformen), verwendet werden. 2 Sie dürfen auch für andere Maßnahmen des Aufgabenträgers eingesetzt werden, mit denen der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr verbessert oder erweitert wird.

 

§ 7c Anpassung der Nahverkehrsplanung, Berichtspflicht

(1) 1 Abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 haben die kommunalen Aufgabenträger (§ 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3) unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß den §§ 7a und 7b bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 jeweils ihren Nahverkehrsplan anzupassen und fortzuschreiben.

 

 

Hintergrund zur Realisierung einer Linienbündelung:

 

Ziel des Landkreises Cloppenburg ist es, die bestehenden Linien-Genehmigungen zu harmonisieren, um zukünftig unter Beachtung des § 9 Abs. 2 PBefG eine gebündelte Genehmigungserteilung im Rahmen eines eigen- oder gemeinwirtschaftlichen Wettbewerbes zu ermöglichen oder Direktvergaben durchzuführen.

Die Linienbündelung definiert zusammenhängende Linien, deren gemeinsame Vergabe zweckmäßig ist. Damit wird die unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit für die Laufzeit der Genehmigung gestärkt und es kann ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen ertragsreichen und ertragsschwachen Linien innerhalb eines Bündels stattfinden. Ein wesentliches Ziel der Linienbündelung liegt darin, eine „Rosinenpickerei“ zu verhindern, bei der eine Konzentration auf ertragsreiche Linien stattfindet, und den Betrieb auch ertragsschwacher Linien langfristig zu sichern.

Für den Landkreis Cloppenburg wurde aus diesem Grund eine Linienbündelung durch die PTV Transport Consulting GmbH, Karlsruhe, durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung verschiedener Bündelungsvarianten durch die Verwaltung, wurde die favorisierte Variante den Verkehrsunternehmen im Landkreis Cloppenburg präsentiert, die über eine Linienkonzession im Landkreis verfügen. Im Anschluss daran konnten die Verkehrsunternehmen Anmerkungen und Änderungsvorschläge einbringen, die im weiteren Bündelungsverfahren berücksichtigt wurden.

Im Ergebnis soll eine Bündelungsvariante mit vier Bündeln realisiert werden, bei der auch die Interessen von klein- und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt wurden. Eine vollständige Beschreibung der zu realisierenden Linienbündelung findet sich im Abschlussbericht der PTV GmbH in der Anlage zum NVP.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Änderungen zum Nahverkehrsplan 2018

Anlage 2 – Nahverkehrsplan Cloppenburg – Erste Fortschreibung

Anlage 3 – Linienbündelung - Ergebnisbericht