Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2018 zu beschließen und den
Überschuss in Höhe von 14.170.351,35 EUR der Überschussrücklage zuzuführen.
Außerdem
wird dem Kreistag empfohlen zu beschließen, den Landrat für das Jahr 2018 zu
entlasten.
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2018, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie eine
Stellungnahme der Verwaltung liegen an.
Der Kreistag
beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über die Zuführung eines
Überschusses an die Überschussrücklage.
Weiterhin
beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Jahresabschluss 2018
Anlage 2 – Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 – Stellungnahme der Verwaltung