Betreff
Antrag des Abgeordneten Michael von Klitzing; Umsetzung einer erweiterten Bodenkontrolle im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/19/262
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.07.2019 hat Herr Michael von Klitzing als Mitglied des Kreistages den Antrag gestellt, den nachfolgend genannten Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der Kreisgremien aufzunehmen:

 

„Der Landkreis Cloppenburg trifft Vorbereitungen zur Verbesserung der Bodenkontrolle aller Flächen im Landkreis, die der Düngeverordnung unterliegen, um Düngebedarf und Düngeeintrag nachhaltig abzustimmen.“

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Beschlossen werden soll die Umsetzung der erweiterten Bodenkontrolle im Landkreis Cloppenburg mit dem Ziel, dass die Pflanzendüngung nur in Höhe des Boden-Nährstoffentzuges durchgeführt wird.

 

Zur Begründung führt der Antragsteller aus, dass die gegenwärtige Situation mangelhaft sei, da nur ca. 5% der Böden jährlich kontrolliert würden. 95% der Angaben basierten unter anderem auf Selbstangaben der Erzeuger. Nach Auffassung des Antragstellers ist die Frequenz der Kontrollen zu erhöhen, um ein wachsendes Düngekataster zu erreichen. Zielvorgabe müsse sein, dass tatsächlich nur in Höhe des Nährstoffentzugs durch die Pflanze gedüngt werde.

 

Hierzu ist anzumerken, dass zum 01.01.2017 die Düngebehörde in der Landwirtschaftskammer eingerichtet worden ist. Sie erstellt und bewertet die fachrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Düngerechts und überwacht die Einhaltung in den Betrieben. Eine Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg zur Überwachung des Düngerechts ist somit nicht gegeben.

 

Die Ausführungen zum Nitrat Monitoring beziehen sich nicht direkt auf den Antragsinhalt. Insoweit ist diesen Ausführungen aus Sicht der Verwaltung nichts hinzuzufügen.

 

Die Anmerkungen zu Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen Umweltrichtlinien liegen ebenfalls nicht in der Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg.

 

Zur Frage des Nitrateintrags in die Gewässer der Ahlhorner Fischteiche kann eine Bewertung durch den Landkreis Cloppenburg erst nach Kenntnis aller Fakten erfolgen. Wesentlich scheint hier die Einsichtnahme in den wissenschaftlich fundierten Abschlussbericht über den Projektaufbau, seinen Verlauf sowie über die wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse, Zusammenhänge und Belege zu Ursachen und Wirkungen.

Der in der Presse kolportierte „Behördenzwist“ zeigt ein falsches Bild der seit Jahren durchweg guten Zusammenarbeit zwischen den Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Ahlhorn und dem Landkreis Cloppenburg.


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Abgeordneten von Klitzing vom 11.07.2019