Betreff
Abfallbilanz 2018
Vorlage
V-PLA/19/261
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.

Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung oder sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.

 Die Abfallbilanz wird in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 

PSP-Element (Produkt)

P 1.537100


Anlagenverzeichnis:

Abfallbilanz 2018