Betreff
Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab August 2019
Vorlage
V-SOZ/19/105
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019 ein. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe (19.853,00 EUR) bis 31.12.2020 für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2018 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 19.12.2017 Folgendes beschlossen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für die Jahre 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 252.000,00 EUR für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen. 

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.“

 

Hierzu folgender Hintergrund:

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00 EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht nachgekommen.

 

 

Der Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.

Niedersachsen hat dann zwischenzeitlich die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen komplett als Landesaufgabe anerkannt und an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft eingerichtet und besetzt. Der flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit an allen Grund- und Halbtagsschulen war derzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Damit die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden kann, hat der Landkreis Cloppenburg sich dazu bereit erklärt, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel (= 252.000,00 EUR) zunächst nur für das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016) und dann für die Jahre 2018 bis 2020 (sh. oben aufgeführten Kreistagsbeschluss vom 19.12.2017) zu gewähren. Diese Bewilligung ist immer unter dem Vorbehalt erfolgt, dass die Zuschüsse entsprechend gekürzt werden, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung stellen.

 

Aktuelle Sachlage

Niedersachsen ist seiner Verpflichtung, weiter in die Schulsozialarbeit einzusteigen nachgekommen und hat zum 01.08.2019 für folgende Grundschulen im Landkreis Cloppenburg Schulsozialarbeiter eingestellt:

·         Grundschule Molbergen (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden

·         Grundschule Bösel (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden

·         Grundschule Essen (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden

 

Im Vergleich dazu wurden mit den Haushaltsmitteln des Landkreises und teilweise durch Aufstockung mit gemeindeeigenen Mitteln bislang Schulsozialarbeiter im folgenden Stellenumfang beschäftigt:

·         Gemeinde Molbergen: 1 Schulsozialarbeiterin mit 14 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch die Grundschule in Peheim abgedeckt)

·         Grundschule Bösel: 1 Schulsozialarbeiterin mit 7 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch die Grundschule in Petersdorf abgedeckt)

·         Grundschule Essen: 1 Schulsozialarbeiterin mit 10 Wochenstunden (hat gleichzeitig auch die Grundschule in Bevern abgedeckt)

 

Damit sind die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen jetzt insgesamt bei weitem besser gestellt als durch die bisherige Förderung des Landkreises.

 

Der Umgang mit dem Landkreiszuschuss für die Schulsozialarbeit aufgrund der Bewilligung weiterer Schulsozialarbeiterstellen im Grundschulbereich wurde im Arbeitskreis Soziales mit den Bürgermeistern der vertretenden Städte/ Gemeinden am 21.05.2019 erörtert. Es wurde seitens des Landkreises dargestellt, dass nach dem derzeitigen politischen Beschluss eine Kürzung bzw. Einstellung der Zahlung an die o.g. drei Gemeinden zu erfolgen habe. Aus Reihen der Bürgermeister kam wiederum der Vorschlag, die freiwerdenden Haushaltsmittel den anderen Kommunen zukommen zu lassen.

 

Seitens der Kreisverwaltung bestehen große Bedenken, die Mittel weiterhin in voller Höhe bei den Kommunen zu belassen. Dies würde der grundsätzlichen Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziert bzw. einstellt, widersprechen. Es wird daher für eine Einstellung der freiwilligen Unterstützung des Landkreises im Rahmen der Schulsozialarbeit für die o.g. drei Gemeinden plädiert.

 

Um die bereits im Haushalt 2019 und 2020 eingeplanten Mittel jedoch weiterhin sinnvoll einzusetzen, bestünde die Möglichkeit, die freiwerdenden Mittel den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg zukommen zu lassen. Das Land ist in den letzten Jahren nicht weitergehend in die Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Schulen eingestiegen, obwohl ein entsprechender Unterstützungsbedarf in diesem Bereich besteht. Zudem würden auch die Städte und Gemeinden indirekt davon profitieren, da letztlich ein großer Teil der Schüler nach der allgemeinbildenden Schule eine BBS besucht.

Bei den freiwerdenden Mitteln handelt es sich um eine Gesamtsumme von 59.559,00 EUR (2019 = 17.518,00 EUR)  und 2020 = 42.041,00 EUR).

 

Aufgrund der Sachnähe zu anderen Bereichen wie z.B. INTEGRA an den BBS`en soll über die Schulsozialarbeit an Schulen zukünftig im Sozialausschuss entschieden werden..


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2019

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901  - 402.000,00 EUR


Anlagenverzeichnis: