Beschlussvorschlag:
§
5 Ziffer 2 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen
mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg vom 01.02.213 erhält im Wege einer
1. Änderungssatzung folgende Fassung:
2. Der Beirat wählt je ein Mitglied, das beratendes Mitglied im
Sozialausschuss, im Ausschuss für Kultur und Freizeit, im Schulausschuss, im
Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung und Umwelt und im
Verkehrsausschuss des Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt ebenfalls je
eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese Aufgaben können
auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.
Sachverhalt:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen im
Landkreis Cloppenburg hat mit Schreiben vom 26.06.2019 einen Antrag auf
Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates
für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg gestellt. Der Antrag
ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Antrag spiegelt die Beschlussfassung des
Kreistages vom 13.03.2018 (TOP 8, Vorlage V-KT(18/055) wieder, wonach dem
Beirat für Menschen mit Behinderungen eine beratende Mitarbeit in allen
Fachausschüssen bei behindertenrelevanten Angelegenheiten einzuräumen ist. Eine
entsprechende Benennung der Personen aus dem Beirat für die Beratung in den
verschiedenen Fachausschüssen ist vom Kreistag in seiner Sitzung am 19.06.2018
(Vorlage V-KT/18/058) erfolgt.
Der bisherige Text in § 5 Ziffer 2 der Satzung
lautet wie folgt:
2. Der Beirat wählt ein Mitglied, das beratendes
Mitglied im Sozialausschuss des Landkreises ist. Diese Aufgabe kann auch dem
Beiratsvorsitzenden übertragen werden.
Seitens der Verwaltung wird der Antrag des
Beirates auf Satzungsänderung unterstützt. Im
Textvorschlag sollten dabei die genauen Bezeichnungen der Fachausschüsse
berücksichtigt werden (Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind rot
gekennzeichnet.):
2. Der Beirat wählt je ein Mitglied, das
beratendes Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss
für Kultur und Freizeit, im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im
Ausschuss für Planung und Umwelt und im Verkehrsausschuss des
Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt ebenfalls
je eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese Aufgaben
können auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.
Ein Entwurf der Satzungsänderung (1.
Änderungssatzung) ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag des Beirates
Anlage 2 – Entwurf Änderungssatzung