Betreff
Änderung der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-KA/19/545
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

§ 5 Ziffer 2 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg vom 01.02.213 erhält im Wege einer 1. Änderungssatzung folgende Fassung:

 

2.    Der Beirat wählt je ein Mitglied, das beratendes Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss für Kultur und Freizeit, im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung und Umwelt und im Verkehrsausschuss des Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt ebenfalls je eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese Aufgaben können auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.

 


Sachverhalt:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg hat mit Schreiben vom 26.06.2019 einen Antrag auf Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg gestellt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Antrag spiegelt die Beschlussfassung des Kreistages vom 13.03.2018 (TOP 8, Vorlage V-KT(18/055) wieder, wonach dem Beirat für Menschen mit Behinderungen eine beratende Mitarbeit in allen Fachausschüssen bei behindertenrelevanten Angelegenheiten einzuräumen ist. Eine entsprechende Benennung der Personen aus dem Beirat für die Beratung in den verschiedenen Fachausschüssen ist vom Kreistag in seiner Sitzung am 19.06.2018 (Vorlage V-KT/18/058) erfolgt.

 

Der bisherige Text in § 5 Ziffer 2 der Satzung lautet wie folgt:

 

2. Der Beirat wählt ein Mitglied, das beratendes Mitglied im Sozialausschuss des Landkreises ist. Diese Aufgabe kann auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird der Antrag des Beirates auf Satzungsänderung unterstützt. Im  Textvorschlag sollten dabei die genauen Bezeichnungen der Fachausschüsse berücksichtigt werden (Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind rot gekennzeichnet.):

 

2. Der Beirat wählt je ein Mitglied, das beratendes Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss für Kultur und Freizeit, im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung und Umwelt und im Verkehrsausschuss des Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt ebenfalls je eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese Aufgaben können auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.

 

Ein Entwurf der Satzungsänderung (1. Änderungssatzung) ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag des Beirates

Anlage 2 – Entwurf Änderungssatzung