Betreff
Teilnahme des Landkreises Cloppenburg an dem Projekt Hotspot 23
Vorlage
V-PLA/19/257
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Beantragung von Fördermitteln des Bundes und Landes zur Teilnahme an dem Gemeinschaftsprojekt Hotspot 23 mit einer Laufzeit von 6 Jahren wird zugestimmt. Der Landkreis stellt einen 10%igen Eigenanteil (max. 150.000,00 €) an dem Projekt für die Haushaltsjahre 2020-2025 zur Verfügung. Die Beteiligung des Landkreises gilt unter der Voraussetzung, dass mindestens einer der Landkreise Oldenburg, Emsland oder Vechta sich ebenfalls am Projekt beteiligt.

Unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel des Bundes und Landes wird der Einstellung einer Vollzeitkraft (bzw. 2 halbtags beschäftigte Teilzeitkräfte) befristet für die Projektlaufzeit von 6 Jahren zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Emsland hat in den vergangenen Jahren erfolgreich als Verbundpartner am Hotspot-Projekt 22 "Wege zur Vielfalt - Lebensadern auf Sand" (https://wege-zur-vielfalt.de) teilgenommen. Aufgrund seiner positiven Erfahrungen ist er an die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Vechta herangetreten, um über diese Projektarbeit zu informieren. Gleichzeitig schlug der Landkreis Emsland vor, sich gemeinsam als aktive Verbundpartner an einem neuen Projekt Hotspot 23 zu beteiligen.

In einem weiteren Termin mit Vertretern der Naturschutzbehörden der Landkreise Emsland, Oldenburg und Vechta haben alle drei Landkreise Interesse an der Teilnahme an dem Projekt Hotspot 23 gezeigt. Der Landkreis Oldenburg hat sich bereit erklärt, die Projektkoordination als koordinierender Antragsteller zu übernehmen. Inzwischen haben diese 3 Landkreise bereits mit der Erarbeitung ihrer Projektskizzen begonnen. Der vorläufige Arbeitstitel lautet: „Vielfalt in Geest und Moor – Wasser, Sand und Moor prägen unsere Landschaft“.

Der Landkreis Cloppenburg hat seine konkrete Teilnahme noch nicht verbindlich zugesagt, um eine politische Beschlussfassung dazu herbeizuführen.

 

 

Allgemeine Ziele der Hotspots der biologischen Vielfalt

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen.

Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen im Rahmen des Programms dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern. Förderschwerpunkte sind u. a. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland.

Diese „Hotspots der biologischen Vielfalt“ sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt an charakteristischen Arten, Populationen und Lebensräumen. Die 30 Hotspot-Regionen finden sich in ganz Deutschland – von der Ostsee bis zu den Alpen - auf etwa 11 % der Bundesfläche. Sie sind Deutschlands „Schatzkästen der Natur“.

Als Grundlage für die Ermittlung der Hotspots dienten bundesweit vorliegende Daten zu FFH- Lebensraumtypen und Daten zum Vorkommen verschiedener Artengruppen wie beispielsweise Gefäßpflanzen, Säugetiere, Schmetterlinge, Amphibien und Reptilien. Die Daten wurden in einem Forschungsvorhaben ausgewertet und gewichtet. So entstand die Liste mit den 30 Hotspots in Deutschland.

Projektinhalt Hotspot 23

Weite Teile des Landkreises Cloppenburg befinden sich in der Hotspot Region 23, zu der die Delmenhorster Geest, der Nordhümmling, die östliche Hunte-Leda-Moorniederung sowie das Vehnemoor/ Fintlandsmoor zählen.

Die betreffenden Landschaftsräume dieses Hotspots sind in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt und umfassen eine Fläche von 1.233,68 km2 mit einem charakteristischen Ausschnitt der norddeutschen Tiefebene. Mit dem Hasbruch bei Delmenhorst im Osten beinhaltet dieser Hotspot einen der besten Stieleichenwälder mit Hutewaldcharakter Norddeutschlands. Er hat eine hohe Bedeutung für Tiergemeinschaften alter, eichenreicher Laubwälder. So finden sich hier u. a. bedeutende Vorkommen von Mittelspecht, Feuersalamander und Eremit. Von Süden her durchschneiden die weitgehend naturnah erhaltenen Fließgewässer Delme, Hunte und Lethe sowie die Bäken der Endeler und Holzhauser Heide die Delmenhorster Geest. Während die Delme eines der letzten Bachmuschelvorkommen Nordwestdeutschlands aufweist, besitzt die Lethe mit den Ahlhorner Fischteichen eine landesweit herausragende Bedeutung für Amphibien und andere Arten und Lebensgemeinschaften der Teichlandschaft. Entlang des Küstenkanals erstrecken sich noch heute große Hochmoorflächen, die typisch für die Hunte-Leda-Moorniederung sind. Mit dem Vehnemoor ist einer der größten Hochmoorkomplexe Nordwestdeutschlands in den Hotspot integriert. Der Südwesten des Hotspots wird geprägt durch den Übergang der Hunte-Leda-Moorniederung in die Geestlandschaft des Hümmlings. Hier finden sich eingebettet in größeren Waldgebieten vielfältige Lebensräume der Geest mit Sandheiden, Hoch- und Übergangsmooren, historisch alten Wäldern und naturnahen Fließgewässern. Von besonderer landesweiter Bedeutung ist vor allem das Niedermoortal der Marka im Arenberger Eleonorenwald.

Die Hotspot-Region 23 liegt in den Landkreisen Ammerland (mit sehr geringem Anteil), Vechta, Emsland, Oldenburg und Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg liegt dabei mittig in dem Gebiet und umfasst ca. ein Drittel der Fläche (s. Darstellung in der Karte Anlage Nr. 2).

Zielsetzung des Förderschwerpunktes Hotspot sind die Erhaltung und Optimierung der naturschutzfachlichen Qualitäten des Hotspots. Gleichzeitig soll die Identifikation der Menschen in dieser Region und darüber hinaus mit „ihren Schatzkästen“ gestärkt werden. Die Einmaligkeit der Landschaft und des Naturraumes soll wahrgenommen werden. Weiterer wesentlicher Förderschwerpunkt des Projektes ist die Förderung des Zusammenwirkens verschiedenster Akteure der Region.

Für jeden Hotspot sollen ein Konzept erarbeitet sowie beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden. Diese sollen Prozesse in die Wege leiten, die helfen, die naturraumtypische Vielfalt von Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften sowie die gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Besonderheiten der Hotspotförderung

Bei der Hotspotförderung handelt es sich um eine reine Förderung durch den Bund in Höhe von maximal 75%. Eine EU-Kofinanzierung ist nicht vorgesehen.

Zusätzlich erfolgt in Niedersachsen eine Förderung durch das Land Niedersachsen in Höhe von maximal 15%, so dass für die beteiligten Landkreise von einem Kostenanteil von 10% ausgegangen werden kann, aufgeteilt auf eine Projektlaufzeit von 6 Jahren.

Für das Förderprojekt wird vom Projektkoordinator für alle beteiligten Landkreise ein Mantelantrag gestellt. Zusätzlich erarbeitet jeder Landkreis im Verbundprojekt für sich einen Teilantrag für seine eigenen Maßnahmen in seinem Kreisgebiet. Voraussetzung für die Projektarbeit sind regionale Partnerschaften. Kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzakteure sowie Wirtschafts- und Sozialpartner, z.B. aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Handel, Gewerbe und Industrie sollen in einzelne Projekte eingebunden werden.

Förderfähig sind neben konkreten Maßnahmen auch das für die Durchführung des Vorhabens notwendige Personal sowie alle Maßnahmen der Information und Kommunikation, also die erforderliche umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören explizit Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit entsprechender Medienarbeit mit Druckerzeugnissen und Veranstaltungen. Die Öffentlichkeitsarbeit soll verbundübergreifend angelegt sein mit eigener Internetpräsenz.

 

Notwendiger Projektrahmen für den Landkreis Cloppenburg bei Teilnahme an dem Projekt Hotspot 23

Nach Einschätzung des Umweltamtes ist eine Beteiligung an dem Projekt Hotspot 23 für den Landkreis Cloppenburg nur sinnvoll bei einer Projektsumme in Höhe von ca. 1,5Millionen Euro. Dies beinhaltet einen Eigenanteil für den Landkreis Cloppenburg in Höhe von 150.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von 6 Jahren.

Da personell in der unteren Naturschutzbehörde keine Kapazitäten für dieses Projekt zur Verfügung stehen, wären bei einer Beteiligung am Projekt eine Vollzeitkraft bzw. zwei halbtags beschäftigte Teilzeitkräfte befristet für die Projektlaufzeit von 6 Jahren als Projektmanager/in einzustellen. Damit sind Personalkosten von insgesamt ca. 400.000,00 € verbunden, die im Rahmen der Projektförderung beantragt und abgerechnet werden können.

Entsprechend dem Arbeitstitel „Vielfalt in Geest und Moor – Wasser, Sand und Moor prägen unsere Landschaft“ sind vielfältige Maßnahmen für das gesamte Projektgebiet im Landkreis Cloppenburg denkbar. Neben Maßnahmen in und an Gewässern (z. B. Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, Anschluss von Altarmen) können auch die zahlreichen Heide- und Moorgebiete im Landkreis Ziel des Projektes sein, wie z. B. die Entkusselung von Heiden und Mooren oder Projekte zu den Leitarten Sonnentau, Moorfrosch, Wollgras, etc..

Genaue Projekte sind noch zu erarbeiten und mit den weiteren Verbundpartnern abzustimmen. Bei der Auswahl der Projekte ist eine große Flexibilität und Vielfalt gegeben, denn sie werden unter Einbeziehung mitwirkender Akteure entwickelt und umgesetzt. Gerade der Verbund mit Nachbarlandkreisen bietet die Chance, Projekte auch unter dem Gesichtspunkt einer weitergehenden Biotopvernetzung anzugehen.

Nach den Förderrichtlinien ist der überwiegende Anteil der gewährten Zuwendung (über 50%) für nicht investive Maßnahmen vorzusehen.

Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Fördersumme für Umweltbildungsmaßnahmen und –aktionen zu verwenden ist. Auch dies ist im Einzelnen mit den beteiligten Verbundpartnern zu klären und mit den verschiedensten Akteuren zu besprechen.

 

Vorgegeben ist darüber hinaus die gemeinsame Evaluation des Projektes. Hier sollen Hochschulen als Partner angesprochen werden.

 

Vorteile einer Teilnahme des Landkreises Cloppenburg am Projekt Hotspot 23

Die Schwerpunkte Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Hotspot-Projekte sind neben der Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft im Landkreis Cloppenburg durch die Umsetzung von sinnvollen und nachhaltigen Maßnahmen die wichtigsten Gründe für die Befürwortung der Teilnahme an dem Projekt.

Gerade durch die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit ist ein erheblicher Imagegewinn für den Landkreis Cloppenburg zu erwarten. Die Einbeziehung der Verbundpartner und verschiedenster möglicher Akteure wie z. B. Universitäten, touristische Zweckverbände, Dorfgemeinschaften, Bürgervereine, landwirtschaftliche Verbände, Jägerschaften, Wasserachten, Wegegenossenschaften, Schulen, Kindergärten, Naturschutzverbände, Umweltzentren usw. stärkt in erheblichem Maße das Bewusstsein der Mitwirkenden für Natur und Umwelt in der Region und darüber hinaus. Die Naturschutzarbeit im Rahmen des Projektes wird in breiter Fläche wahrgenommen und bleibt durch die mediale Begleitung langfristig präsent. Gemeinsam mit den Verbundpartnern erfolgt eine Wertschätzung des Einsatzes der Bürger für die Natur.

Ziel muss die Identifikation der Menschen in der Region mit ihren „Schätzkästen der Natur“ hier vor Ort und deren Wertschätzung sein. Dazu gehört die intensive Förderung von lokalem und gemeinsamem Handeln mit ggfls. der Gründung weiterer Initiativen zur Verstetigung der Entwicklung in Projekte und Aktionen, die über den Projektlaufzeitraum hinauswirken und sich bestenfalls langfristig etablieren.

Schließlich ist die Langfristigkeit des Förderzeitraumes geeignet, Maßnahmen sinnvoll anzugehen und umzusetzen, was bei Förderprojekten sonst oftmals nicht möglich ist und hier unbedingt als Vorteil des Projektes Hotspot 23 einzustufen ist. Vorteilhaft ist zudem, dass das Projekt nicht an Schutzgebiete gebunden ist, sondern Maßnahmen innerhalb der gesamten Hotspot-Region möglich sind.

 

Gesamteinschätzung des Projektes Hotspot 23

Die Teilnahme am Projekt Hotspot 23 bietet dem Landkreis Cloppenburg die Chance, nachhaltig das Image im Bereich Natur- und Umwelt zu verbessern und gleichzeitig praktische, der Natur dienende Maßnahmen im Kreisgebiet umzusetzen. Die Förderkulisse und der Arbeitstitel umfassen fast alle Schutzgebiete, sowohl räumlich als auch thematisch. Indem so viele Verbundpartner wie möglich eingebunden und Akteure gewonnen werden, wird der Naturschutz das Bindeglied für gemeinsame Aktionen. Dem trägt der hohe Anteil der Öffentlichkeitsarbeit im Projekt Rechnung.

Vorteil des Projektes ist, dass die Projektmanagerin/ der Projektmanager das Projekt vollumfänglich betreut einschließlich der Betreuung und Abrechnung der Maßnahmen inklusive Erstellung der Verwendungsnachweise. Seitens des Landkreises Cloppenburg wäre der erste Projektantrag zu stellen. Zudem sind regelmäßige Absprachen der Ausrichtung mit dem Umweltamt unabdingbar.

Die Ablehnung der Teilnahme an dem Projekt Hotspot 23 könnte negativ wahrgenommen werden, zumal der Landkreis Cloppenburg mitten in der Projektkulisse liegt und großen Anteil daran hat. Ein Einstieg in dieses Projekt Hotspot 23 zu einem späteren Zeitpunkt nach Antragstellung ist nicht möglich.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Übersichtskarte - Kulisse Hotspot 23

Anlage 2: Übersichtskarte – Schutzgebiete im Kulissengebiet Hotspot 23