Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ in der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, und den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg, Landkreis Oldenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Oldenburg beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg hat die Schutzgebietsausweisungen zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse für das Kreisgebiet mit Ende des Jahres 2018 für die Gebiete in seiner Zuständigkeit abgeschlossen. Lediglich zwei Teilgebiete wurden bisher nicht entsprechend den Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gesichert.

 

Eines der genannten Teilgebiete ist das Naturschutzgebiet (NSG) Lethe, für das die Federführung für das Verfahren zur Ausweisung als NSG beim Landkreis Oldenburg liegt, auf den die Zuständigkeit für das Sicherungsverfahren mit Erlassen des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 13.11.2017 und 15.02.2019 übertragen wurde.

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 14.03.2019 mitgeteilt, hat der Verordnungsentwurf über die geplante Ausweisung des NSG „Lethe“ in der Zeit vom 15.03.2019 – 18.04.2019 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt worden.

Das geplante NSG „Lethe“ umfasst den Flusslauf der Lethe und angrenzende Auenbereiche. Es beginnt südlich der Landesstraße 871 und nördlich an das NSG Ahlhorner Fischteiche angrenzend und verläuft in nördlicher Richtung bis zur Einmündung der Lethe in den Osternburger Kanal in der Gemeinde Wardenburg.

Die Erklärung zum NSG bezweckt hier insbesondere den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung eines durchgängigen und naturnahen Tieflandbachs, die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lethe mit herausragender Bedeutung als Wanderroute, Laich- und Aufwuchsgewässer für diverse Rundmaul- und Fischarten und als Lebensraum für eine natürliche fließgewässertypische Lebensgemeinschaft der Tiefen- und Uferzone sowie der Auenbereiche einschließlich aller Bestandteile.

 

Nach Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die zu dem Verordnungsentwurf eingegangenen Einwendungen vom Landkreis Oldenburg als federführende Ausweisungsbehörde und - soweit erforderlich - unter Beteiligung des Landkreises Cloppenburg, ausgewertet. Sofern die Einwendungen stichhaltig und begründet waren, führten sie zu einer Änderung des Verordnungsentwurfs.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. des Öffentlichkeitsverfahrens sind seitens der Hunte -Wasseracht, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des Kreislandvolkverbandes, der Jägerschaften und der Jagdbeiräte Einwendungen, Anregungen und Hinweise insbesondere gegen die Formulierung des § 4 Abs. 5 vorgetragen worden. Es wird befürchtet, dass die Nutriabekämpfung nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, obwohl diese zwingend notwendig ist und weiterhin wahrgenommen werden muss. Es wurde jedoch auch seitens der Ausweisungsbehörde das Erfordernis der unverändert wahrzunehmenden Nutriabekämpfung gesehen, was mit der Freistellung der Jagd gewährleistet werden soll. Allerdings wurde der § 4 Abs. 5 aufgrund der Einwendungen, Anregungen und Hinweise in Teilen angepasst. Im Übrigen wird auf das geltende Jagdrecht verwiesen.

Diese und die weiteren im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den privaten Einwendungsführern und den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Daneben enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung.

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind der Entwurf über das Naturschutzgebiet „Lethe“ im Landkreis Cloppenburg in der Gemeinde Garrel und im Landkreis Oldenburg in den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die Karten zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ (Anlage 3) und eine tabellarische Übersicht über die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Lethe “ (Anlage 4).

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: NSG Lethe Verordnung 

Anlage 2: NSG Lethe Begründung

Anlage 2a: NSG Lethe Begründung Anlage

Anlage 3: NSG Lethe Karten

-          Übersichtskarten 1.1 und 1.2

-          Detailkarte 2.1

-          Detailkarte 2.2

-          Detailkarte 2.3

-          Detailkarte 2.4

-          Detailkarte 2.5

-          Detailkarte 2.6

-          Detailkarte 2.7

-          Detailkarte 2.8

-          Detailkarte 2.9

Anlage 4: NSG Lethe Tabelle Zusammenstellung Einwendungen, Anregungen und Hinweise