Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Die
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ in
der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, und den Gemeinden Großenkneten und
Wardenburg, Landkreis Oldenburg, in
der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) wird unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Kreistags des Landkreises Oldenburg beschlossen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg hat die
Schutzgebietsausweisungen zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse für das
Kreisgebiet mit Ende des Jahres 2018 für die Gebiete in seiner Zuständigkeit
abgeschlossen. Lediglich zwei Teilgebiete wurden bisher nicht entsprechend den
Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie 92/43/EWG
(FFH-Richtlinie) gesichert.
Eines der genannten Teilgebiete ist das
Naturschutzgebiet (NSG) Lethe, für das die Federführung für das Verfahren zur
Ausweisung als NSG beim Landkreis Oldenburg liegt, auf den die Zuständigkeit
für das Sicherungsverfahren mit Erlassen des Nds. Ministeriums für Umwelt,
Energie und Klimaschutz vom 13.11.2017 und 15.02.2019 übertragen wurde.
Wie bereits in der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Umwelt am 14.03.2019 mitgeteilt, hat der
Verordnungsentwurf über die geplante Ausweisung des NSG „Lethe“ in der Zeit vom
15.03.2019 – 18.04.2019 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Träger
öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt worden.
Das geplante NSG „Lethe“ umfasst den
Flusslauf der Lethe und angrenzende Auenbereiche. Es beginnt südlich der
Landesstraße 871 und nördlich an das NSG Ahlhorner Fischteiche angrenzend und
verläuft in nördlicher Richtung bis zur Einmündung der Lethe in den
Osternburger Kanal in der Gemeinde Wardenburg.
Die Erklärung zum NSG bezweckt hier
insbesondere den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung eines
durchgängigen und naturnahen Tieflandbachs, die Erhaltung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Lethe mit herausragender Bedeutung als Wanderroute,
Laich- und Aufwuchsgewässer für diverse Rundmaul- und Fischarten und als
Lebensraum für eine natürliche fließgewässertypische Lebensgemeinschaft der
Tiefen- und Uferzone sowie der Auenbereiche einschließlich aller Bestandteile.
Nach Durchführung der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die zu dem Verordnungsentwurf eingegangenen
Einwendungen vom Landkreis Oldenburg als federführende Ausweisungsbehörde und -
soweit erforderlich - unter Beteiligung des Landkreises Cloppenburg,
ausgewertet. Sofern die Einwendungen stichhaltig und begründet waren, führten
sie zu einer Änderung des Verordnungsentwurfs.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange bzw. des Öffentlichkeitsverfahrens sind seitens der Hunte
-Wasseracht, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des
Kreislandvolkverbandes, der Jägerschaften und der Jagdbeiräte Einwendungen,
Anregungen und Hinweise insbesondere gegen die
Formulierung des § 4 Abs. 5 vorgetragen worden. Es wird befürchtet, dass
die Nutriabekämpfung nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, obwohl diese zwingend notwendig ist und weiterhin
wahrgenommen werden muss. Es wurde jedoch auch seitens der Ausweisungsbehörde
das Erfordernis der unverändert wahrzunehmenden Nutriabekämpfung gesehen, was
mit der Freistellung der Jagd gewährleistet werden soll. Allerdings wurde der §
4 Abs. 5 aufgrund der Einwendungen, Anregungen und Hinweise in Teilen
angepasst. Im Übrigen wird auf das geltende Jagdrecht verwiesen.
Diese und die weiteren im Rahmen der öffentlichen
Auslegung von den privaten Einwendungsführern und den Trägern öffentlicher
Belange vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise sind in der als
Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Daneben
enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung.
Dieser Vorlage als Anlage beigefügt
sind der Entwurf über das Naturschutzgebiet „Lethe“ im Landkreis Cloppenburg in
der Gemeinde Garrel und im Landkreis Oldenburg in den Gemeinden
Großenkneten und Wardenburg (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die
Karten zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ (Anlage 3) und eine
tabellarische Übersicht über die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und
Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Lethe “ (Anlage 4).
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: NSG Lethe Verordnung
Anlage 2: NSG Lethe Begründung
Anlage 2a: NSG Lethe Begründung Anlage
Anlage 3: NSG Lethe Karten
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Übersichtskarten 1.1 und 1.2
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Detailkarte 2.1
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Detailkarte 2.2
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Detailkarte 2.3
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Detailkarte 2.4
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Detailkarte 2.5
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Detailkarte 2.6
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Detailkarte 2.7
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Detailkarte 2.8
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Detailkarte 2.9
Anlage 4: NSG Lethe Tabelle Zusammenstellung
Einwendungen, Anregungen und Hinweise