Betreff
NGA- Breitbandausbauprojekt von unterversorgten Haushalten und Unternehmen im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/19/251
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Beantragung von Fördermitteln des Bundes und Landes zur Erschließung der unterversorgten Haushalte und Unternehmen in den von den Städten und Gemeinden skalierten Ausbaugebieten wird zugestimmt. Der Landkreis stellt einen 50%igen Eigenanteil an der Wirtschaftlichkeitslücke nach Abzug der Bundes- und Landesförderung für die Haushaltsjahre 2020-2024 zur Verfügung. Die Beteiligung des Landkreises gilt unter der Voraussetzung, dass sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden insgesamt in gleicher Höhe beteiligen.

 


Sachverhalt:

 

1.    Sachstand: Breitbandausbau für Unternehmen in unterversorgten Gewerbegebieten und in Einzellagen (alt)

 

Im Rahmen dieses Projektes wird für 559 Unternehmen in 29 Gewerbegebieten und Einzellagen ein Glasfaseranschluss geschaffen. Ausführendes Telekommunikationsunternehmen ist Komnexx/inexio. Die Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf 2.967.923,40 Euro. Diese wird vom Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden je zur Hälfte getragen. Der Landkreis und einige Kommunen setzen zur Finanzierung die Mittel des Bundes aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm ein.

 

Das Ausbauprojekt durch Komnexx/inexio sollte bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Dieser Termin wurde überschritten. Als Gründe für die Verzögerungen wurden u.a. fehlende Tiefbaukapazitäten, die Aufnahme zusätzlicher Adressen an der Trasse, Umplanungen der Netzinfrastruktur zur Anbindung an das Netz von EWE und witterungsbedingte Bauunterbrechungen angeführt.

 

Die Finanzierung des Projektes ist durch die eingetretenen Verzögerungen nicht gefährdet, da die Fördermittel bis zum 31.12.2020 zur Verfügung stehen.

 

Der Landkreis hat das Unternehmen dennoch aufgefordert, die betroffenen Unternehmen über die Verzögerung und den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung zu informieren.

 

2.    Sachstand: Breitbandausbau für unterversorgte Haushalte und Schulen (alt)

 

Gegenstand dieses Ausbauprojektes, das von EWE realisiert wird, ist die Erschließung von 4.710 Adressen in 92 Projektgebieten in allen Städten und Gemeinden. 2.040 Adressen erhalten einen Glasfaseranschluss (FTTB) und 2.670 Adressen einen VDSL-Anschluss (FTTC).

 

Ferner erhalten 63 Schulen im Kreisgebiet einen Glasfaseranschluss.

 

Die Finanzierung des Breitbandprojektes stellt sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftlich-keitslücke

EWE TEL

 

- Euro -

Zuschuss

Bund

 

 

- Euro -

Zuschuss

Land

 

 

- Euro -

Eigenanteil LK

 

 

 

- Euro -

Eigenanteil Städte/

Gemeinden

 

- Euro -

9.803.633,00

4.901.816,00

2.000.000,00

1.450.908,50

1.450.908,50

 

 

Die Umsetzung des Projektes liegt aktuell im Zeitplan. Voraussichtliche Fertigstellung bis Ende des Jahres 2019. Erste Internetdienste stehen bereits zur Verfügung und werden sukzessive nach Fertigstellung geschaltet.

 

 

3.    Breitbandausbau von verbleibenden unterversorgten Adressen (neu)

 

Für die nach Abschluss der aktuellen Ausbauprojekte verbleibenden unterversorgten Adressen kann ein neues Förderprojekt gestartet werden. Bund und Land stellen weitere Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. Im Gegensatz zu den bisherigen Förderprojekten werden nur Glasfaserprojekte gefördert. Die Ertüchtigung vorhandener sowie die Errichtung neuer Kabelverzweiger ist nicht mehr förderfähig.

 

Voraussetzung für eine Antragstellung bei Bund und Land ist die Durchführung eines sog. Markterkundungsverfahrens, in dem die Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen (TKU) für die kommenden 3 Jahre abgefragt werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist ein geförderter Ausbau nur in unterversorgten Gebieten zulässig, in denen die TKU keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen. Zur Vorbereitung des neuen Förderprojektes wurde daher bereits im Sommer/Herbst 2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Rückmeldungen der Netzbetreiber wurden vom Planungsbüro seim & partner ausgewertet und entsprechendes Kartenmaterial erstellt. Im Ergebnis sind rd. 7.100 Adressen im Kreisgebiet noch unterversorgt, d.h. die verfügbaren Übertragungsraten liegen hier unter 30 Mbit/s. Die Karten mit den Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens wurden den Städten und Gemeinden zur Vorbereitung der Festlegung der neuen Gebietskulisse übermittelt (siehe anliegende Beispielkarte von Friesoythe). Die Kommunen haben daraufhin in einem ersten Entwurf Priorisierungsgebiete festgelegt. Für die so skalierten weißen Flecken hat das Planungsbüro seim & partner Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden am 29./30.04.2019 mit jeder Kommune in Einzelgesprächen individuell erörtert und Anpassungen der Gebietskulisse vorgenommen. Für die Erschließung der rd. 5.100 Adressen in den priorisierten Gebieten hat seim & partner Wirtschaftlichkeitsberechnungen in drei Prioritätsstufen vorgenommen. Die Städte und Gemeinden haben diese Ergebnisse zwischenzeitlich erhalten, um die finale Gebietskulisse – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – in ihren politischen Gremien abzustimmen.

Nach den vorläufigen Berechnungen von seim & partner liegt die Wirtschaftlichkeitslücke für alle priorisierten Ausbaubereiche bei rd. 64 Mio. Euro.

 

Der Bund fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit 50%, max. 30 Mio. Euro. Damit ist ein Förderprojekt mit einer Gesamtwirtschaftlichkeitslücke von 60 Mio. Euro möglich. Landkreise können jedoch mehrere Anträge stellen. Das Antragsverfahren wurde deutlich verschlankt. Zur Beantragung der Fördermittel ist eine Karte der Ausbaugebiete im Breitbandausschreibungsportal des Bundes hochzuladen. Im Portal wird die Wirtschaftlichkeitslücke dann nach einem nicht näher bekannten Algorithmus berechnet. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, hat der Landkreis eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen von seim & partner durchführen lassen. Diese Daten können im Portal eingesetzt werden. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes wird auf dieser Grundlage erteilt. Der endgültige Bescheid erfolgt auf Basis des tatsächlichen Ausschreibungsergebnisses.

 

Das Land plant eine anschlussbezogene Förderung im Rahmen einer Kofinanzierungsrichtlinie. Erfreulicherweise entfällt damit das bislang aufwändige zusätzliche Antragsverfahren. Nach dem vorliegenden Richtlinienentwurf übernimmt das Land 25% der Wirtschaftlichkeitslücke, max. 2.000 Euro für die ersten 2.000 Adressen, 1.500 Euro für die nächsten 2.000 Adressen und 500 Euro ab der 4.001sten Adresse. Das Land stellt weitere Mittel für besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse zur Verfügung, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt werden, ist allerdings unklar.

 

Den nicht durch Fördermittel gedeckten Eigenanteil tragen Landkreis und Städte und Gemeinden zu je 50%.

 

Unter Berücksichtigung der Förderbedingungen von Bund und Land stellt sich die vorläufige Finanzierung des Ausbauprojektes – Haushalte - wie folgt dar:

 

Wirtschaftlich-keitslücke

 

 

-        EURO –

Förderung

Bund

50%

 

-        EURO -

Förderung

Land

 

 

-          EURO -

Landkreis

 

50%

 

-          EURO -

Stadt/

Gemeinde

50%

 

-        EURO -

64.024.753

32.012.376

7.077.778

12.467.299

12.467.299

 

 

4.    Sonderaufruf Erschließung von Gewerbegebieten (neu)

 

Der Bund ermöglicht in einem Sonderaufruf – wie bei den Schulen – die Erschließung von Gewerbegebieten, die zwar mit mehr als 30 MBit/s versorgt sind, aber noch nicht mit Glasfaser erschlossen sind bzw. werden. Eine Förderung ist dann möglich, wenn in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet bei mindestens drei ortsansässigen Gewerbebetrieben von einem entsprechenden Bedarf auszugehen ist. Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke mit 50%, max. 1 Mio. Euro, d.h. die max. Antragshöhe beträgt 2 Mio. Euro. Landkreise können mehrere Anträge stellen. Das Land gewährt eine anschlussbezogene Förderung nach der Kofinanzierungsrichtlinie. Nach den vorläufigen Berechnungen von seim & partner beläuft sich die Wirtschaftlichkeitslücke für die betreffenden Gewerbegebiete (rd. 500 Unternehmen) auf rd. 3 Mio. Euro.

Die vorläufige Finanzierung des Ausbauprojektes stellt sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftlichkeitslücke

 

-          EURO -

Förderung

Bund

50%

 

-          EURO -

Förderung

Land

 

 

-          EURO –

 

Landkreis

 

50%

 

-          EURO -

Stadt/

Gemeinde

50%

 

-          EURO –

 

3.032.605

1.516.302

719.444

398.429

398.429

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 60 Mio. Euro wurden für die Jahre 2020-2022 vorsorglich in den Haushalt eingestellt, um bei der Antragstellung die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung darlegen zu können.

 

Die Beantragung der Fördermittel soll möglichst vor der Sommerpause erfolgen. Das im vergangenen Jahr durchgeführte Markterkundungsverfahren ist beizufügen und darf bei der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Es ist noch bis Mitte Oktober 2019 gültig.

Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide kann das europaweite Ausschreibungsverfahren starten, das erfahrungsgemäß 5-6 Monate dauert. Ausbaustart würde dann in 2020 sein. Der Ausführungszeitraum wird voraussichtlich 3-4 Jahre betragen.

 


Finanzierung:

Investives PSP-Element

I1.500097

 


Anlagenverzeichnis:

Übersichtskarte MEV 2018