Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Beantragung
von Fördermitteln des Bundes und Landes zur Erschließung der unterversorgten
Haushalte und Unternehmen in den von den Städten und Gemeinden skalierten
Ausbaugebieten wird zugestimmt. Der Landkreis stellt einen 50%igen Eigenanteil
an der Wirtschaftlichkeitslücke nach Abzug der Bundes- und Landesförderung für
die Haushaltsjahre 2020-2024 zur Verfügung. Die Beteiligung des Landkreises
gilt unter der Voraussetzung, dass sich die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden insgesamt in gleicher Höhe beteiligen.
Sachverhalt:
1.
Sachstand: Breitbandausbau
für Unternehmen in unterversorgten Gewerbegebieten und in Einzellagen (alt)
Im Rahmen dieses Projektes
wird für 559 Unternehmen in 29 Gewerbegebieten und Einzellagen ein
Glasfaseranschluss geschaffen. Ausführendes Telekommunikationsunternehmen ist
Komnexx/inexio. Die Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf 2.967.923,40
Euro. Diese wird vom Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
je zur Hälfte getragen. Der Landkreis und einige Kommunen setzen zur
Finanzierung die Mittel des Bundes aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm
ein.
Das Ausbauprojekt durch
Komnexx/inexio sollte bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Dieser Termin
wurde überschritten. Als Gründe für die Verzögerungen wurden u.a. fehlende
Tiefbaukapazitäten, die Aufnahme zusätzlicher Adressen an der Trasse,
Umplanungen der Netzinfrastruktur zur Anbindung an das Netz von EWE und witterungsbedingte
Bauunterbrechungen angeführt.
Die Finanzierung des
Projektes ist durch die eingetretenen Verzögerungen nicht gefährdet, da die
Fördermittel bis zum 31.12.2020 zur Verfügung stehen.
Der Landkreis hat das
Unternehmen dennoch aufgefordert, die betroffenen Unternehmen über die
Verzögerung und den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung zu informieren.
2.
Sachstand: Breitbandausbau
für unterversorgte Haushalte und Schulen (alt)
Gegenstand dieses
Ausbauprojektes, das von EWE realisiert wird, ist die Erschließung von 4.710
Adressen in 92 Projektgebieten in allen Städten und Gemeinden. 2.040 Adressen
erhalten einen Glasfaseranschluss (FTTB) und 2.670 Adressen einen
VDSL-Anschluss (FTTC).
Ferner erhalten 63 Schulen im
Kreisgebiet einen Glasfaseranschluss.
Die Finanzierung des
Breitbandprojektes stellt sich wie folgt dar:
Wirtschaftlich-keitslücke EWE TEL - Euro - |
Zuschuss Bund - Euro - |
Zuschuss Land - Euro - |
Eigenanteil LK - Euro - |
Eigenanteil Städte/ Gemeinden - Euro - |
9.803.633,00 |
4.901.816,00 |
2.000.000,00 |
1.450.908,50 |
1.450.908,50 |
Die Umsetzung des Projektes
liegt aktuell im Zeitplan. Voraussichtliche Fertigstellung bis Ende des Jahres
2019. Erste Internetdienste stehen bereits zur Verfügung und werden sukzessive
nach Fertigstellung geschaltet.
3.
Breitbandausbau von
verbleibenden unterversorgten Adressen (neu)
Für die nach Abschluss der
aktuellen Ausbauprojekte verbleibenden unterversorgten Adressen kann ein neues
Förderprojekt gestartet werden. Bund und Land stellen weitere Fördermittel für
den Breitbandausbau zur Verfügung. Im Gegensatz zu den bisherigen
Förderprojekten werden nur Glasfaserprojekte gefördert. Die Ertüchtigung
vorhandener sowie die Errichtung neuer Kabelverzweiger ist nicht mehr
förderfähig.
Voraussetzung für eine
Antragstellung bei Bund und Land ist die Durchführung eines sog.
Markterkundungsverfahrens, in dem die Ausbauabsichten der
Telekommunikationsunternehmen (TKU) für die kommenden 3 Jahre abgefragt werden.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist ein geförderter Ausbau nur in
unterversorgten Gebieten zulässig, in denen die TKU keinen
eigenwirtschaftlichen Ausbau planen. Zur Vorbereitung des neuen Förderprojektes
wurde daher bereits im Sommer/Herbst 2018 ein Markterkundungsverfahren
durchgeführt. Die Rückmeldungen der Netzbetreiber wurden vom Planungsbüro seim
& partner ausgewertet und entsprechendes Kartenmaterial erstellt. Im
Ergebnis sind rd. 7.100 Adressen im Kreisgebiet noch unterversorgt, d.h. die
verfügbaren Übertragungsraten liegen hier unter 30 Mbit/s. Die Karten mit den
Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens wurden den Städten und Gemeinden zur
Vorbereitung der Festlegung der neuen Gebietskulisse übermittelt (siehe
anliegende Beispielkarte von Friesoythe). Die Kommunen haben daraufhin in einem
ersten Entwurf Priorisierungsgebiete festgelegt. Für die so skalierten weißen
Flecken hat das Planungsbüro seim & partner Wirtschaftlichkeitsberechnungen
vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden am 29./30.04.2019 mit jeder Kommune in
Einzelgesprächen individuell erörtert und Anpassungen der Gebietskulisse
vorgenommen. Für die Erschließung der rd. 5.100 Adressen in den priorisierten
Gebieten hat seim & partner Wirtschaftlichkeitsberechnungen in drei Prioritätsstufen
vorgenommen. Die Städte und Gemeinden haben diese Ergebnisse zwischenzeitlich
erhalten, um die finale Gebietskulisse – auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten – in ihren politischen Gremien abzustimmen.
Nach den vorläufigen
Berechnungen von seim & partner liegt die Wirtschaftlichkeitslücke für alle
priorisierten Ausbaubereiche bei rd. 64
Mio. Euro.
Der Bund fördert den Ausbau
der Breitbandinfrastruktur mit 50%, max. 30 Mio. Euro. Damit ist ein
Förderprojekt mit einer Gesamtwirtschaftlichkeitslücke von 60 Mio. Euro
möglich. Landkreise können jedoch mehrere Anträge stellen. Das Antragsverfahren
wurde deutlich verschlankt. Zur Beantragung der Fördermittel ist eine Karte der
Ausbaugebiete im Breitbandausschreibungsportal des Bundes hochzuladen. Im
Portal wird die Wirtschaftlichkeitslücke dann nach einem nicht näher bekannten
Algorithmus berechnet. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, hat der
Landkreis eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen von seim & partner
durchführen lassen. Diese Daten können im Portal eingesetzt werden. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des
Bundes wird auf dieser Grundlage erteilt. Der endgültige Bescheid erfolgt auf Basis des tatsächlichen
Ausschreibungsergebnisses.
Das Land plant eine
anschlussbezogene Förderung im Rahmen einer Kofinanzierungsrichtlinie.
Erfreulicherweise entfällt damit das bislang aufwändige zusätzliche
Antragsverfahren. Nach dem vorliegenden Richtlinienentwurf übernimmt das Land
25% der Wirtschaftlichkeitslücke, max. 2.000 Euro für die ersten 2.000
Adressen, 1.500 Euro für die nächsten 2.000 Adressen und 500 Euro ab der
4.001sten Adresse. Das Land stellt weitere Mittel für besonders abgelegene oder
schwer erschließbare Anschlüsse zur Verfügung, unter welchen Voraussetzungen
diese gewährt werden, ist allerdings unklar.
Den nicht durch Fördermittel
gedeckten Eigenanteil tragen Landkreis und Städte und Gemeinden zu je 50%.
Unter Berücksichtigung der
Förderbedingungen von Bund und Land stellt sich die vorläufige Finanzierung des
Ausbauprojektes – Haushalte - wie folgt dar:
Wirtschaftlich-keitslücke -
EURO
– |
Förderung Bund 50% -
EURO
- |
Förderung Land -
EURO
- |
Landkreis
50% -
EURO
- |
Stadt/ Gemeinde 50% -
EURO
- |
64.024.753 |
32.012.376 |
7.077.778 |
12.467.299 |
12.467.299 |
4.
Sonderaufruf Erschließung von
Gewerbegebieten (neu)
Der Bund ermöglicht in einem
Sonderaufruf – wie bei den Schulen – die Erschließung von Gewerbegebieten, die
zwar mit mehr als 30 MBit/s versorgt sind, aber noch nicht mit Glasfaser
erschlossen sind bzw. werden. Eine Förderung ist dann möglich, wenn in einem
ausgewiesenen Gewerbegebiet bei mindestens drei ortsansässigen Gewerbebetrieben
von einem entsprechenden Bedarf auszugehen ist. Der Bund fördert die
Wirtschaftlichkeitslücke mit 50%, max. 1 Mio. Euro, d.h. die max. Antragshöhe
beträgt 2 Mio. Euro. Landkreise können mehrere Anträge stellen. Das Land
gewährt eine anschlussbezogene Förderung nach der Kofinanzierungsrichtlinie.
Nach den vorläufigen Berechnungen von seim & partner beläuft sich die Wirtschaftlichkeitslücke
für die betreffenden Gewerbegebiete (rd. 500 Unternehmen) auf rd. 3 Mio. Euro.
Die
vorläufige Finanzierung des Ausbauprojektes stellt sich wie folgt dar:
Wirtschaftlichkeitslücke -
EURO
- |
Förderung Bund 50% -
EURO
- |
Förderung Land -
EURO
– |
Landkreis
50% -
EURO
- |
Stadt/ Gemeinde 50% -
EURO
– |
3.032.605 |
1.516.302 |
719.444 |
398.429 |
398.429 |
Verpflichtungsermächtigungen
von insgesamt 60 Mio. Euro wurden für die Jahre 2020-2022 vorsorglich in den
Haushalt eingestellt, um bei der Antragstellung die Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung darlegen zu können.
Die Beantragung der
Fördermittel soll möglichst vor der Sommerpause erfolgen. Das im vergangenen
Jahr durchgeführte Markterkundungsverfahren ist beizufügen und darf bei der
Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Es ist noch bis Mitte Oktober
2019 gültig.
Nach Erhalt der
Zuwendungsbescheide kann das europaweite Ausschreibungsverfahren starten, das
erfahrungsgemäß 5-6 Monate dauert. Ausbaustart würde dann in 2020 sein. Der
Ausführungszeitraum wird voraussichtlich 3-4 Jahre betragen.
Finanzierung:
Investives PSP-Element
I1.500097
Anlagenverzeichnis:
Übersichtskarte MEV 2018