Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.09.2010 hat die in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg stehende Elisabethschule Friesoythe (Förderschule) die Erweiterung des Schwerpunkts „Geistige Entwicklung“ auf den Sekundarbereich I zum 01.08.2011 beantragt (siehe Anlage).
Mit Schreiben vom 15.12.2010 wurde der Antrag von der Schule ausführlich begründet
(siehe Anlage).
Bei entsprechender Beschlussfassung durch die politischen Gremien würde der Landkreis Cloppenburg als Schulträger bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.
Mit Schreiben vom 19.05.2008 hat die Landesschulbehörde die
Einrichtung einer Klasse mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ genehmigt.
Der neue Förderschwerpunkt wurde auf den Primarbereich (Klassen 1 – 4)
beschränkt.
Die Schule begründet den Antrag damit, dass nach dem kontinuierlichen Aufbau
des Schwerpunkts „Geistige Entwicklung“ zum Schuljahr 2011/2012 Schülerinnen
und Schüler altersmäßig in den Sekundarbereich I (Klassen 5 - 10) wechseln werden.
Diesen Schülerinnen und Schülern sei auch nach dem Verlassen
des Primarbereichs die weitere Erfüllung der Schulpflicht an der Schule zu
ermöglichen.
Neubaumaßnahmen würden bei einer Erweiterung des Schwerpunkts „Geistige
Entwicklung“ auf den Sekundarbereich I nach den Darlegungen der Schule nicht
erforderlich werden, da infolge der zeitnah zu erwartenden Veränderungen im
Bereich der Förderschulen (Inklusion) freiwerdende räumliche Kapazitäten
genutzt werden können.