Betreff
Pauschale für Fahrtkosten zu außerschulischen Lernorten
Vorlage
V-SCHUL/19/153
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass der Landkreis Cloppenburg als Schulträger für die kreiseigenen Schulen die Kosten für erforderliche Fahrten zu außerschulischen Lernorten ab dem Schuljahr 2019/2020 übernimmt. Dazu erhält jede kreiseigene Schule eine Pauschale in Höhe von jährlich 5.000 EUR und zusätzlich pro Vollzeitschüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einen jährlichen Betrag in Höhe von 12 EUR, pro Schülerin und Schüler der Förderschulen in Höhe von 24 EUR und pro Teilzeitschüler der berufsbildenden Schulen in Höhe von 6 EUR.

 


Sachverhalt:

Neben der gesetzlichen Aufgabe der Schülerbeförderung übernimmt der Landkreis Cloppenburg als Schulträger der Gymnasien, BBSen und Förderschulen bisher nur die Kosten für erforderliche Fahrten zu Schwimm- und Sporthallen als anerkannte Sportstätten. Andere Fahrten werden aktuell nicht als schulisch notwendig anerkannt.

 

Deshalb wurden bisher Kosten für die freiwilligen Fahrten durch die Schulen in Anwendung des Erlasses des Kultusministeriums zu Schulfahrten in der Regel von den Schülern erhoben oder in Einzelfällen aus dem Schulbudget bezahlt. In letzter Zeit kam es jedoch vermehrt zu Anfragen auf Kostenübernahme für Fahrten zu außerschulischen Lernorten, wie beispielsweise zum Wasserski oder Tennis, zu Museen oder der KZ-Gedenkstätte in Esterwegen oder auch für Betriebsbesichtigungen der Berufsbildenden Schulen. Dabei handelt es sich entsprechend dem vorgenannten Erlass nicht um Schulfahrten, sondern um unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten, so dass eine eindeutige Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg als Schulträger gegeben ist. Diese Fahrten dürfen deshalb auch nur unter strengen Voraussetzungen von Privatpersonen (Schüler oder Eltern) oder Lehrkräften mit deren privaten Fahrzeugen durchgeführt werden, um versicherungstechnisch abgedeckt zu sein. Dazu müsste jede einzelne Fahrt als Dienstfahrt durch den Landkreis Cloppenburg genehmigt sein und für die Mitnahme von minderjährigen Schülern jeweils eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorliegen.

 

Auch wenn die Fahrten zu außerschulischen Lernorten nicht konkret im Curriculum festgelegt bzw. gefordert sind, sind sie aber unbestritten zur Erfüllung des Bildungsauftrages notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den landkreiseigenen Schulen mit Schuljahresbeginn 2019/2020 für die Fahrten zu außerschulischen Lernorten eine jährliche Pauschale zur Verfügung zu stellen. Davon unabhängig sollen weiterhin erforderliche Fahrten zu anerkannten Sportstätten, Mobilitätstraining der Förderschulen sowie gesonderte Beförderungskosten aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen gesondert vom Landkreis Cloppenburg als Schulträger gezahlt werden.

 

Als Pauschale soll jede kreiseigene Schule einen jährlichen Betrag in Höhe von 5.000 EUR erhalten. Zusätzlich wird pro Vollzeitschüler der allgemeinbilden und der berufsbildenden Schulen ein Betrag in Höhe von 12 EUR bereitgestellt. Für die Schüler der Förderschulen soll der Betrag aufgrund der deutlich geringeren Klassengrößen 24 EUR, für Teilzeitschüler der berufsbildenden Schulen aufgrund des geringeren Bedarfs 6 EUR betragen. Zu den sich daraus ergebenden Pauschalen für die kreiseigenen Schulen wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Insgesamt ergeben sich daraus maximale Kosten in Höhe von 173.788 EUR jährlich.

 

Die Rechnungen für die einzelnen Fahrten sind dem Landkreis Cloppenburg zur Begleichung vorzulegen, so dass eine jederzeitige Übersicht über die durchgeführten Fahrten besteht und eine spätere Evaluation der Fahrten möglich erfolgen kann.

 


Finanzierung:

Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt 40.6 Bewirtschaftung zur Verfügung

 


Anlagenverzeichnis:

Berechnung Pauschale außerschulische Lernorte