Betreff
Erlass von Zuwendungsrichtlinien
Vorlage
V-KA/11/054
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.02.2010 die Verwaltung beauftragt, gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes allgemeine Zuwendungsrichtlinien zur Krankenhausfinanzierung zu erarbeiten.

 

Da die Entwicklung solcher Richtlinien allein für die Krankenhausfinanzierung zu kurz greift, wurden Zuwendungsrichtlinien erarbeitet, die sich insgesamt mit Zuwendungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen befassen, soweit die Zuwendungshöhe 15.000,00 € überschreitet.

 

Die Richtlinie regelt das Verfahren und die Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen. Durch die Beschränkung auf die genannten Maßnahmen und die Festlegung einer für die Anwendbarkeit der Richtlinie erforderlichen Zuwendungshöhe ist sichergestellt, dass die notwendige Flexibilität für nicht-investive Maßnahmen und für kleinere Investitionen (z. B. bei Sportvereinen) erhalten bleibt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die vorgelegten Zuwendungsrichtlinien zum nächstmöglichen Termin ( 01.07.2011) in Kraft zu setzen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zuwendungsrichtlinien