Betreff
Beitritt zum Verein Wachstumsregion Hansalinie e.V.
Vorlage
V-KA/11/053
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahre 2008 haben sich die Landkreise Osnabrück, Diepholz, Vechta, Oldenburg und Cloppenburg zur Wachstumsregion Hansalinie zusammengeschlossen. Ziele der Kooperation sind

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
  • Ausbau einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen Infrastruktur
  • Profilierung des Wirtschaftsraumes und die Positionierung als Logistikstandort
  • Sicherung, Weiterentwicklung, Nutzung und Vermarktung der logistischen, wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungspotenziale
  • Einwerbung von Fördermitteln

 

Die Geschäftsführung der Wachstumskooperation liegt beim Landkreis Cloppenburg. Innerhalb der Kooperation hat jeder der beteiligten Landkreise die Leitung und Betreuung eines Netzwerkes der Schwerpunktbranchen Metall-, Maschinen-, Anlagenbau, Kunststoffindustrie, Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft, Umweltschonende Technologien und Logistik übernommen.

An den Aktivitäten der Wachstumskooperation (einschließlich Personal- und Sachkosten) beteiligt sich jeder Landkreis bislang mit bis zu 20.000 € jährlich. Erste erfolgreich durchgeführte Projekte und das Interesse der Wirtschaft an einer Mitarbeit in den Netzwerken zeigen sehr positive Entwicklungsmöglichkeiten auf.

 

Seit Ende 2009 stellt das Land Niedersachsen den Regionen, die die Grundanforderungen der Regionalen Strukturpolitik des Landes erfüllen d.h. die sich in Wachstumsinitiativen engagieren ein sog. Regionalbudget in Aussicht. Damit sollen vor allem Projekte in den Branchennetzwerken und Kooperationsaktivitäten gefördert werden. Die Wachstumsregion Hansalinie hat, wie auch andere Wachstumsinitiativen in Niedersachsen (z.B. die Ems Achse), 900.000 € Fördergelder für einen dreijährigen Zeitraum erhalten.

Im Zusammenhang mit der Regionalbudgetabwicklung hält das Land einen rechtlich verbindlicheren Rahmen für die Zusammenarbeit der Wachstumskooperation Hansalinie für sinnvoll.  Nach Prüfung verschiedener Rechtsformen stellt sich der Verein als geeignete und verbindliche Rechtsform dar. Der Verwaltungsaufwand und die Gremienstruktur sind gegenüber anderen denkbaren Rechtsformen vergleichsweise einfach und flexibel handhabbar. Der Verein berücksichtigt stärker die Interessen der Unternehmen und bindet sie umfassender in die Initiative ein. Über die Gremien und Vereinsbeiträge werden sie an Maßnahmen und Projekten beteiligt. Außerdem ist die Vereinsform geeignet, das Image der Wachstumskooperation besser in der Region zu kommunizieren. Die Vereinssatzung (Anlage) ist so aufgebaut, dass die bestehenden Gremien zunächst weitestgehend beibehalten bleiben und die aktuelle Lenkungsgruppe komplett in den Vorstand des Vereins übergeht. Die Kontinuität der Zusammenarbeit ist also durch eine weitgehende Beibehaltung der Gremienstrukturen gegeben. 

Die Lenkungsgruppenmitglieder der Wachstumskooperation Hansalinie haben in ihrer Sitzung am 16. Februar 2010 einstimmig und ohne Enthaltung die Gründung eines Vereins beschlossen. Während im Landkreis Diepholz die Beitrittsentscheidung per Kreistagsbeschluss vom 13.12.2010 bereits positiv entschieden wurde, werden die Entscheidungen der übrigen Mitgliedslandkreise bis spätestens 07.04. (LK Vechta) erwartet.

 

Nach den Beitrittserklärungen soll die Gründung auch formal vollzogen werden.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle sollen weiterhin der Landkreis Cloppenburg wahrnehmen.

 

Die Mitgliedsbeiträge sind in den bereits vom Kreistag beschlossenen Kofinanzierungsanteilen der Landkreise enthalten.