Betreff
Antrag des Krankenhauses St. Anna Klinik gGmbH, Löningen, auf Gewährung eines Zuschusses für die Neustrukturierung der Liegendanfahrt Notaufnahme
Vorlage
V-SOZ/19/092
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussvorschlag empfohlen:

 

Der St.-Anna-Klinik gGmbH wird – vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt Löningen – gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 ein Zuschuss in Höhe von max. 377.589,00 Euro zur Finanzierung der Neustrukturierung der Liegendanfahrt Notaufnahme gewährt. Die Mittel werden zu Lasten der Haushaltsjahre 2019 – 2021 bereitgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010, KT/004/210.

 

 

Mit Schreiben vom 12.12.2018 hat die St.-Anna-Klinik gGmbH einen Zuschuss des Landkreises Cloppenburg für die Neustrukturierung der Liegendanfahrt Notaufnahme in Höhe von 377.589,00 Euro beantragt (siehe Anlage).

 

Rechtsnatur des Krankenhauses

Die St.-Anna-Klinik ist eine gemeinnützige GmbH. Gesellschafter sind das Christliche Krankenhaus Quakenbrück gGmbH (75%) und die Stiftung St.-Anna-Stift Löningen (25%).

 

Größe und Aufgabe des Krankenhauses

Die St.-Anna-Klinik ist im Nds. Krankenhausplan 2018 mit 112 Planbetten verzeichnet.

Im Zuge des Trägerwechsel Mitte 2013 von den Katholischen Kliniken Oldenburger Münsterland (KKOM) erfolgte die Umsetzung eines mit den Kostenträgern und dem Sozialministerium abgestimmten veränderten medizinischen Konzeptes. Wesentliche Elemente dieses Konzeptes sind die Integration der stationären multimodalen Schmerztherapie sowie der Aufbau eines Zentrums für Kurzzeitchirurgie. Daneben stehen konservative Bereiche wie die Allgemein Innere / Gastroenterologie sowie Kardiologie und die urologischen Entwicklungslinien im Zentrum dieser Gesamtzielsetzung. Es erfolgt eine enge Verzahnung mit dem Christlichen Krankenhaus Quakenbrück. Dieses neue medizinische Konzept hat einen ergänzenden Versorgungscharakter für die Region. Parallelstrukturen sollen, da wo sie noch vorhanden sind, abgebaut werden.

 

Anlass der aktuellen Sanierungsmaßnahme

Die Maßnahme beinhaltet die Neustrukturierung der Liegendanfahrt Notaufnahme in Verbindung mit der Neuausrichtung der vorhandenen Intensivstation zu einer Überwachungsstation. Im jetzigen Bestand überlagern sich am Haupteingang Personal-, Besucher-, Patienten-, Notaufnahme- und Liegendkrankenverkehr. Dies verhindert den reibungslosen Ablauf der Erst- und Notfallversorgung. Außerdem ist ein persönlichkeitsgeschützter Zugang für die Patienten nicht gewährleistet.

 

Vorhaben/bauliche Veränderungen

Die geplante Maßnahme beinhaltet:

·         Schaffung eines konzentrierten Notfallbereiches mit Einschleusung und Eingriffsraum, einer Vorbereitung, Untersuchungs- und Behandlungseinheiten, einer teilbaren Triage, einer zentralen Leitstelle mit Wartebereichen, einem großen Eingriffsraum und den dazugehörigen Nebenräumen einschließlich einer kleinen Arztstruktur und eines Besprechungsraumes

·         Verlegung der Liegendkrankenanfahrt auf die Rückseite des Krankenhauses (Süd-Ost)

·         Auflösung eines Teilbereichs der Pflege (Station 3) im Erdgeschoss und Verlagerung in eine zuletzt nicht genutzte Station

·         Umstrukturierung der bisherigen Intensivstation zu einer Intermediate-Care-Station und Vergrößerung des Aufwachbereichs

·         direkte Erschließung von der Liegendkrankenanfahrt zur Notfallaufnahme

 

Ziele der Neustrukturierung

Durch die Verlegung der Liegendanfahrt auf die Rückseite des Krankenhauses wird eine neue störungsfreie Zufahrtsituation für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte mit unterfahrbarem Vordach geschaffen. Es erfolgt eine Zentrierung und Separierung der Erst- und Notfallversorgung. Damit ein reibungsloser und persönlichkeitsgeschützter Zugang für die Patienten gewährleistet und eine qualitative und wirtschaftliche Optimierung eingeleitet.

 

Die Maßnahme ist Teil einer mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau- und Liegenschaften (NLBL) abgestimmten Zielplanung für die baulich-organisatorische Weiterentwicklung des Hauses.

 

Durchführungszeitraum

Mit dem Vorhaben soll Anfang 2020 begonnen werden. Es wird in einem Bauabschnitt voraussichtlich bis Mitte 2021 durchgeführt.

 

Für die Maßnahme waren bereits Mittel im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 280.000,00 Euro veranschlagt. Diese wurden in 2019 übertragen. Die noch fehlenden Mittel i.H.v. 97.589,00 Euro werden in den Haushalt eingestellt.

 

Gesamtkosten und förderfähige Kosten der Antragsmaßnahme

Die Gesamtkosten des Vorhabens werden von der St.-Anna-Klinik mit 1.887.946,00 Euro angegeben. Diese Kosten wurden vom Land in voller Höhe als förderfähig anerkannt.

 

Finanzierung des Vorhabens

Die förderfähigen Kosten sollen gemäß Antrag wie folgt finanziert werden:

 

Zuschuss Land (Festbetragsfinanzierung):                  500.000,00 €

Eigenmittel St.-Anna-Klinik:                                         821.562,00 €

1/3 des verbleibenden Defizits Stadt Löningen          188.795,00 €

2/3 des verbleibenden Defizits LK Cloppenburg       _377.589,00 €

                                                                                 1.887.946,00 €   

                                                                                             

Grundsatzbeschluss des Kreistages

Hinsichtlich der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen besteht folgender Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010:

 

„Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rück-zahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses). Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“

 

 

Landeszuwendung

Mit Bescheid vom 28.11.2018 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Fördermittel in Höhe von 500.000,00 Euro für das Investitionsvorhaben bewilligt.

 

Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses

Das Krankenhaus ist bereit einen Eigenanteil in Höhe von 821.562,00 Euro (44%) einzubringen. Angesichts der finanziellen Situation des Krankenhauses stellt dies eine angemessene Eigenbeteiligung dar.

 

Förderaussage der Stadt Löningen

Der Rat der Stadt Löningen wird in Kürze über den Zuschuss an die St.-Anna-Klinik entscheiden. Die Beschlussfassung der Kreisgremien kann daher nur unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch die Stadt in Höhe von 188.795,00 Euro erfolgen. Die Obergrenze von 10% der anerkannten förderfähigen Kosten wird eingehalten.

 

Förderung durch den Landkreis

Die Zuwendung des Landkreises ist nach dem Grundsatzbeschluss auf 20% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt. Dies entspricht einem Zuschuss von max. 377.589,00 Euro.

 

 


Finanzierung:

Investives PSP-Element:

I1.400134.525

 

 


Anlagenverzeichnis:

1.       Antrag St. Anna Klinik

2.       Bewilligungsbescheid Land