Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 18.01.2019 gemäß § 56 NKomVG - Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018
Vorlage
V-VERK/19/157
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gruppe GRÜNE/UWG stellte mit Datum vom 18.01.2019 einen Antrag gemäß § 56 NKomVG zur Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die darin enthaltenen Fragen zur Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018 werden wie folgt beantwortet:

 

1.       Was ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des vom Kreistag in seiner Sitzung am 19.6.2018 beschlossenen Nahverkehrsplans?

 

Im Nahverkehrsplan wurde im Kapitel 6 ein Maßnahmenplan für den Optimierungsprozess des ÖPNV festgelegt. Die Maßnahmen wurden in drei unterschiedliche Prioritätsstufen eingeordnet. Nachfolgend wird zu den unterschiedlichen Maßnahmen anhand der Prioritätsstufen Stellung genommen:

 

 

Maßnahmen nach Priorität 1:

 

M5 Umsetzung des Rufbuskonzeptes

 

Die Ausschreibung für die Verkehrsleistung des Rufbuskonzeptes ist in der 3. Kalenderwoche gestartet. Die Verkehrsunternehmen haben nun bis zum 06.03.2019 Zeit ein Angebot zu den 3 Linienbündeln zu unterbreiten.

Derzeit ist der Start zum 01.04.2020 nach jetzigem Projektstand gewährleistet.

 

M11 Verknüpfung mit dem Fernbusverkehr

 

Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen FlixBus eine neue Fernbuslinie sowie zwei neue Haltestellen in Löningen und Cloppenburg eingerichtet. Die Fernbuslinie fährt u.a. die Städte Bremen, Hamburg, Berlin, Dresden und Prag an.

 

M12 Verbesserung der Verbindungs- und Erschließungsqualität

 

Im Zuge der Realisierung des Rufbussystems wird eine Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität erreicht.

Zudem wird in Kürze ein Konzept für die Erweiterung der Linie 900 vorgestellt. Die Erweiterung soll neue Anschlussmöglichkeiten nach Oldenburg und Bremen garantieren.

 

M13 Aufbau eines Haltestellenkatasters

 

Die Erstellung eines Haltestellenkatasters erfolgte durch die Fa. GVS aus Hannover. Die Software für das HIS-System wird auch zukünftig kompatibel für ein landesweites Haltestellenkataster sein. Es muss noch eine zweite Schulung für die Software erfolgen, sodass eine Auswertung der Feldarbeit durchgeführt werden kann.

 

M14 Auflegen eines Haltestellenprogramms

 

Derzeit werden auf Antrag der Städte und Gemeinden Baumaßnahmen bei Haltestellen durch die eigene Förderrichtlinie des Landkreises finanziell unterstützt.

Eine Überprüfung, ob die Positivliste barrierefreier Haltestellenausbau (Anlage 1 des Nahverkehrsplanes) bereits durch die Städte und Gemeinden erfüllt worden ist, muss noch erfolgen.

 

M16 Aufbau einer Mobilitätsplattform für alle ÖPNV-Angebote

 

Im Rahmen der Umsetzung des Rufbuskonzepts wird eine Online-Mobilitätsplattform aufgebaut, über die sowohl die elektronische Fahrplanauskunft als auch das Mobilitätsleitsystem für die Rufbusse erreicht werden kann. Gemeinsam mit den im Landkreis aktiven Verkehrsunternehmen ist zu prüfen, inwiefern diese Plattform mittelfristig auch als Plattform für alle anderen ÖPNV-Angebote im Landkreis dienen kann.

Daher kann eine Prüfung erst nach Start der Testphase für das Rufbussystem erfolgen.

 

M20 Aufbau einer Mobilitätszentrale

 

Die Mobilitätszentrale für den Landkreis Cloppenburg wird im Erdgeschoss des Gebäudes „Pingel Anton 23“ in Cloppenburg eingerichtet. Beim Betrieb wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta angestrebt. Eine gemeinsame Nutzung der Software für das Mobilitätsleitsystem bietet sinnvolle Synergieeffekte. Die Mobilitätszentrale wird mit eigenem Personal vom Landkreis betrieben.

Es ist geplant den Betrieb im Januar 2020 aufzunehmen, um den Start des Rufbussytems im April vorzubereiten. 

 

 

Maßnahmen nach Priorität 2:

 

M1 Prüfung der internen Leistungsfähigkeit

 

Es wurde eine Aufstellung der wahrzunehmenden Tätigkeiten vorgenommen und dessen zeitlicher Aufwand mit dem Hauptamt abgestimmt. Im Ergebnis wird kurzfristig eine zusätzliche Stelle im ÖPNV geschaffen und besetzt, damit die anstehenden Aufgaben im ÖPNV entsprechend bearbeitet werden können.

 

M2 Beteiligung

 

Für eine Bedarfsermittlung von Fahrgastzahlen für eine möglicherweise neu einzurichtende Linie zwischen Cloppenburg und Vechta wird am 19.02.2019 ein Workshop in Vechta veranstaltet. Hierbei werden verschiedene Gremien und Interessenvertreter gebeten, ihren Bedarf und ihre Bedürfnisse darzulegen, damit diese bei der Erstellung eines Fahrplanes berücksichtigt werden können.

 

M3 Beobachtung der Nachfrageentwicklung

 

Eine Fahrgasterhebung zur Überprüfung der Nachfragekapazität im ÖPNV wurde im Jahr 2016 und 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse dienen u.a. als Parameter für eine Optimierung  des ÖPNVs und werden alle fünf Jahre durchgeführt. Eine erneute Fahrgasterhebung wird im Kalenderjahr 2020 beauftragt.

 

M4 Prüfung zur Entwicklung von Regionallinien

 

Wie bereits oben erwähnt wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta geprüft, ob Potential vorhanden ist, eine neue Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta einzurichten.

Zudem wird in Kürze ein Konzept für die Erweiterung der Linie 900 vorgestellt. Die Erweiterung soll neue Anschlussmöglichkeiten nach Oldenburg und Bremen garantieren.

Des Weiteren wurden die Linien 900A und die Linie 918 für die weitere Anbindung nach Oldenburg eingerichtet.

 

M7 Prüfung von Abend-, Freizeit-, und Wochenendverkehren

 

Der Bedarf soll aus den Erkenntnissen der Testphase des Rufbussystems ermittelt werden. Zudem muss erst ein funktionierendes Grundsystem im ÖPNV vorhanden sein, um dieses erweitern zu können.

 

M8 Fahrradmitnahme im ÖPNV ermöglichen

 

Die Fahrradmitnahme soll beim Rufbussystem ermöglicht werden und wird tariflich garantiert. Eine weitere Prüfung, ob eine Fahrradmitnahme im ÖPNV gewährleistet ist, ist noch erforderlich.

 

M9 Prüfung zur Weiterentwicklung von Bike + Ride

 

Hier gibt es noch keine Ergebnisse.

 

M10 Prüfung zur Weiterentwicklung von Park + Ride

 

Hier gibt es noch keine Ergebnisse

 

M17 Erkundung Vertriebskooperation und Anschlusstarif mit der NITAG

 

Die Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg hat mit der NITAG einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der Niedersachsentarif wird seit dem Dezember 2018 im Landkreis Cloppenburg von Seiten der Verkehrsunternehmen anerkannt.

Eine Lücke für die Anerkennung befindet sich jedoch auf der Linie 380 im nördlichen Gebiet des Landkreises. Hier konnte die NITAG keine Einigung mit dem Konzessionär erzielen, da der geforderte Ausgleichsbetrag zu hoch war.

 

M18 Erkundung Vertriebskooperation mit den Regionalbuslinien

 

Eine Erkundung für die Vertriebskooperation kann erst nach Durchführung der Vergabe für die Verkehrsleistung des Rufbussystems durchgeführt werden.

 

M19 Erkundung ÖPNV-Anschlussfahrten

 

In Kürze wird ein Konzept für die Erweiterung der Linie 900 vorgestellt. Die Erweiterung soll neue Anschlussmöglichkeiten nach Oldenburg und Bremen garantieren. Bei der Umsetzung muss dann mit dem ZVBN ein Übergangstarif vereinbart werden, damit nur eine Fahrkarte gelöst werden muss.

Bei der Linie 918 befindet sich das Verkehrsunternehmen noch in Verhandlungen mit dem ZVBN, um einen Übergangstarif zu schaffen, damit eine Weiterfahrt mit der Linie 280 mit derselben Fahrkarte möglich ist.

 

M21 Weiterentwicklung des Störfallszenarios

 

Über den Inhalt des Störfallszenarios wird anlässlich der jüngsten Ereignisse in der nächsten VGC Versammlung beraten werden, um eine einheitliche Vorgehensweise bei einem Störfall zu vereinbaren.

 

M22 Optimierung der Prozesse zur Organisation des Schulverkehrs

 

Hierzu gibt es noch keine Ergebnisse.

 

M25 Einführung eines Qualitätsmangementsystems

 

Bei Beschwerden über die Fahrtleistung im ÖPNV wird eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes angestrebt und zielgerichtet eine Lösung gefunden. Bei Inbetriebnahme der Mobilitätszentrale wird die Qualität der Fahrtleistung transparenter, weil diese mit eigenem Personal betrieben wird. Von da an kann das Qualitätsmangementsystem noch effizienter gestaltet werden.

 

M26 Auswertung des Linienbündelungskonzeptes

 

Siehe Antwort 3

 

 

Maßnahmen nach Priorität 3:

 

M6 Reaktivierung der Bahnstrecken

 

Hier gibt es noch keine Ergebnisse.

 

M15 Vereinheitlichung der Fahrgastinformation

 

Nach Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen werden neue Haltestellenschilder mit neuen Fahrplanaushängen aufgestellt. Hierbei soll es nur einen Fahrplan pro Haltestelle geben. Dieser soll über alle betreffenden Linien an der Haltestelle informieren. Die Verkehrsunternehmen werden das Konzept in Kürze dem Landkreis vorstellen.

 

M23 Monitoring von Beförderungs- und Wartezeiten

 

Die Beförderungs- und Wartezeiten werden stichprobenartig bei Kontrollen vor Ort überprüft. Eine Prüfung erfolgt auch bei neu einzurichtenden Linien sowie bei beantragten Fahrplanänderungen.

 

M24 Prüfung zur Koordination von gestaffelten Schulzeiten mit dem ÖPNV Angebot

 

Hier liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

 

2.       Welche Liniengenehmigungen, die den Landkreis Cloppenburg berühren, laufen in den Jahren 2019 und 2020 an welchem Datum jeweils aus?

 

Linie 910 zum 31.05.2019 (zukünftiger Konzessionär steht bereits fest)

 

Linie 905 zum 31.05.2019 (zukünftiger Konzessionär steht noch nicht fest, da gegen den Konzessionsbescheid von der LNVG Klage eingereicht worden ist)

 

Linie 900A zum 31.05.2019 (die Verkehrsleistung wird zukünftig von der Linie 918 übernommen)

 

Linie 915 zum 30.06.2020

 

Linie 936 zum 31.10.2020

 

Linie 965 zum 31.12.2020

 

Linie 916 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

 

Linie 913 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

 

Linie 911 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

 

Linie 908 zum 31.07.2019 (die Verkehrsleistung wird im Frühjahr ausgeschrieben)

 

Linie 918 zum 31.07.2020

 

 

3.       Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Linienbündelungskonzeptes?

 

Das Linienbündelungskonzept befindet sich in der Erstellung des Feinkonzeptes. Es wird im I. Quartal 2019 mit der Vorlage des Feinkonzeptes von der Beraterfirma ptv gerechnet.

 

 

4.       Welches Enddatum ist für anstehende neue Genehmigungen auslaufender Liniengenehmigungen, die den Landkreis Cloppenburg berühren, vorgesehen?

 

Die Enddaten der auslaufenden Genehmigungen hängen von den jeweiligen Linienbündeln ab, denen sie angehören. Die Enddaten können benannt werden, wenn das Linienbündelungskonzept vorliegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Gruppe GRUENE/UWG vom 18.01.2019