Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/19/152
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Zu 1) Dem Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 3.626,61 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 24.731,37 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, ein-schließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Auf-gabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)            75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitions-maßnahme.

 

b)           12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1.       Die Gemeinde Lastrup beantragt mit Schreiben vom 07.11.2018 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Aus-bau der Haltestelle „Schnelten B 213“.

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 4.835,48 EUR.

Die Gemeinde Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 3.626,61 EUR (75 %).

2.       Die Gemeinde Essen beantragt mit Schreiben vom 19.12.2018 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Brokstreek (B 68 nördlich Eichenallee b. Vorwerk)“, „Brokstreek (Brookstraße/ Bunner Straße)“, „Felde (Felder Straße b. Feldhaus)“, „Nordholte (Elstener Straße 32/34)“.

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 32.975,16 EUR.

Die Gemeinde Essen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 24.731,37 EUR (75 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2019 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss