Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Wilfried Liers
Vorlage
V-KT/19/067
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 17. Januar 2019 festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Herrn Dirk Büscher durch Verzicht mit sofortiger Wirkung erloschen ist.

 

Gemäß § 44 NKWG geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 (hier: § 38 Abs. 3 – Listenwahl -)auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 15.09.2016 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der AfD mit 971 Stimmen

 

Herr

Wilfried Liers

Polizeibeamter a.D.

Eichenkamp 22

49685 Emstek

 

Die Feststellung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Liers übergegangen ist, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 NKWO ist Herr Liers als Ersatzperson mit Schreiben vom 07.01.2019 entsprechend benachrichtigt worden. Herr Liers hat erklärt, dass er das Mandat als Kreistagsabgeordneter annimmt.

 

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgt am kommenden Wochenende.

 

Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Liers wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.