Betreff
Verlängerung der Abnahmeverpflichtung mit der NLG
Vorlage
V-KA/18/500
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die vorliegende Abnahmeverpflichtung mit der NLG vom 12.04.2012 für zwei Jahre bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 12.04.2012 wurde zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Nieder-sächsischen Landgesellschaft (NLG) eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der die NLG für die E 233 auf eigene Kosten Flächen innerhalb eines 10 km breiten Streifens beidseits der E 233 erwirbt; gleichzeitig verpflichtet sich der Landkreis Cloppenburg gegenüber der NLG, diese zum Zwecke der Ausbauplanung erworbenen Flächen zu übernehmen. Die bisherige Regelung sieht vor, dass sich die vereinbarte kostendeckende Abnahme aus dem Einstandspreis der Flächen (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Amtsgerichtskosten sowie Maklercourtage) und einer Verfahrenskostenpauschale in Höhe von 6% (Steuern/ Abgaben, Vermessungskosten, NLG-Gebühren, Finanzierungskosten) zusammensetzt. Zum Tragen kommt die Regelung für Flächen, die nicht bis zum 31.12.2018 für die Ausbauplanung der E 233 verwertet wurden. Je zusätzlichem, über diesen Termin hinausgehendem Jahr, das die NLG die Flächen für die E 233 vorhält, erhöht sich die Pauschale um 1,5%.

Der Landkreis Emsland hat der dortigen NLG gegenüber eine Abnahmeverpflichtung zu entsprechenden Konditionen abgegeben.

 

Mit Stichtag 30.11.2018 hat die NLG für den Landkreis Cloppenburg Flächen in einer Größenordnung von 150 ha erworben. Nach derzeitigem Stand beläuft sich gemäß Einschätzung der NLG der Kaufpreis nach der Abnahmeverpflichtung auf 11 Millionen EUR, wobei dieser mögliche Verkaufserlös auf der Basis des derzeitigen Bodenrichtwertes und somit zurückhaltend kalkuliert worden ist. Diesem Betrag würde ein Verkaufspreis von 10,6 Millionen EUR gegenüber stehen, der bei einer Weitergabe an den Bund zu erwarten wäre. Somit ergäbe sich insgesamt ein Defizit von 400.000,00 EUR. Zur Deckung der Kosten hat der Landkreis Cloppenburg Mittel angespart.

 

Das Land Niedersachsen ist nach Auskunft der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr / GB Lingen derzeit nicht in der Lage, in den Grunderwerb von abseits der Trasse gelegenen Tauschflächen oder Kompensationsflächen im Landkreis Cloppenburg einzutreten. Eine „Verwertung“ der Flächen im Sinne der Abnahmeverpflichtung ist somit derzeit nicht möglich.

Andererseits ist es nötig, zur Vorbereitung der Planungen weitere Tauschflächen insbesondere für vom Ausbau betroffene Landwirte zu erwerben. Auch dies ist dem Land Niedersachsen derzeit nicht möglich.

Die NLG erklärt sich bereit, die Vereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg zur Beschaffung von Flächen und deren Vorhalten unter Beibehalt der Konditionen um zwei Jahre zu verlängern. Ein entsprechendes Angebot liegt vor.

 

Der Landkreis Emsland verlängert seine Vereinbarung zur Abnahme der Flächen in gleicher Weise.

 

Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt, die Abnahmeverpflichtung gegenüber der NLG um zwei Jahre bis zum 31.12.2020 zu gleichen Konditionen zu verlängern, um die Planungen zum Ausbau der E 233 durch Ankauf geeigneter Tauschflächen zu unterstützen und die Realisierung der Maßnahme zu beschleunigen.

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

 

I1.100055.500