Betreff
Umsetzung eines PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318
Vorlage
V-VERK/11/020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 01.06.2010 beschlossen, die Umsetzung eines PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318 im Rahmen einer

Machbarkeitsstudie mit vorläufiger Wirtschaftlichkeitsuntersuchung prüfen zu lassen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft IBV/EY RE aus Düsseldorf, bestehend aus dem Ingenieurbüro Vössing GmbH und der Ernst & Young Real Estate GmbH, wurde mit Schreiben vom 12.07.2010 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie mit vorläufiger Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu erstellen. In der Untersuchung sollte geprüft werden, wie sich die Realisierung des Straßenprojektes im Rahmen eines Public Private Partnership mit einer Projektlaufzeit von 20 bis 30 Jahren finanziell auf den Landkreis auswirkt und ob durch die Einbindung eines privaten Partners Effizienzen realisiert werden können.

 

Für die grundhafte Sanierung, Verbreiterung und den Teilneubau sowie die anschließende bauliche Unterhaltung der beiden Kreisstraßen wurden für den Landkreis Cloppenburg folgende Organisationsmodelle untersucht und gegenübergestellt:

 

- Eigenrealisierung und -betrieb (EEB)

- PPP-Variante im Rahmen einer Forfaitierung mit Einredeverzicht (PPP FmE)

- Funktionsbauvertrag mit Forfaitierung mit Einredeverzicht (FBV FmE)

- Funktionsbauvertrag mit Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg (FBV)

 

Aus den vier Varianten wurde nun unter Berücksichtigung der gewählten Projektlaufzeit und einer geeigneten Risikoverteilung zwischen dem Landkreis und dem privaten Partner das wirtschaftlichste Organisationsmodell identifiziert.

 

In der Verkehrsausschusssitzung wird durch die ARGE IBV/EY RE das Ergebnis der in der Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie mit vorläufiger Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgestellt.

 

Es ist zu entscheiden, ob die Kreisstraßen 296 und 318 im Rahmen eines PPP-Projektes ausgebaut und verbreitert werden sollen und ob ein Auftrag für die rechtliche und fachliche Begleitung für die Erstellung der Ausschreibung vergeben werden soll.