Betreff
Antrag der Gruppe Grüne / UWG gemäß § 56 NKomVG - Schutz von Wallhecken im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/18/237
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.10.2018 hat die Gruppe Grüne/ UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Schutz von Wallhecken im Landkreis Cloppenburg“ in die Tagesordnung der Kreisgremien aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Dazu wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

 

1.    „Bis Mitte 2019 legt der Landkreis einen Bericht über den Zustand der Wallhecken im Landkreis vor.

2.    Alle rechtswidrig zerstörten Wallhecken seit 1985 sollen wiederhergestellt werden.

3.    Der Landkreis wirbt bei Schulen im Landkreis für die Anlage neuer Wallhecken und deren Patenschaften.

4.    Der Landkreis prämiert jährlich die schönste und vitalste Wallhecke im Landkreis mit 1000 Euro.“

 

Zur Begründung wird u.a. auf das Merkblatt zur Wallheckenförderung verwiesen. Danach befände sich nur etwa die Hälfte der Wallhecken in einem guten Zustand. Das bestehende Wallheckenförderprogramm werde kaum in Anspruch genommen.

Um das Verständnis für den Wert der Wallhecken zu fördern, biete sich die Zusammenarbeit mit Schulen an. Im Übrigen werde die Wiederherstellung zerstörter Wallhecken seit Jahren vom Ausschuss für Naturkunde des Heimatbundes für das Oldenburger Münsterland von den Landkreisen gefordert.

 

 

Vorbemerkung

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedigung dienen oder dienten. Sie sind naturschutzrechtlich seit 1935 gesetzlich geschützt und dürfen als Landschaftsbestandteile nicht beseitigt werden. Dazu gehören auch wiederhergestellte Wallhecken oder neu angelegte Wallhecken zur Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes. Wallhecken bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und tragen erheblich zur Biotopvernetzung der Landschaft bei.

Der Landkreis Cloppenburg hat in den Jahren 1985 bis 1989 alle Wallhecken flächendeckend im Landkreis kartiert und deren Zustand aufgenommen. Danach gibt es ca. 1.067 km Wallhecken im Landkreis Cloppenburg.

Wallhecken genießen nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften einen Grundschutz. Sie sind wie jeder Bestandteil der Natur den Naturgewalten unterworfen. Eine Wiederherstellung kann vom Eigentümer nur verlangt werden, wenn die Wallhecke durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen zerstört oder erheblich beeinträchtigt worden ist. Eine Pflicht zum aktiven Schutz von Wallhecken, wie z. B. die Herausnahme großer Bäume oder eine Pflicht zum Nachpflanzen abgängiger Bäume gibt es nicht. Auch Erosionen beim Wallkörper oder Strauchverluste durch Wildschäden muss der Eigentümer nicht kompensieren. Wallkörperverluste durch eine Beweidung der Wallhecken in den 80er und 90er Jahren waren damals die Regel und sind heute hinsichtlich der Verursachung kaum noch nachzuweisen.

Im Wissen um nur diesen Grundschutz der Wallhecken wurde seinerzeit das Wallheckenprogramm des Landkreises ins Leben gerufen. Es verfolgt das Ziel, den Eigentümer finanziell zu unterstützen und damit Pflegemaßnahmen und Neuanlagen zu initiieren.

 

Zum Beschlussvorschlag des Antrages der Kreistagsgruppe Grüne/UWG wird wie folgt Stellung genommen:

1.    Bis Mitte 2019 legt der Landkreis einen Bericht über den Zustand der Wallhecken im Landkreis vor.

 

Die Wallhecken im Kreisgebiet werden weder regelmäßig kartiert noch wird ihr Zustand flächendeckend laufend kontrolliert. Insofern kann derzeit ein Zustandsbericht nicht erstellt werden.

Für einen aussagekräftigen Bericht über den aktuellen Zustand der Wallhecken wäre eine vollständige Neukartierung aller Wallhecken im Kreisgebiet notwendig. Dies ist mit dem derzeitigen Personal - eine Person mit 25 Wochenstunden im Bereich des Amtes für Natur und Umwelt - nicht zu leisten. Denkbar wäre die Vergabe an ein externes Büro. Eine unverbindliche Rückfrage bei einem Planungsbüro hat ergeben, dass beispielsweise für die Wallheckenkartierung eines 2.000 ha Gebietes von einem Honorar von ca. 14.000 € und einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen ausgegangen wurde. Aus Sicht des Büros wäre ein derartiges Projekt für den Landkreis Cloppenburg bei einer Kreisgröße von 1.418 km², d.h. 141.800 ha kaum kalkulierbar bzw. durchführbar. Eine Durchführung bis Mitte 2019 sei unrealistisch, da hierfür kaum ein Büro entsprechende Kapazitäten besitze.

Dieser Einschätzung schließt sich die Kreisverwaltung an.

 

Ein Bericht über den Zustand der Wallhecken allein reicht im Übrigen zur Beurteilung nicht aus. In jedem Fall einer festgestellten Beeinträchtigung oder Zerstörung müsste die Ursache ermittelt werden, da nicht zwingend von einem Verstoß gegen das Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot ausgegangen werden kann.

 

 

2.    Alle rechtswidrig zerstörten Wallhecken seit 1985 sollen wiederhergestellt werden.

 

Eine regelmäßige Bestandskontrolle der Wallhecken im Landkreis findet wie oben ausgeführt bisher nicht statt und wird auch nicht für notwendig gehalten.

Seitens der Verwaltung werden aber seit jeher grundsätzlich Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung oder von Behörden, die sich auf die rechtswidrige Beseitigung oder Beschädigung von Wallhecken beziehen, verfolgt. Die Wiederherstellung wird angeordnet. Ebenso wird verfahren, wenn Verstöße seitens der Kreisverwaltung festgestellt werden und diese einem Verursacher zugeordnet werden können. Grundlage der Bewertung ist dabei u.a. die vorhandene Kartierung.

In den vergangenen Jahren wurde daneben damit begonnen, in Teilbereichen des Landkreises Wallhecken neu zu kartieren, sofern hierfür Studenten während ihrer Praktikumszeiten bei der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung standen. Dabei werden neben der Länge und Breite der Wallhecken auch deren Ausprägung sowie der Wallkörper erfasst und der Zustand fotografisch dokumentiert. Dies soll in Zukunft fortgeführt werden. Auch hierbei festgestellte rechtswidrige Zerstörungen und erhebliche Beeinträchtigungen werden verfolgt. Ein Tätigwerden darüber hinaus bedingt einen erhöhten Personalaufwand sowohl im Innen -als auch im Außendienst.

 

 

3. Der Landkreis wirbt bei Schulen im Landkreis für die Anlage neuer Wallhecken und deren Patenschaften.

 

Die Werbung für die Anlage neuer Wallhecken und deren Patenschaften bei Schulen ist sicherlich möglich, wird aber nicht für zielführend gehalten.

Problematisch ist nach den bisherigen Erfahrungen immer zunächst die Flächenverfügbarkeit für eine Wallheckenanlage. Es ist grundsätzlich das Einverständnis des Eigentümers für diese dauerhafte Anlage erforderlich. Daneben erfordern die Neuanlage, Pflege und Sanierung von Wallhecken in der Regel den Einsatz von schwerem Gerät. Allein aus Sicht des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherungspflicht und der möglichen Verletzungsgefahr werden Schulen nicht als die richtigen Partner angesehen. Ansprechpartner sollten hier vielmehr Dorfgemeinschaften, Hegeringe und Jagdgemeinschaften sein, die über die erforderliche Fläche und die Gerätschaften verfügen.

In der Vergangenheit wurde bereits damit begonnen, in Hegeringversammlungen für die kreiseigenen Förderprogramme zu werben. Dies sollte fortgeführt werden und ggfls. auf Dorfgemeinschaften ausgeweitet werden.

 

4. Der Landkreis prämiert jährlich die schönste und vitalste Wallhecke im Landkreis mit 1000 Euro.

Mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2018 wurde die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Wallheckenförderung einstimmig von 5.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben. Dieser Betrag soll gemäß dem Antrag für die Prämierung verwendet werden.

Weder die Richtlinien zur Wallheckenförderung noch der oben angeführte Kreistagsbeschluss sehen eine Prämierung von Wallhecken vor. Hierzu wäre der bisherige Beschluss aufzuheben bzw. ein neuer Beschluss zu fassen. Entsprechende Mittel wären in den Haushalt 2019 einzustellen.

Eine Prämierung der schönsten und vitalsten Wallhecke wird seitens der Kreisverwaltung kritisch gesehen. Zum einen liegt Schönheit immer im Auge des Betrachters, zum anderen sind die Bodenstandorte und die Ausprägungsstadien der Wallhecken im Landkreis so unterschiedlich, dass kaum ein Vergleich zwischen den vorhandenen Wallhecken möglich ist. Erforderlich wäre hier ein Bewertungskatalog ggfls. mit einer Bewertungskommission. Hierfür steht derzeit kein Personal zur Verfügung.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Landkreis Cloppenburg sich in den vergangenen Jahren stets für den Erhalt der Wallhecken eingesetzt hat.

Alternativ zu den obigen Vorschlägen der Kreistagsgruppe Grüne/ UWG schlägt die Kreisverwaltung vor, die begonnene Kartierung der Wallhecken mit studentischen Praktikanten in den kommenden Jahren fortzusetzen. Daneben sollte die bestehende Richtlinie zur Wallheckenförderung aus dem Jahre 1992 überarbeitet und die Förderbeträge angepasst werden, um zukünftig einen größeren Anreiz zur Pflege und Neuanlage von Wallhecken zu schaffen.


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne /UWG – Schutz von Wallhecken im Landkreis Cloppenburg