Betreff
Entscheidung über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten durch den Landkreis
a) Gemeinde Cappeln
b) 2. Änderungsantrag Gemeinde Saterland
Vorlage
V-JHA/11/025
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO)  50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.

 

Es liegen folgende Anträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Gemeinde Cappeln

Die Gemeinde Cappeln hat mit Datum vom 17.11.2010 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten St. Marien in Sevelten gestellt.

 

Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 348.500,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 55.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Somit ergibt sich folgende Berechnung:

 

Kosten für den Neubau                                                            348.500,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                153.500,00 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                              30.700,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    122.800,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    61.400,00 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         55.000,00 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg      35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           67.650,00 Euro

 

 

Gemeinde Saterland (2. Änderungsantrag)

Der Gemeinde Saterland wurde mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2009 für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Strücklingen ein Landkreiszuschuss in Höhe von 25.826,50 Euro bewilligt.

 

Aufgrund höherer Kosten hat die Gemeinde Saterland mit Schreiben vom 23.12.2009 um Erhöhung des Landkreiszuschusses um 50 % der Mehrkosten (= 12.500,00 Euro) gebeten.

Bereits in der Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.09.2009 wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, höhere Kosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge nicht überschreiten – zu berücksichtigen. Dementsprechend wurde über die seinerzeit vorliegenden Änderungsanträge positiv entschieden. Auch dem Antrag der Gemeinde Saterland auf Erhöhung des Kreiszuschusses hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.02.2010 stattgegeben und die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 38.326,50 Euro (Änderungsbetrag) beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 30.11.2010 hat die Gemeinde Saterland mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten für die Krippengruppe nach einer nunmehr vom Architekten vorgelegten Kostenaufstellung auf 339.645,49 Euro belaufen werden. Die erheblichen Kostensteigerungen in allen Kostengruppen sind vornehmlich durch höhere Marktpreise begründet. Hierfür wurde eine Neuaufstellung der aktuellen Kosten vorgelegt. Da sich die Zuschüsse der Landesschulbehörde und des BMO trotz dieser Kostensteigerungen nicht erhöhen werden, hat die Gemeinde Saterland nochmals eine Erhöhung des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg um

50 % der Kostensteigerung von ca. 34.646,00 Euro, somit um rd. 17.323,00 Euro beantragt

Es wurde darauf verwiesen, dass die Kostenentwicklung nicht vorherzusehen war und sich die Gesamtkosten im Rahmen der vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstgrenzen bewegen.

Die neue Kostenaufstellung beinhaltet die Kosten für den Neubau in Höhe von 298.018,70 Euro und die Kosten für die Ausstattung in Höhe von 41.626,79 Euro.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            298.018,70 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                103.018,70 Euro

Kostenübernahme BMO                                                            11.000,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      92.018,70 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    46.009,35 Euro

 

Kosten für die Ausstattung                                                         41.626,79 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg      35.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           52.259,35 Euro

 

 

Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.053.182,92 Euro für die Schaffung von 17 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder für weitere 3 Krippengruppen steht noch aus. Die vom Land zur Verfügung stehenden Fördergelder bis 2013 betragen insgesamt 5.773.373,00 Euro. 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009, 11.02.2010, 09.09.2010 und 30.11.2010 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 893.499,75 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300003.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            480.400,00 Euro