Betreff
Antrag der STEP gGmbH auf Gewährung eines Zuschusses für die Drogenberatungsstelle Cloppenburg (DROBS) für das Jahr 2019
Vorlage
V-SOZ/18/085
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der STEP gGmbH wird für die Drogenberatungsstelle DROBS für die Jahre 2019 – 2021 jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 166.236,00 EUR als Defizitausgleich gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg übernimmt Aufgaben im Bereich der Versorgung, Beratung und Behandlung für Gefährdete und Abhängige von überwiegend illegalen Drogen im Gesamtversorgungssystem des Landkreises Cloppenburg.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag am 15.10.2015 für die Haushaltsjahre 2016 - 2018 in einer Höhe von bis zu 134.277,00 EUR (2016), 136.236,00 EUR (2017) und 138.234,00 EUR (2018) als Defizitfinanzierung beschlossen. Der Zuschuss wird zur Deckung der Personalkosten sowie der Sachkosten genutzt. Aufgrund der Defizitfinanzierung wurden zurückliegend nur die tatsächlich für die DROBS nachgewiesenen Kosten durch den Landkreis übernommen, ein Überschuss entstand also nicht. Die vorab kalkulierten Kosten wurden in der Vergangenheit regelmäßig für die DROBS auch tatsächlich benötigt.

 

Für das nachfolgende Jahr (2019) beantragt die STEP gGmbH mit Schreiben vom 31.07.2018 weiterhin einen unveränderten Zuschuss in Höhe 136.236,00 EUR für die Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Umfang.

 

Darüber hinaus hat die STEP gGmbH mit Schreiben vom 20.07.2018 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30.000,00 EUR für die Wahrnehmung der psychosozialen Beratung beantragt. Um diese Aufgabe vollumfänglich erfüllen zu können, ist die weitere Einrichtung einer Sozialarbeiterstelle im Umfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erforderlich.

 

Aktuell zeigt sich die Problematik in der Versorgung der Patienten mit Hartdrogenabhängigkeit dramatisch verändert, sodass es aus amtsärztliches Sicht zwingend erforderlich ist, dass das Gesundheitsamt/der sozialpsychiatrische Dienst bzw. die beiden externen Institutionen Drobs und Stiftung Edith Stein sich hinsichtlich der Versorgung dieses Patientenklientels strukturell neu aufstellen müssen.

Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises des sozialpsychiatrischen Dienstes ist gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) die Betreuung und Versorgung psychisch kranker Menschen. Hierzu gehört auch der Patientenbereich der Suchtkranken (F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen gemäß ICD 10). Dieses Klientel ist dahingehend charakterisiert, dass es erhebliche soziale, sozialmedizinische wie auch medizinische Begleitprobleme aufweist!


Der Aufgabenbereich der psychosozialen Beratung wurde an zwei Institutionen delegiert:

-          Drogenberatungsstelle/STEP

-          Stiftung Edith Stein

Die Zuständigkeiten dieser beiden Institutionen wurden dahingehend aufgeteilt, dass die Drogenberatungsstelle (Drobs) die niedrigwellig ausgerichtete Versorgung der Hartdrogenabhängigen sicherstellt, demgegenüber die Stiftung Edith Stein eine höherschwellig ausgerichtete Versorgung von Patienten mit Abhängigkeit legaler und illegaler Suchtstoffe (Beratung und Therapie) umsetzt.


Zusätzlich fand auf ambulanter Ebene eine ärztlich-medizinische Versorgung im Rahmen der Substitutionstherapie durch vier niedergelassene Ärzte und einer Ärztin beim Gesundheitsamt statt. Hierbei ist zu ergänzen, dass die Patienten parallel zur Situationstherapie von den niedergelassenen Ärzten auch medizinisch-diagnostisch wie therapeutisch versorgt wurden, was insbesondere aufgrund der nicht immer bestehenden Begleiterkrankungen zwingend erforderlich ist. Am Wochenende erfolgte die Substitutionstherapie im Krankenhaus St. Josef.


Aktuell gestaltet sich die Situation derart, dass es im Landkreis Cloppenburg nur noch einen substituierenden Arzt im Gesundheitsamt gibt. Eine Versorgung der Patienten im Substitutionsprogramm am Wochenende durch das Krankenhaus ist nicht mehr gegeben. Das führt zu der Problematik, dass die Patienten hinsichtlich ihrer Begleiterkrankungen nicht mehr adäquat versorgt sind, da der substituierende Arzt nicht dafür zugelassen ist und auch nicht die entsprechenden Strukturen (diagnostische Geräte, Personal, etc.) vorhält. Eine Anbindung an Hausärzte gestaltet sich sehr schwierig, da die Patienten ärztliche Kontakte meiden, was pathognomonisch für diese ist.

 

Viele Patienten sind zudem gar nicht in der Lage, die Anforderungen - die die Substitutionstherapie erfordert - zu erfüllen, sodass sie regelmäßig leider aus dem Substitutionsprogramm entlassen werden müssen und damit unweigerlich dem illegalen (Sucht)Konsum ausgeliefert sind.

 

Aber auch die Struktur der substituierten Patienten hat sich geändert: Waren es zuvor überwiegend junge Menschen, sind aufgrund der Substitutionstherapie die Suchtpatienten jetzt älter geworden, was nicht selten auch mit einer Verschlechterung der Begleiterkrankungen einhergeht. Des Weiteren sind aber auch junge Patienten nachgerückt, die sehr schwerwiegende soziale wie auch sozialmedizinische Probleme haben. Eine weitere Problematik besteht darin, dass viele Pat. kleinere/jüngere Enkel-/Kinder haben, die zumindest zeitweise in deren Haushalt leben. Da am Wochenende eine Substitution im Krankenhaus nicht mehr gegeben ist, muss das Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme rezeptiert werden. Dies erfordert von den Patienten einen sorgsamen Umgang mit dem Substitutionsmittel im häuslichen Umfeld (Verschließen), um so nicht Dritte zu gefährden (Kinder).

 

Bei der aktuellen Arbeitskreissitzung allgemeine Sucht des sozialpsychiatrischen Verbundes wies die Polizeiinspektion Cloppenburg auf einen weiter zunehmenden Konsum von illegalen Drogen (Amphetamine und Cannabis) insbesondere bei Jugendlichen hin. Diese Entwicklung ist sehr problematisch und beinhaltet eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz mittelbar einem Hartdrogenkonsum verfällt.

 

Anzumerken und hervorzuheben ist zudem, dass bereits im Rahmen der im Gesundheitsamt zu überblickenden zwölf Monate drei Todesfälle und ein sehr tragisch kommunikativ verlaufender Fall (apallisches Syndrom) zu verzeichnen ist.  Leider wird sich die Versorgung der Suchtpatienten mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verschlechtern, da die noch substituierenden Ärzte im regionalen Umfeld im fortgeschrittenen Alter sind und zumindest mittelbar ihre berufliche Tätigkeit einstellen. Es zeigt sich bedauerlicherweise auch keine Bereitschaft anderer niedergelassener Ärzte, eine Substitutionstherapie umzusetzen. Dies ist begründet aufgrund der sehr hohen und zunehmenden Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzteschaft sowie des schwierigen Auftretens dieser Patienten. Auch die formalrechtlichen Anforderungen gemäß Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung in Verbindung mit den Empfehlungen der Bundesärztekammer sind derart hoch und können zudem auch kaum umgesetzt werden, sodass sich auch aus dieser Sicht verständlicherweise kaum junge Ärzte finden werden, die diese Aufgabe übernehmen wollen.

 

Letztendlich ist es daher erforderlich, die Versorgungsstrukturen im Landkreis Cloppenburg hinsichtlich der Versorgung der hartdrogenabhängigen Patienten den Veränderungen anzupassen. Hierzu steht das Gesundheitsamt im engen Austausch mit den beiden oben genannten Institutionen. Beide Institutionen sehen die Notwendigkeit einer Neuausrichtung und sind dahingehend auch ausgesprochen kooperativ. Hierbei ist es zum Beispiel erforderlich, dass die Drogenberatungsstelle (Drobs) ihren niedrigschwelligen Zugang zu den Patienten im Rahmen der ausufernden Hilfe erweitert. Demgegenüber muss die Stiftung Edith Stein die psychosoziale Begleitung aller substituierten Patienten, bei Bedarf auch im Krisenfall, sicherstellen. Beide Institutionen haben die präventive Arbeit hinsichtlich der Drogenproblematik im jugendlichen Alter auszuweiten. Dieses muss aufgrund der nicht unerheblichen Mehrarbeit zwangsläufig personell kompensiert werden und begründet die aktuell vorliegenden Anträge sowohl der Drobs als auch der Stiftung Edith Stein bezüglich der Kostenübernahme jeweils einer halben Stelle Sozialarbeit.


Aus amtsärztlicher Sicht ist hier die Notwendigkeit der Neustrukturierung hinsichtlich der Versorgung von Suchtpatienten, wie oben beschrieben, gegeben, was eine nicht unerhebliche Mehrarbeit beinhaltet, welche den Umfang von zwei halben Stellen Sozialarbeit (STEP (Drobs) und Edith-Stein) beinhalten dürfte.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von bis zu 166.236,00 EUR für die Jahre 2019 bis 2021 zu gewähren. Sofern sich in den Jahren 2020 und 2021 ein erhöhter Zuschussbedarf ergeben sollte, kann dieser Antrag zu den Haushaltsberatungen 2020 und 2021 eingebracht werden.

 

Es ist zu beraten, ob

 

-          für die Suchtberatungsstelle DROBS für das Haushaltsjahr 2019 der beantragte Zuschuss in Höhe von 136.236,00 EUR gewährt werden soll,

 

-          für die beantragte Sozialarbeiterstelle ein Zuschuss von zusätzlich 30.000,00 EUR (einschl. Sachkosten) gewährt werden soll,

 

-          der Zuschuss jeweils für die Jahre 2019 – 2021 gewährt werden soll und

 

-          der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der von der STEP gGmbH  beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

 

Produkt:         P1.367500 Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstellen

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der STEP gGmbH vom 31.07.2018 einschließlich Haushaltsplan 2019 sowie

Antrag vom 20.07.2018 einschl. Erläuterung vom 16.10.2018