Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der
STEP gGmbH wird für die Drogenberatungsstelle DROBS für die Jahre 2019 – 2021
jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 166.236,00 EUR als Defizitausgleich
gewährt.
Sachverhalt:
Die Drogenberatungsstelle DROBS in
Cloppenburg übernimmt Aufgaben im Bereich der Versorgung, Beratung und
Behandlung für Gefährdete und Abhängige von überwiegend illegalen Drogen im
Gesamtversorgungssystem des Landkreises Cloppenburg.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom
Kreistag am 15.10.2015 für die Haushaltsjahre 2016 - 2018 in einer Höhe von bis zu 134.277,00 EUR (2016), 136.236,00
EUR (2017) und 138.234,00 EUR (2018) als Defizitfinanzierung
beschlossen. Der Zuschuss wird zur Deckung der Personalkosten sowie der
Sachkosten genutzt. Aufgrund der Defizitfinanzierung wurden zurückliegend nur
die tatsächlich für die DROBS nachgewiesenen Kosten durch den Landkreis
übernommen, ein Überschuss entstand also nicht. Die vorab kalkulierten Kosten
wurden in der Vergangenheit regelmäßig für die DROBS auch tatsächlich benötigt.
Für das nachfolgende Jahr (2019) beantragt
die STEP gGmbH mit Schreiben vom 31.07.2018 weiterhin einen unveränderten
Zuschuss in Höhe 136.236,00 EUR für die Aufgabenwahrnehmung im bisherigen
Umfang.
Darüber hinaus hat die STEP gGmbH mit
Schreiben vom 20.07.2018 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30.000,00 EUR für
die Wahrnehmung der psychosozialen Beratung beantragt. Um diese Aufgabe
vollumfänglich erfüllen zu können, ist die weitere Einrichtung einer
Sozialarbeiterstelle im Umfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit erforderlich.
Aktuell zeigt
sich die Problematik in der Versorgung der Patienten mit Hartdrogenabhängigkeit
dramatisch verändert, sodass es aus amtsärztliches
Sicht zwingend erforderlich ist, dass das Gesundheitsamt/der
sozialpsychiatrische Dienst bzw. die beiden externen Institutionen Drobs und
Stiftung Edith Stein sich hinsichtlich der Versorgung dieses Patientenklientels
strukturell neu aufstellen müssen.
Aufgabe
des übertragenen Wirkungskreises des sozialpsychiatrischen Dienstes ist gemäß
dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch
Kranke (NPsychKG) die Betreuung und Versorgung psychisch kranker Menschen.
Hierzu gehört auch der Patientenbereich der Suchtkranken (F10-F19 Psychische
und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen gemäß ICD 10). Dieses
Klientel ist dahingehend charakterisiert, dass es erhebliche soziale,
sozialmedizinische wie auch medizinische Begleitprobleme aufweist!
Der Aufgabenbereich der psychosozialen
Beratung wurde an zwei Institutionen delegiert:
-
Drogenberatungsstelle/STEP
-
Stiftung Edith Stein
Die
Zuständigkeiten dieser beiden Institutionen wurden dahingehend aufgeteilt, dass
die Drogenberatungsstelle (Drobs) die niedrigwellig ausgerichtete Versorgung
der Hartdrogenabhängigen sicherstellt, demgegenüber die Stiftung Edith Stein
eine höherschwellig ausgerichtete Versorgung von Patienten mit Abhängigkeit
legaler und illegaler Suchtstoffe (Beratung und Therapie) umsetzt.
Zusätzlich fand auf ambulanter Ebene eine
ärztlich-medizinische Versorgung im Rahmen der Substitutionstherapie durch vier
niedergelassene Ärzte und einer Ärztin beim Gesundheitsamt statt. Hierbei ist
zu ergänzen, dass die Patienten parallel zur Situationstherapie von den
niedergelassenen Ärzten auch medizinisch-diagnostisch wie therapeutisch
versorgt wurden, was insbesondere aufgrund der nicht immer bestehenden
Begleiterkrankungen zwingend erforderlich ist. Am Wochenende erfolgte die
Substitutionstherapie im Krankenhaus St. Josef.
Aktuell gestaltet sich die Situation derart,
dass es im Landkreis Cloppenburg nur noch einen substituierenden Arzt im
Gesundheitsamt gibt. Eine Versorgung der Patienten im Substitutionsprogramm am
Wochenende durch das Krankenhaus ist nicht mehr gegeben. Das führt zu der
Problematik, dass die Patienten hinsichtlich ihrer Begleiterkrankungen nicht
mehr adäquat versorgt sind, da der substituierende Arzt nicht dafür zugelassen
ist und auch nicht die entsprechenden Strukturen (diagnostische Geräte,
Personal, etc.) vorhält. Eine Anbindung an Hausärzte gestaltet sich sehr
schwierig, da die Patienten ärztliche Kontakte meiden, was pathognomonisch für
diese ist.
Viele
Patienten sind zudem gar nicht in der Lage, die Anforderungen - die die
Substitutionstherapie erfordert - zu erfüllen, sodass sie regelmäßig leider aus
dem Substitutionsprogramm entlassen werden müssen und damit unweigerlich dem
illegalen (Sucht)Konsum ausgeliefert sind.
Aber
auch die Struktur der substituierten Patienten hat sich geändert: Waren es
zuvor überwiegend junge Menschen, sind aufgrund der Substitutionstherapie die
Suchtpatienten jetzt älter geworden, was nicht selten auch mit einer
Verschlechterung der Begleiterkrankungen einhergeht. Des Weiteren sind aber
auch junge Patienten nachgerückt, die sehr schwerwiegende soziale wie auch
sozialmedizinische Probleme haben. Eine weitere Problematik besteht darin, dass
viele Pat. kleinere/jüngere Enkel-/Kinder haben, die zumindest zeitweise in
deren Haushalt leben. Da am Wochenende eine Substitution im Krankenhaus nicht
mehr gegeben ist, muss das Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen
Einnahme rezeptiert werden. Dies erfordert von den Patienten einen sorgsamen
Umgang mit dem Substitutionsmittel im häuslichen Umfeld (Verschließen), um so
nicht Dritte zu gefährden (Kinder).
Bei
der aktuellen Arbeitskreissitzung allgemeine Sucht des sozialpsychiatrischen
Verbundes wies die Polizeiinspektion Cloppenburg auf einen weiter zunehmenden
Konsum von illegalen Drogen (Amphetamine und Cannabis) insbesondere bei
Jugendlichen hin. Diese Entwicklung ist sehr problematisch und beinhaltet eine
nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz
mittelbar einem Hartdrogenkonsum verfällt.
Anzumerken
und hervorzuheben ist zudem, dass bereits im Rahmen der im Gesundheitsamt zu
überblickenden zwölf Monate drei Todesfälle und ein sehr tragisch kommunikativ
verlaufender Fall (apallisches Syndrom) zu verzeichnen ist. Leider wird sich die Versorgung der
Suchtpatienten mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verschlechtern, da die noch
substituierenden Ärzte im regionalen Umfeld im fortgeschrittenen Alter sind und
zumindest mittelbar ihre berufliche Tätigkeit einstellen. Es zeigt sich
bedauerlicherweise auch keine Bereitschaft anderer niedergelassener Ärzte, eine
Substitutionstherapie umzusetzen. Dies ist begründet aufgrund der sehr hohen
und zunehmenden Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzteschaft sowie des
schwierigen Auftretens dieser Patienten. Auch die formalrechtlichen
Anforderungen gemäß Betäubungsmittelgesetz,
Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung in Verbindung mit den Empfehlungen der
Bundesärztekammer sind derart hoch und können zudem auch kaum umgesetzt werden,
sodass sich auch aus dieser Sicht verständlicherweise kaum junge Ärzte finden
werden, die diese Aufgabe übernehmen wollen.
Letztendlich
ist es daher erforderlich, die Versorgungsstrukturen im Landkreis Cloppenburg
hinsichtlich der Versorgung der hartdrogenabhängigen Patienten den
Veränderungen anzupassen. Hierzu steht das Gesundheitsamt im engen Austausch
mit den beiden oben genannten Institutionen. Beide Institutionen sehen die
Notwendigkeit einer Neuausrichtung und sind dahingehend auch ausgesprochen
kooperativ. Hierbei ist es zum Beispiel erforderlich, dass die
Drogenberatungsstelle (Drobs) ihren niedrigschwelligen Zugang zu den Patienten
im Rahmen der ausufernden Hilfe erweitert. Demgegenüber muss die Stiftung Edith
Stein die psychosoziale Begleitung aller substituierten Patienten, bei Bedarf
auch im Krisenfall, sicherstellen. Beide Institutionen haben die präventive
Arbeit hinsichtlich der Drogenproblematik im jugendlichen Alter auszuweiten.
Dieses muss aufgrund der nicht unerheblichen Mehrarbeit zwangsläufig personell
kompensiert werden und begründet die aktuell vorliegenden Anträge sowohl der
Drobs als auch der Stiftung Edith Stein bezüglich der Kostenübernahme jeweils
einer halben Stelle Sozialarbeit.
Aus amtsärztlicher Sicht ist hier die
Notwendigkeit der Neustrukturierung hinsichtlich der Versorgung von
Suchtpatienten, wie oben beschrieben, gegeben, was eine nicht unerhebliche
Mehrarbeit beinhaltet, welche den Umfang von zwei halben Stellen Sozialarbeit
(STEP (Drobs) und Edith-Stein) beinhalten dürfte.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
den Zuschuss in Höhe von bis zu 166.236,00 EUR für die Jahre 2019 bis 2021 zu
gewähren. Sofern sich in den Jahren 2020 und 2021 ein erhöhter Zuschussbedarf
ergeben sollte, kann dieser Antrag zu den Haushaltsberatungen 2020 und 2021
eingebracht werden.
Es ist zu beraten, ob
-
für die
Suchtberatungsstelle DROBS für das Haushaltsjahr 2019 der beantragte Zuschuss
in Höhe von 136.236,00 EUR gewährt werden soll,
-
für die
beantragte Sozialarbeiterstelle ein Zuschuss von zusätzlich 30.000,00 EUR
(einschl. Sachkosten) gewährt werden soll,
-
der Zuschuss
jeweils für die Jahre 2019 – 2021 gewährt werden soll und
-
der Zuschuss
jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung ist der von der STEP gGmbH beantragte
Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.
Produkt: P1.367500
Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
Antrag der STEP gGmbH vom 31.07.2018 einschließlich
Haushaltsplan 2019 sowie
Antrag vom 20.07.2018 einschl. Erläuterung vom
16.10.2018