Betreff
Antrag der Diakonie auf Erhöhung des bereits gewährten Zuschusses für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle für das Jahr 2019
Vorlage
V-SOZ/18/083
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Diakonie wird für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle für das Jahr 2019 ein um 5.550,00 EUR erhöhter Zuschuss in Höhe von bis zu 24.550,00 EUR als Defizitausgleich gewährt.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat am 20.12.2016 beschlossen, der Diakonie für die Schwangeren. Und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einen Zuschuss in Höhe von bis zu 19.000,00 EUR als Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2019 zu gewähren.

 

Mit Schreiben vom 02.05.2018 hat die Diakonie beantragt, diesen Zuschuss um 8.500,00 EUR für das Jahr 2019 zu erhöhen. Begründet wird der Antrag mit dem erhöhten Beratungsaufkommen seit dem Jahr 2016. „Seit dem Jahr 2016 hat die Schwangeren- und Schwangerschafts-konfliktberatungsstelle der Diakonie in Cloppenburg eine Steigerung der Beratungszahlen, von 508 Beratungen (2015) auf 600 Beratungen (2016), um nahezu 20 % zu verzeichnen. … Der erhöhte Beratungsbedarf konnte mit einer Anzahl von 602 Beratungen nach Abschluss des Jahres 2017 bestätigt werden.“

Um die Beratungen weiterhin vollumfänglich anbieten zu können, wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit einer Mitarbeiterin um 5 Stunden pro Woche erhöht. Hierdurch ergeben sich erhöhte Personalkosten in Höhe von 8.748,87 EUR im Jahr.

 

Aus dem am 28.09.2018 vorgelegten Wirtschaftsplan der Diakonie für das Jahr 2019 geht hervor, dass sich das Defizit auf voraussichtlich 5.550,00 EUR (als Eigenmittel ausgewiesen) belaufen wird. Da der Landkreis (bisher) nur einen Defizitausgleich vornimmt, ist eine Erhöhung des bisher gewährten Zuschusses um 5.550,00 EUR ausreichend.

 

Es ist zu beraten, ob

 

-          der Diakonie für die Schwangeren- und Schwangerschafts-konfliktberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2019 die Erhöhung des Zuschusses um die beantragten 8.500,00 EUR gewährt werden soll oder

 

-          die Erhöhung des Zuschusses um die notwendigen 5.550,00 EUR gewährt werden soll und

 

-          der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der von der Diakonie  beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

 

Produkt:         P1.41200 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Diakonie vom 02.05.2018

Wirtschaftsplan der Diakonie vom 28.09.2018