Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln
Vorlage
V-PLA/11/025
Art
Sitzungsvorlage

 

a. Gemeinde Molbergen – Ausbau des Kneheimer Weges

 

 

Die Gemeinde Molbergen beabsichtigt in 2011 die innere und äußere Erschließung des neuen „Gewerbegebietes Kneheimer Weg“ vorzunehmen. Das Vorhaben beinhaltet

 

a)      für 16,06 ha Gewerbeflächen die Anlegung einer Erschließungsstraße, Wasserversorgung, Schmutz- und Oberflächenentwässerung, Strom- und Gasversorgung, Beleuchtung, Begrünung, Regenrückhaltebecken und die Anlegung eines Grabens. Die Kosten belaufen sich auf 1.131.000 €.

 

b)      den Ausbau und die Verbreiterung der jüngst abgestuften Kreisstraße K 157 zwischen der B 213 und der Industriestraße auf einer Länge von 3,6 km. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 948.000 €  (s. Kostenvoranschlag der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen)

 

In dem neuen Gewerbegebiet werden sich zeitnah zwei größere Gewerbebetriebe ansiedeln; mit diversen weiteren Unternehmen befindet sich die Gemeinde in Ansiedlungsverhandlungen. Kurz- bis mittelfristig werden dort mehr als 25 neue Arbeitsplätze entstehen.

In allen Grundstücksverhandlungen haben die Unternehmen den Ausbau und die Verbreiterung des Kneheimer Weges zur Ansiedlungsvoraussetzung gemacht.

 

Zu den unter a) und b) genannten Maßnahmen hat das Land Niedersachsen (NBank) vor kurzem einen Zuschuss in Höhe von 60% aus Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gewährt.

Die Gemeinde ist jedoch nicht in der Lage den verbleibenden 40%igen Anteil in Höhe von 379.200 € für die  abgestufte K157 aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Sie hat daher mit Antrag vom 17.01.2011 den Landkreis um einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln als Ausgleichsbeitrag gebeten.  Ein 25%iger Zuschuss entspricht 94.800 €.

 

 

 

 

 

 

 

b. Gemeinde Molbergen – Ausbau der Gemeindestraße “Zum Gewerbegebiet” einschließlich Kreiselneubau und Linksabbiegespur im Zuge der L 836

 

 

Die Gemeinde Molbergen hat mit Schreiben vom 21.04.2011 beantragt, für Erschließungsmaßnahmen  Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Gegenstand der Maßnahme ist die zukunftsorientierte Erschließung des in den letzten Jahren großflächig gewachsenen Gewerbegebietes „nördlich Ermker Weg“ und die Anbindung an den „Kneheimer Weg“ bzw. die „Cloppenburger Straße – L 836“. Geplant ist konkret

 

a)      der Ausbau des Kreuzungsbereiches „Kneheimer Weg“, „Ermker Weg“ und „Zum Gewerbegebiet“ durch den Neubau eines Kreisels (222.700,00 Euro)

b)      Ausbau der Gemeindestraße „Zum Gewerbegebiet“ vom „Kneheimer Weg“ bis zur „Cloppenburger Straße – L 836“ als asphaltierte Erschließungsstraße auf eine Länge von 1.570 m und eine Ausbaubreite von 6 m (816.300,00 Euro)

c)      Anlegung einer Linksabbiegespur an der „Cloppenburger Straße – L 836“ (51.700,00  Euro)

 

Durch den Ausbau und die Anlegung eines Kreisels im Kreuzungsbereich beider Straßen verbessert sich die Verkehrssituation für den stetig zunehmenden Schwerlastverkehr maßgeblich und entlastet gleichzeitig den Ortskern. Die zur Zeit unzureichend ausgebaute Straße „Zum Gewerbegebiet“ mit den beidseitig gelegenen Gewerbeflächen verbindet die Gewerbeflächen „nördlich Ermker Weg“ mit dem neuen Gewerbegebiet am „Kneheimer Weg“. 

 

Konkreter Anlass für die geplanten Erschließungsmaßnahmen sind ernsthafte Investitionsabsichten und Ansiedlungsinteressen diverser Unternehmen, die eine Betriebserweiterung bzw. Neugründung in dem Gebiet planen. So beabsichtigt ein dort ansässiger Spezialitätenbetrieb eine Erweiterung im nächsten Jahr. Unternehmen der Metallbaubranche planen die Errichtung eines neuen innovativen Betriebszweigs in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Betriebsstätten. Des weiteren beabsichtigt ein Dachdeckerbetrieb, der seine unternehmerische Tätigkeit bislang in angemieteten Räumlichkeiten ausübt, die Errichtung einer Fahrzeug- und Lagerhalle nebst Büroräumen. Mit weiteren Unternehmen aus der Solarbranche und der Landmaschinentechnik steht die Gemeinde seit geraumer Zeit in Verhandlungen. Die strategisch günstige Lage des gesamten Gewerbeareals mit Anbindung an zwei überregional vernetzte Verkehrswege fördert die Zusammenarbeit von Unternehmen in diesem Gebiet insbesondere in der stark vertretenen Metallbaubranche. Auch ansässige Handwerksbetriebe sowie Gründer profitieren von den Synergieeffekten.

 

Die Gesamtkosten aller drei Bauabschnitte der Erschließungsmaßnahme (Straßenbau,   Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung sowie Grünanlagen) belaufen sich auf 1.090.700,00 Euro.

 

Die Gemeinde Molbergen beantragt hierzu einen Zuschuss des Landkreises aus Wirtschaftsförderungsmitteln von 25 % (= 272.675,00 Euro). Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die im Jahr 2007 bewilligten Wirtschaftsförderungsmittel für die Erschließung eines neuen Gewerbegebietes in Peheim in Höhe von 97.129,47 Euro, da die Realisierung des Vorhabens nicht absehbar ist.

 

 

 

 

c.  Gemeinde Lastrup – Erschließung des neues Gewerbegebietes „Schnelten-Blaubusch“

 

 

Die Gemeinde Lastrup hat mit Schreiben vom 31.03.2011 beantragt, für die Erschließung eines neuen Gewerbegebietes im Bebauungsplan Nr. 63 „Schnelten-Blaubusch“ Wirtschafts-förderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes ist dringend erforderlich, da keine eigenen kommunalen Flächen für ansiedlungswillige Unternehmen mehr zur Verfügung stehen. Auch für bestehende Unternehmen müssen Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Das neue Gewerbegebiet schließt in südlicher Richtung unmittelbar an das Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 48 „Schnelten-Spielacker“ an und erschließt eine Fläche von 4,1 ha. Neben dieser Fläche umfasst der Bebauungsplan eine ca. 2 ha große Fläche, die sich im Eigentum eines agrartechnischen Betriebes befindet.

 

Es liegen konkrete Anfragen von Unternehmen aus dem unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet „Spielacker“ liegen vor, die eine Bestandserweiterung planen. Daneben steht die Gemeinde in konkreten Verhandlungen mit acht überwiegend kleinen ansiedlungswilligen Betrieben, die in der Regel einen Flächenbedarf von 3.000 bis 5.000 qm nachfragen. Diese Interessenten kommen aus den unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Garten- und Landschaftsbau, Bauunternehmen, Zimmerei, Dienstleistungen im handwerklichen Bereich, Handelsvertretung für landwirtschaftliche Artikel, Transport und Logistik. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Gewerbeflächen nach Abschluss der Erschließung kurzfristig vergeben werden können. 

 

Geplant ist eine ca. 250 m lange und 6 m breite asphaltierte Stichstraße mit Wendehammer und Nebenanlagen in Form eines Grünsteifens und befestigten Ausweichflächen für den LKW-Verkehr. Neben der Herstellung der Schmutzwasserkanalisation und Straßenbeleuchtung ist im Rahmen der Herstellung der Regenwasserkanalisation die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens im Planbereich erforderlich. Mit der Erschließung soll unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes – voraussichtlich im August diesen Jahres – begonnen werden.

 

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 384.220,00 Euro. Die Gemeinde Lastrup beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 beträgt die Förderquote 25 % der Erschließungskosten (= 96.055,00 Euro).

 

 

 

d) Gemeinde Emstek - Erschließung des neuen Gewerbegebietes „Westlich der Halener Straße“

 

 

Die Gemeinde Emstek hat mit Schreiben vom 01.03.2011 beantragt, für die Erschließung des Gewerbegebietes Nr. 110 „Westlich der Halener Straße“ Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das neue Gewerbegebiet erschließt eine Fläche von 2,9 ha.

 

Angrenzend befindet sich die Betriebsstätte der Firma Heuer und Vaske, die den Betrieb erweitern möchte und zusätzliche Flächen im neuen Gebiet erworben hat. Daneben wurden Gewerbegrundstücke an ein Fliesenunternehmen sowie an einen Tortechnikbetrieb veräußert. Die Gemeinde steht ferner in konkreten Verkaufsverhandlungen mit einem Elektrobetrieb aus der Gemeinde. Für die noch verbleibenden Flächen im Eigentum der Gemeinde Emstek liegen Anfragen weiterer Interessenten vor.

 

Die Erschließungsmaßnahme umfasst

 

-         Anlegung einer Linksabbiegespur an der K 178

-         Anlegung einer bituminös befestigten Erschließungsstraße in westlicher Richtung zur Länge von 226 m und Breite von 6,30 m mit einseitigem Gehweg 

-         Verlegung des Genossenschaftsweges BIV 64 und Anbindung an die Erschließungsstraße

-         Anlegung einer inneren Erschließungsstraße zur Länge von 175 m

-         Erstellung von Abwasserbeseitigungsanlagen einschl. Pumpwerk für das gesamte Plangebiet

-         Erstellung der Regenwasserkanalisation einschl. Ableitung in ein vorhandenes Regenrückhaltebecken

-         Erstellung der Straßenbeleuchtung

 

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 580.960,38 Euro. Sie teilen sich wie folgt auf:

 

-         Schmutzwasserkanalisation (159.536,16 Euro, darin enthalten sind Kosten in Höhe von 94.014,76 Euro für das geplante Pumpwerk einschließlich Maschinentechnik und Druckrohrleitung, das zur Abwasserbeseitigung im neuen Gewerbegebiet erforderlich ist)

-         Regenwasserkanalisation (80.089,98 Euro)

-         Innere Erschließung  (240.231,24 Euro)

-         Anbindung an die Kreisstraße K 178 (101.103,00 Euro)

 

Nach Abzug der nichtförderfähigen Positionen für Hausanschlüsse und Zufahrten belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 552.118,95 Euro. 

 

Die Gemeinde Emstek beantragt hierzu einen angemessenen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 beträgt die Förderhöhe 25 % der Erschließungskosten (= 138.029,73 Euro).

 

 

 

Investives PSP-Element:

I1.500002.525