Betreff
Einleitung eines Verfahrens zur Sicherung des EU- Vogelschutzgebietes V 66 "Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka" im Landkreis Cloppenburg als Landschaftsschutzgebiet
Vorlage
V-PLA/18/224
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur Ausweisung des im Landkreis Cloppenburg gelegenen Teil des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ als Landschaftsschutzgebiet einzuleiten. 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.05.2015 wurde unter TOP 5 „Sicherung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg“ berichtet, dass sich der NLT gegenüber dem Land Niedersachsen einer 10 Punkte umfassenden Zielvereinbarung verpflichtet hätte, die Sicherung der FFH - Gebiete bis Ende 2018 durch Schutzgebiete und die Erstellung von Maßnahmeplänen bis Ende 2020 abzuschließen, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU zu verhindern.

„Außerdem ist das EU – Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ naturschutzrechtlich zu sichern (vgl. Protokoll zu TOP 17 der APU Sitzung vom 08.07.2014).“

 

Um die Einhaltung des konkreten Termins für Umsetzung der Sicherung der FFH-Gebiete nicht zu gefährden, ist die Unterschutzstellung des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ zunächst zurückgestellt worden. Da der Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete durch nationales Recht in Kürze beendet sein wird, besteht die Möglichkeit, die Unterschutzstellung des EU-Vogelschutzgebietes anzugehen.

 

Von dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht der Kreisverwaltung auch Gebrauch gemacht werden, da die Sicherung eines EU-Vogelschutzgebietes unverzüglich nach der Benennung des Gebiets nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG gegenüber der Kommission vorzunehmen ist und das Gebiet bereits 2007 gemeldet wurde.

Der Landkreis Emsland hat seinen Teil des Gebietes mit der „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mittelradde - Marka - Südradde“ in den Samtgemeinden Werlte und Herzlake, Landkreis Emsland“ vom 03.06.2008 hoheitlich gesichert.

 

Da nach Abschluss der Unterschutzstellung der FFH-Gebiete davon auszugehen ist, dass sich die EU stärker um das Thema hoheitliche Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete kümmern wird, sollte das Verfahren zur Ausweisung des in Kreisgebiet gelegenen Teils des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ als Landschaftsschutzgebiet eingeleitet werden.