Sachverhalt:
Die Gemeinde Essen hat den
Landkreis Cloppenburg gebeten, die Resolution zum Bau
der Ortsumgehung Bundesstraße 68 zu unterstützen. Der Entwurf der Resolution
ist als Anlage beigefügt.
Anlass für die Resolution ist, dass an der Brücke über die Lager Hase nach Untersuchungen des Landesamtes für Straßenbau ein Schaden vorhanden ist, der eine komplette Erneuerung des Brückbauwerkes erfordert. Diese ist mit geschätzten Kosten von 950.000 € verbunden.
Durch die Erneuerung der Brücke
würde der Süden von Essen für ca. 1 – 1 ½ Jahre vom übrigen Ort abgetrennt.
Insbesondere das Schulzentrum mit
Haupt- und Realschule hätte keine Anbindung mehr. Die abgängige Fußgängerbrücke zum Schulzentrum wäre mit Kosten
von rd. 300.000 €. zu ersetzen, obwohl sie bei einer zeitnahen Realisierung der
Ortsumgehung nicht mehr erforderlich wäre.
Die Gemeinde Essen hat vorgeschlagen, auf die Erneuerung der
Brücke im alten Streckenverlauf der B 68 zu verzichten und den 1. Abschnitt der
Ortsumgehung mit rund 1/3 der Strecke sowie Kosten von geschätzt 5
Millionen € vom südlichen Beginn bis zur Landesstraße 843 vorzuziehen.
Hierdurch könnte der Straßenbaulastträger rd. 1,5 Mio. € einsparen.
Gleichzeitig könnte ein mit der Sperrung der B 68 verbundener erheblicher
wirtschaftlicher Schaden für die Region und den Standort Essen vermieden
werden.
Die Gemeinde Essen hat sich bereit erklärt, den für den nördlichen
Ausbauabschnitt anfallenden gemeindlichen Kostenanteil von rund 1 Million €
bereits jetzt zur Finanzierung des südlichen Abschnitts einzubringen. Sie ist
bereit, gegebenenfalls auch noch einen darüber hinausgehenden Betrag
vorzufinanzieren.
Es ist zu entscheiden, ob die aus Sicht der Kreisverwaltung völlig nachvollziehbare Resolution der Gemeinde Essen unterstützt werden soll, die folgendes beinhaltet: „Es wird daher mit Nachdruck eine zeitnahe Realisierung der Ortsumgehung Bundesstraße 68 für den Ort Essen und Verschiebung der Brückenerneuerung bis zur Realisierung der Ortsumgehung gefordert.“