Sachverhalt:
Der Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 07.06.2018
folgend, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 19.06.2018 folgenden Beschluss
gefasst:
„Dem Antrag der CDU - Fraktion zur „Einführung der gelben Tonne“ vom
15.03.2018 wird gefolgt. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den Dualen
Systemen über die Sammlung der Leichtverpackungsabfälle zukünftig in gelben
Tonnen bzw. einem Mischsystem aus gelber Tonne und gelbem Sack zu verhandeln
und gegebenenfalls den Erlass einer Rahmenvereinbarung vorzubereiten.“
Derzeit besteht eine gültige Abstimmungsvereinbarung zwischen dem
Landkreis Cloppenburg und den Dualen Systemen bis Ende 2019 (Vertragsdauer
01.01.2017 – 31.12.2019). Bestandteil der Abstimmung ist eine
Systembeschreibung, in der die LVP Erfassung über das Sammelsystem Gelber Sack
festgelegt ist.
Vertragsrechtlich kann somit eine Systemänderung frühestens ab dem 01.01.2020
umgesetzt werden.
Seit Ende Mai 2018 liegt den Kommunen eine Orientierungshilfe vor, die
von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) für die künftigen Verhandlungen der Abstimmungsvereinbarung mit den
Dualen Systemen erarbeitet wurde. Nichtsdestotrotz bleibt die untere
Abfallbehörde des Landkreises Cloppenburg als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträgers (örE) nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 des Gesetzes zur
Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen
Abfällen (Verpackungsgesetz – VerpackG) für die Verhandlung und die konkrete
Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung verantwortlich. Auch wenn die
gesetzliche Vorschrift im Weiteren die besondere Berücksichtigung der Belange
des örE fordert und hierzu auf die zwingende Berücksichtigung der durch die
Behörde formulierten Rahmenvorgaben verweist, darf die Abstimmungsvereinbarung
der Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb und den Zielen des
VerpackG nicht entgegenstehen.
Wie anlässlich einer Informationsveranstaltung des Deutschen
Landkreistages (DLT) am 01.06.2018 durch einen Vertreter des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) betont wurde, sollen
Verhandlungen über Entsorgungsvorgaben möglichst in Kooperation und Konsens mit
den Dualen Systemen geführt werden. Die Möglichkeit der örE, einseitige
Rahmenvorgaben für das Sammelsystem zu machen, sollten nicht die Regel, sondern
die Ausnahme sein. Diese Haltung wird – verständlicherweise – auf Seiten der
Dualen Systeme geteilt, deren Vertreter bei eben dieser Veranstaltung erklärte,
dass die Möglichkeit der örE, Rahmenvorgaben zu erlassen, die Ausnahme vom
Konsensprinzip des VerpackG darstelle und daher eng auszulegen sei. Auch
bestehe in Bezug auf die oben erwähnte Orientierungshilfe zu weiteren Punkten
keine umfassende Übereinstimmung mit deren Inhalten. Hier wurden insbesondere
die Themen Fehlbefüllungen, Bemessung der Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Verpackungsanteile sowie
Entgeltregelungen genannt.
Insgesamt zeichnet sich derzeit eine generelle Abwehrhaltung der Dualen
Systeme zur Einführung der gelben Tonne ab. Dies wird auch aus der Ankündigung
deutlich, Rahmenvorgaben der örE zur Einführung der gelben Tonne grundsätzlich
rechtlich abwehren zu wollen.
Tatsächlich räumt § 22 Abs. 2 VerpackG dem örE die Möglichkeit ein,
durch schriftlichen Verwaltungsakt eine Rahmenvorgabe gegenüber den Dualen
Systemen festzulegen, wie die Sammlung der LVP zu erfolgen hat. Allerdings ist
diese Vorgabe auf bestimmte Maßgaben beschränkt. Sie darf sich ausschließlich
auf die Sammlung bei privaten Haushalten beziehen und muss auf die Art des
Sammelsystems als Hol- oder Bringsystem bzw. auf eine Kombination beider
Systeme, auf die Art und Größe der Sammelbehälter (z. B. Sack und/oder Tonne)
sowie auf die Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerung beschränkt
bleiben. Die gestalterischen Möglichkeiten der Rahmenvorgabe hat der
Gesetzgeber an die Geeignetheit der getroffenen Regelungen zur effektiven und
umweltverträglichen Erfassung der Abfälle, der technischen Machbarkeit sowie
der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Dualen Systeme gebunden. Ferner darf
eine Rahmenvorgabe nicht über den Entsorgungsstandart hinausgehen, welchen der
jeweilige örE der in seiner Verantwortung durchzuführenden Sammlung der
gemischten Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten zugrunde legt.
Unter Beachtung der o. g. Ausführung spricht aus Sicht der Verwaltung
einiges dafür, zunächst im Wege der Verhandlung mit dem durch die Dualen
Systeme noch zu bestimmenden Verhandlungspartner zu einer für beide Seiten
zufriedenstellenden Abstimmungsvereinbarung zu kommen und erst im Falle des Scheiterns
auf die Option der Rahmenvorgabe zurückzugreifen.
Um die Verhandlungen rechtzeitig aufnehmen zu können, ist die Benennung
eines Verhandlungspartners durch die Dualen Systeme unbedingt und
schnellstmöglich erforderlich. Nach der Insolvenz eines Betreibers sind nunmehr
neun Systembetreiber verblieben, die für die Entsorgung der LVP verantwortlich
zeichnen und aus deren Reihen ein Betreiber zur Verhandlung der
Abstimmungsvereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg zu bestimmen ist. Soweit
hier bekannt, beabsichtigen die Dualen Systeme den gemeinsamen Vertreter im
Oktober 2018 zu benennen.
Auch wenn, wie bereits oben erwähnt, die Vertragslaufzeit erst mit
Ablauf des Jahres 2019 endet, ist die baldige Aufnahme der Verhandlungen schon
mit Blick auf die ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt durchzuführenden
Ausschreibungen zur Vergabe der Aufträge an die Abfuhrfirmen dringend geboten.
Trotz erster Signale der Dualen Systeme das Verfahren beschleunigen zu wollen,
hat sich die Verwaltung entschieden, in einem Schreiben an die einzelnen
Systembetreiber nochmals nachdrücklich auf Erledigung zu drängen. Das in der
Anlage beigefügte Schriftstück ist in Durchschrift mit der Bitte um
Unterstützung dem Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz sowie mit der Bitte um Kenntnisnahme der Stiftung Zentrale Stelle
Verpackungsregister zugegangen.
Mit Blick auf verschiedene Presseberichte, wonach in benachbarten
Landkreisen die Einführung der gelben Tonne respektive eines Mischsystems aus
gelber Tonne und gelbem Sack bereits zu Beginn des nächsten Jahres bevorstehe,
ist die Verwaltung durch direkte Nachfrage bei den entsprechenden
Behördenvertretern zu der Erkenntnis
gelangt, dass die für 2019 gesteckten Ziele derzeit offensichtlich nicht erreicht
werden konnten.
So ist zu den Bemühungen der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis
Vechta mbH (AWG), die in dieser Frage für das Gebiet des Landkreises Vechta
verantwortlich zeichnet, zu sagen, dass zunächst, wie oben in eigener Sache
dargestellt, auch hier noch kein gemeinsamer Vertreter/Verhandlungspartner
seitens der Dualen Systeme benannt wurde. Der Grüne Punkt – Duales System
Deutschland GmbH (DSD) soll allerdings als Ausschreibungsführer für die Vergabe
der Abfuhraufträge benannt sein und hat in dieser Funktion die Umstellung auf
eine gelbe Tonne ab 2019 mit Hinweis auf die noch gültige Verpackungsverordnung
sowie auf die Übergangsregelungen gemäß § 35 Abs. 3 VerpackG bis zum Ende des
dort genannten zweijährigen Übergangszeitraums abgelehnt. Insofern wird die
Systemumstellung nunmehr für 2021 angestrebt. Ob sich dann tatsächlich das in
Vechta priorisierte Mischsystem durchsetzen lässt, ist offen.
Die Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland (AWB)
hat zu ähnlichen Ergebnissen geführt. Trotz des politischen Beschlusses zum
Systemwechsel konnte dieser ab 2019 nicht durchgesetzt werden. Auch hier geht
man von einer Umsetzung ab 2021 aus.
Anders als im Falle des Landkreises Cloppenburg wurden die erwähnten
Verhandlungen vor dem Hintergrund auslaufender Verträge in 12/2018 geführt.