Betreff
Antrag der Kreistagsgruppe GRÜNE/ UWG - Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen
Vorlage
V-PLA/18/220
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gruppe Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 03.08.2018 den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen" nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Planung und Umwelt in die Tagesordnungen für den Kreisausschuss am 18.09.2018 und die Kreistagssitzung am 25.09.2018 aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Danach wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe von Geoinformationssystemen und vorhandenen Datengrundlagen (z.B. Liegenschaftskarten, Luftbilder) zu dokumentieren, an welchen Stellen im Landkreis kommunale Wegeseitenränder durch landwirtschaftliche Nutzung verloren gegangen sind, und diese Informationen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden gebeten, diese Daten vor Ort zu überprüfen und möglichst gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten Lösungen zu entwickeln, wie diese Flächen wieder für den Naturhaushalt und den Artenschutz reaktiviert werden können."

 

Zur Begründung wird auf den massiven Rückgang der Insekten und den daraus resultierenden ökologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen verwiesen.

Auch wenn sich viele, vor allem an Gemeindewegen gelegene Wegerandstreifen im öffentlichen Eigentum befinden, seien sie häufig verschwunden, weil sie zusammen mit den angrenzenden Flächen landwirtschaftlich genutzt werden.

Um die Städte und Gemeinden bei der Zurückgewinnung unterstützen, sollte der Landkreis durch die Auswertung von Geoinformationssystemen die beseitigten Wegerandstreifen zentral ermitteln und ihnen deren Lage zur Verfügung stellen. Das erneute Aufgreifen dieses Themas wird für erforderlich gehalten, weil seit der Beschäftigung mit dem Antrag „ Wegerandstreifen als Strukturelemente in der Landschaft“ der Kreistagsgruppe Grüne/UWG vom 28.04.2017 die alleinige Umsetzung durch Städte und Gemeinden kaum vorangekommen sei.

 

Eine telefonische Umfrage bei den Bauamtsleitern der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat ergeben, dass dort die gleichen Unterlagen und technischen Möglichkeiten vorhanden sind, wie beim Landkreis. Es wird daher kein Bedarf für eine fachtechnische Unterstützung gesehen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Städte und Gemeinden sind auch bereits Auswertungen mit unterschiedlicher Tiefenschärfe vorgenommen worden, um zu ermitteln, in welchem Umfang öffentliche Grundflächen und speziell Straßen- und Wegeseitenräume landwirtschaftlich genutzt werden.
Bei einigen Gemeinden haben diese Auswertungen zu dem Ergebnis geführt, dass nur ein geringes Potential für eine effiziente Rückumwandlung landwirtschaftlich genutzter Wegeseitenräume gesehen wird.

In anderen Kommunen werden entsprechende Programme zur Anlage von Blühstreifen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Wegeseitenräumen für eine politische Beratung vorbereitet.

 

Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Schlüsselrolle bei der ökologischen Vernetzung durch Wegeseitenräume bewusst. Daher haben die Stadt Löningen und die Gemeinden Lastrup, Lindern und Essen unter Beteiligung von Vertretern der Landwirtschaftskammer, des Kreislandvolks und des Landkreises den Arbeitskreis „Blühstreifen“ gebildet. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten erörtert worden, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte Wegeseitenräume als Blühstreifen zu nutzen. Konkretes Ergebnis dieses Arbeitskreises war, dass von der Gemeinde Lastrup und den zugehörigen Ortslandvolkverbänden nach Auskunft des Gemeindebauamtes insgesamt 19 ha als Blühstreifen oder Blühwiese hergerichtet worden sind.

Darüber hinaus hat der Kreislandvolkverband eine Umfrage bei allen seinen Mitgliedern gestartet, wer Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur Verfügung stellen kann. Aufgrund dieser Umfrage sind ca. 37 ha weitere Blühstreifen angelegt worden.

Insgesamt sind damit auf freiwilliger Basis rd. 66 ha Blühstreifen entstanden.

 

Diese Zahlen belegen, dass mit gemeinsamen freiwilligen Aktionen von Kommunen, Ortslandvolkverbänden und örtlicher Jägerschaft ansehnliche Ergebnisse bei der Anlage von Blühstreifen erzielt werden können.

Es wird als zielführend ansehen, diesen freiwilligen Weg weiterzuverfolgen und den jeweiligen Städten und Gemeinden eigenständig zu überlassen, wie sie die Rückführung landwirtschaftlich genutzter Wegeseitenräume erfolgversprechend umsetzen können.

 

Aus den genannten Gründen hält die Kreisverwaltung im Hinblick auf die überwiegend schon durch die Kommunen vorgenommenen Erstauswertungen eine Ermittlung der landwirtschaftlichen Nutzung von Wegeseitenräumen durch den Landkreis und die Überlassung der Ergebnisse an die Städte und Gemeinden für überflüssig.

Mit Email vom 27.08.2018 hat der Landkreis Cloppenburg die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, die MU-Kampagne Insektenschutz/öffentliche Wegraine unter Bezug auf das der Email als Anlage beigefügte Schreiben von Herrn Umweltminister Lies vom Juli 2018 zu unterstützen.

Im Hinblick auf die bereits vorgenommenen erheblichen Anstrengungen zur Etablierung von Blühstreifen in der Landschaft stellt sich für die Kreisverwaltung die Frage, ob darüber hinausgehende Aufforderungen zum weiteren Handeln hilfreich sind, ohne die Freiwilligkeit der bisherigen Aktionen zu gefährden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Kreistagsgruppe GRÜNE/UWG – Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen