Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen, den Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet
"Markatal" (NSG WE 296) in der Stadt Friesoythe, Landkreis
Cloppenburg, und der Gemeinde Vrees, Landkreis Emsland, in der vorliegenden
Fassung (Anlage 1 und 3) zu beschließen.
Sachverhalt:
Wie in der Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses
für Planung und Umwelt am 22.02.2018 zur öffentlichen Auslegung der
Naturschutzgebiets- Verordnungsentwürfe im Bereich des Markatals und des
Landschaftsschutzgebiet- Verordnungsentwurfs „Lethetal“ angekündigt wurde, hat
der Verordnungsentwurf über die geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes
(NSG) „Markatal" in der Zeit vom
16.03. – 16.04.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Träger
öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt worden.
Die für die geplante Naturschutzgebietsausweisung
„Marka zwischen Deelschloot und Markhausen“ vorgebrachten Anregungen und
Bedenken sind bis auf die privaten Einwendungen in ähnlicher Weise auch für
dieses Verfahren vorgebracht worden.
Im Verfahren sind von 3 privaten Einwendern Anregungen
und Bedenken vorgebracht worden. Ein Einwender wünscht die Herausnahme eines
Teils seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche aus dem Geltungsbereich des
geplanten Naturschutzgebietes. Ein Anderer die generelle Freistellung für den
zukünftigen Wiederaufbau einer nicht mehr vorhandenen Brücke. Ein Dritter hat
Sorge hinsichtlich der zukünftigen ordnungsgemäßen Entwässerung seiner Flächen.
Hinsichtlich der
gewünschten Herausnahme von landwirtschaftlichen Flächen ist anzumerken, dass
diese bereits gegenwärtig Bestandteil der bestehenden Schutzgebietsverordnung NSG
Markatal sind. Um auch zukünftig eine
eindeutige Abgrenzung beizubehalten, verläuft diese entlang eines
Wirtschaftsweges unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen Flächen. Da die
Ackernutzung in der zukünftigen Verordnung weiterhin vollständig freigestellt
ist und der Grünlandumbruch bereits in der bestehenden Verordnung verboten ist,
wird der Einwender durch die geplante Verordnung nicht schlechter gestellt.
Der Anregung auf
generelle Freistellung für den zukünftigen Wiederaufbau einer nicht mehr
vorhandenen Brücke wird nicht gefolgt, weil die Brücke seit 2007 nachweislich
nicht mehr vorhanden ist. Da der Bestandsschutz erloschen ist, muss deren
Zulässigkeit im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung als Grundlage eines
Befreiungsverfahrens geprüft werden. Eine vorsorgliche Freistellung ist nicht
möglich.
Die Sorge, zukünftig
könnte eine ordnungsgemäße Entwässerung von Flächen nicht mehr möglich sein,
ist unbegründet, weil Veränderungen der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
durch die geplante Schutzgebietsausweisung nicht beabsichtigt sind.
Der
Jagdbeirat des Landkreises Emsland unterstützt durch die Landesjägerschaft
Niedersachsen fordert die uneingeschränkte Freistellung der Jagd und des
Jagdschutzes.
Dieser
Anregung kann nicht gefolgt werden. Beim Naturschutzgebiet „Markatal“ handelt
es sich um ein Gebiet, dass durch eine besonders hohe Bodenfeuchte und
teilweise durch eine Nährstoffarmut geprägt wird. Kirrungen und Fütterungen
bedeuten einen Nährstoffeintrag, der den Schutzzielen der Verordnung
widerspricht. Vor dem Hintergrund, dass außerhalb des Schutzgebietes
ausreichend Flächen für die Anlage von Kirrungen und Fütterungen vorhanden
sind, werden diese innerhalb des Schutzgebietes ausgeschlossen. Dies gilt auch
für die Neuanlage von Wildäckern.
Ansitzeinrichtungen
sind nur freigestellt, soweit sie nicht fest mit dem Boden verbunden sind, um
sie bei Beeinträchtigungen oder Störungen der Schutzgüter ohne größeren Aufwand
versetzen zu können.
Der NABU
Emsland/Grafschaft Bentheim hält die Erhaltungsziele
für die FFH-Arten Bach- und Flussneunauge für unzureichend. Insbesondere sollte
auf den Erhalt und die Entwicklung von stark überströmten Kiesbänken als
Laichplatz und Feinsedimentbänken als Lebensraum für die Querder eingegangen
werden.
Der Anregung wird nicht gefolgt, weil durch die
Naturschutzgebietsverordnung der Grundschutz für die Neunaugen durch Ausschluss
negativer Veränderungen hergestellt werden soll. Die Verbesserung der
Lebensräume erfolgt durch die sich daran anschließende Maßnahmenplanung.
Der
Wasserverband Hümmling fordert, die mit der Grundwasserentnahme einhergehende
Grundwasserabsenkung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
entgegen den Schutzbestimmungen des § 3 in Verbindung mit den Schutzzwecken
gemäß § 2 der geplanten Verordnung als vorrangig anzusehen. Daher soll die
Grundwasserentnahme im Gewinnungsgebiet Vrees/ Neuvrees zur Sicherung der
öffentlichen Trinkwasserversorgung allgemein freigestellt werden."
Der Forderung nach
einer generellen Freistellung der Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung ohne
Mengenangabe und zeitliche Beschränkung kann nicht gefolgt werden, weil
hierdurch die Erhaltung der maßgeblich durch den Wasserhalt geprägten
wertbestimmenden Arten- und Lebensgemeinschaften erheblich gefährdet wäre.
Generell soll der Erhalt des Schutzgebietes, welches maßgeblich auch durch die
Feuchteverhältnisse geprägt wird, gewährleistet sein. Zukünftige Erhöhungen der
Entnahmemengen sind nur nach vorheriger Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 ff. Bundesnaturschutzgesetz möglich.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den privaten
Einwendungsführern und den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise,
Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten
tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Neben den hierzu
vorzubringenden Sachargumenten enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung
der Anregungen und Bedenken.
Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die
Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Cloppenburg
unterrichtet.
Anlagenverzeichnis:
Anlagen:
Anlage 1: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal" (NSG WE 296)
Anlage 2: Begründung
zur Verordnung
über das Naturschutzgebiet "Markatal"
Anlage 3: Übersichtskarte und Karten der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Markatal"
Anlage 4: Anregungen
und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Markatal"