Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Erneuerung des Schwingbodens bei der Sporthalle Gehlenberg
Vorlage
V-SCHUL/18/131
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung des Schwingbodens bei der Sporthalle Gehlenberg abzulehnen.

 

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.

 

Die Stadt Friesoythe beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Erneuerung des Schwingbodens bei der Sporthalle Gehlenberg.

 

Bei der geplanten Erneuerung des Schwingbodens handelt es sich nicht um einen Neu-, Um- oder Erweiterungsbau handelt, sondern lediglich um eine Instandsetzung des Sporthallenbodens. Für reine Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten kann keine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gewährt werden.

 

Da die Maßnahme nicht als bezuschussungsfähig erachtet wird, fand keine Prüfung seitens unseres Hochbauamtes 40.5 statt.

Insgesamt würden sich die geschätzten Kosten auf 63.000 € EUR belaufen, seitens der Stadt Friesoythe. Der Zuschuss an die Stadt Friesoythe würde bis zu 31.500 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten) betragen.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Stadt Friesoythe vom 01.09.2017 mit Kostenaufstellung