Betreff
Einrichtung eines "Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI)" im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/18/130
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, derzeit keine neue Interessensbekundung für die Einrichtung eines RZI im Landkreis Cloppenburg gegenüber der Landesschulbehörde abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.06.2018 beantragt die SPD Kreistagsfraktion die Einrichtung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI)“ im Landkreis Cloppenburg. Das Schreiben ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat bereits am 03.01.2017 der Landesschulbehörde die Interessensbekundung zur Einrichtung einer Planungsgruppe als Vorbereitung auf das RZI mitgeteilt.

 

Die Landesschulbehörde hat diesen Schritt der Einrichtung einer Planungsgruppe als notwendige Voraussetzung zur Erhebung der regionalen Ausprägungen, der Praxis-Erfahrungen und der Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Einrichtung des RZI vorgesehen.

 

Die dann eingerichtete Planungsgruppe Cloppenburg bestand aus:

-       Marianne Wesselmann, Förderschulrektorin, Albert Schweitzer Schule, Clp

-       Silke Engelhardt, Förderschulkonrektorin, Albert Schweitzer Schule, Clp

-       Kai Kuszak, Förderschulrektor, Soeste-Schule-Barßel,

-       Anja Böckmann, Direktorstellvertreterin, OBS Anne-Frank-Schule, Molbergen

-       Christin Brinkmann, Lehrerin,Grundschule St. Andreas,

-       Neidhard Varnhorn, Schuldezernent Landkreis Cloppenburg

-       Melanie Esters, Schulbezirkspersonalrätin

-       Arwid Romey, Kreiselternratsvorsitzender

-       Hemen Hussein, Kreisschülerratssprecher

-       Mark Rayner-Lorentzen, Dezernent der Landesschulbehörde Außenstelle Oldenburg

 

Die Leitung der Planungsgruppe sollte auf Wunsch des Kultusministeriums in „pädagogischer Hand“ liegen, bei einer Person, die in besonderem Maße vor Ort Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung der Inklusion erworben hat.

Frau M. Wesselmann hat diese Position dann im Auftrage der Landesschulbehörde übernommen.

 

Wie aus der Zusammensetzung ersichtlich, konnten bewusst Sichtweisen unterschiedlicher Interessensgruppen aus den Regionen des Landkreises Cloppenburg Berücksichtigung finden.

Die Planungsgruppe tagte am 29.11.2017, 18.12.2017; 15.01.2018; 12.02.2018; 26.02.2018; 12.03.2018; 09.04.2018; 07.05.2018 und 23.05.2018 im Lehrerzimmer der Albert Schweitzer Schule in Cloppenburg, jeweils von 15.30 Uhr – 18.00 Uhr.

 

Unterstützt und begleitet wurde die Arbeit durch den Fachbereich Inklusive Bildung der Landesschulbehörde Osnabrück, vertreten durch Herrn Rath-Groneick bzw. Herrn Lange.

 

Die Arbeit der Planungsgruppe fand auf der Grundlage des Eckpunkte-Papiers für die Einrichtung des RZI des Kultusministeriums statt und hatte folgende Aufgabenstellungen zu bearbeiten:

-       Bestandsaufnahme aller Daten zur schulischen Inklusion im Landkreis Cloppenburg

-       Entscheidung über den individuellen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (Inhalte und Verfahren)

-       Verteilung der flexiblen Personalressourcen

-       Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten

 

Die Situationen in den Landkreisen sind äußerst unterschiedlich und lassen diese Bestandsaufnahme besonders sinnvoll erscheinen.

 

Die Situation im Landkreis Cloppenburg ist deshalb eine besondere, weil es verteilt im Landkreisgebiet 4 öffentliche Förderschulen gibt, die auch langfristig bestehen bleiben, weil sie Förderschwerpunkte umfassen, die Bestandsschutz genießen (Förderschwerpunkte Sprache und/oder Emotional-Soziale Entwicklung und/oder Geistige Entwicklung).

Die Förderschulleitungen arbeiten in enger Abstimmung innerhalb des Netzwerkes öffentlicher Förderschulen, Landkreis Cloppenburg sowie mit dem Dezernat Außenstelle Oldenburg (Herr Rayner-Lorentzen).  

Die für das RZI vorgesehenen Aufgabenstellungen wurden in der Planungsgruppe ausführlich erarbeitet und in ihrem Abschlussbericht dargestellt.

In der Auseinandersetzung mit den Themenbereichen wurde deutlich, dass die genannten Aufgaben sinnvoll und notwendig sind.

Im Zentrum der Arbeit des RZI steht die Beratung von Lehrkräften und Eltern.

Bislang werden diese Aufgaben in Abstimmung und Genehmigung durch das Dezernat der Landesschulbehörde über die Förderschulleitungen und die Mobilen Dienste der Förderschule Barßel ausgefüllt.

 

Von den Förderschulen liegen darüber hinaus bereits langjährig Konzepte zur Umsetzung der Inklusion und zur Unterstützung der inklusiven Schulen.

In Absprache mit dem Dezernat der Landesschulbehörde werden die personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der Situationen an den Schulen jährlich möglichst optimal verteilt. Dazu sind Kenntnisse über die schulische Situation wichtig und notwendig. Aus diesem Grunde bestehen enge Kooperationen mit den Schulleitungen der allgemeinen Schulen, deren Wünsche und Anliegen in die Planung einbezogen werden.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt keine Bewerbung um die RZI-Leitung für den Landkreis Cloppenburg bekannt ist, haben die Förderschulleitungen sich in Absprache mit dem Dezernat dazu bereiterklärt, sich auch weiterhin den Aufgabenbereichen zu widmen, um die Umsetzung der Inklusion in unserer Region sicherzustellen.

 

Wenn der Landkreis als Schulträger auf dem Hintergrund dieser Situation zum gegenwärtigen Zeitpunkt seine Interessensbekundung bzgl. eines RZI zurückgezogen hat, so kann dies in den kommenden Jahren gegebenenfalls anders eingeschätzt werden.

 

Die Tatsache, dass nach wie vor Eltern die Förderschule als optimalen Lernraum für ihr Kind wählen, ist nach Informationen der Förderschulleitungen den besonderen Rahmenbedingungen geschuldet, die Eltern als unabdingbar für den Lernerfolg ihres Kindes sehen.

Alle Bestrebungen der Inklusion sollten nicht einer positiven Beurteilung durch den Landesrechnungshof, sondern des Lernerfolges dienen. Der Weg dorthin ist, wie für alle anderen Kinder im Sekundarbereich, äußerst unterschiedlich und spiegelt sich im gegliederten Schulsystem wider. Der Landkreis Cloppenburg als Schulträger unterstützt bewusst mit der Weiterführung der Förderschule Lernen die Wahlfreiheit auch für die Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen.

 


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.06.2018 auf Einrichtung eines „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI)“ im Landkreis Cloppenburg