Betreff
Maßnahmen zur Eindämmung der Nutriapopulation; Antrag der Hase Wasseracht auf Bezuschussung der Nutriabekämpfung
Vorlage
V-PLA/18/210
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung:

 

a) Auf Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017 werden zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis Cloppenburg Zuschüsse in Höhe von 50 % der pro erlegtem Nutria gezahlten Prämien von höchstens 8,00 € gewährt.

 

Der Beschluss ist bei Anträgen der weiteren im Landkreis Cloppenburg  zuständigen Wasser- und Bodenverbände entsprechend umzusetzen.

 

Alternativ:

 

b) Auf Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017 wird zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis Cloppenburg ein jährlicher Zuschuss in Höhe von ………. € gewährt.

 

c) Dem Antrag der Hase-Wasseracht vom 01. 06. 2017 auf Zuschussgewährung zur Eindämmung der Nutriapopulation im Landkreis Cloppenburg wird nicht zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Hase-Wasseracht beantragt mit Schreiben vom 01.06.2017 eine Bezuschussung und aktive Beteiligung des Landkreises Cloppenburg bei der Bekämpfung der Nutriabejagung. Ein gleichlautender Antrag der Hase-Wasseracht wurde beim Landkreis Vechta gestellt. Hierüber ist bislang nicht entschieden. Weitere Anträge auf Bezuschussung der anderen im Landkreis Cloppenburg tätigen Verbände sind nicht eingegangen.

 

Die Population der Nutria hat sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren stark vergrößert und schnell ausgebreitet. Die Nutria stellt eine invasive, gebietsfremde Art dar. Die weitreichenden Bauten der Nutria können die Stabilität von Deichen und Gewässerböschungen gefährden; Böschungen stürzen ein bzw. rutschen in das Gewässer, als Folge treten Schädigungen von Unterwasser- und Ufervegetationen auf, was wiederum Auswirkungen auf gewässerbewohnende Tierarten hat.

 

Die Nutria unterliegt in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) dem Jagdrecht und war nach der bisher geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung mit einer Schonzeit vom 01.03.-31.08. jeden Jahres belegt (ausgenommen Jungnutrias). Die kurze Jagdzeit ließ einen Einhalt der Populationserhöhung bzw. eine Reduktion des gegenwärtigen Bestandes nicht zu, zumal in der regulären Jagdzeit der verfassungsrechtlich festgeschriebene Tierschutz (hier: Mutterschutz) zu beachten ist.

 

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat nunmehr zur Eindämmung des Nutriabestandes mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. April 2018 die Jagdzeiten für nach Landesrecht jagdbare Tierarten für Nutrias auf ganzjährig geändert.

 

Im Landkreis Cloppenburg wurden im Abschussjahr 2017/2018 (Zeitraum: 01.04.17-31.03.18) insgesamt 2.721 Nutria erlegt. Im vorigen Abschussjahr 2016/2017 (Zeitraum: 01.04.16-31.03.17) wurden im Landkreis Cloppenburg 2.586 Nutria erlegt.

 

Um die Nutria-Bekämpfung im Landkreis Cloppenburg voran zu treiben, zahlen die hier tätigen Wasser- und Unterhaltungsverbände sowie der Deichverband Leda-Jümme und der Sielacht-Stickhausen Prämien pro erlegtes Nutria.

 

Folgende Zahlen konnten für das Kalenderjahr 2017 bei den unten aufgeführten Verbänden ermittelt werden:

 

Verband

Prämie

Nutria

Gesamtausgaben

Hase-Wasseracht

8,00 €

1.753

14.024,00 €

Hunte-Wasseracht

6,00 €

10

60,00 €

Radde-Wasseracht

7,00 €

k. A.

k. A.

Leda-Jümme Deichverband und Siel-acht Stickhausen

8,00 €

500

4.000,00 €

Ammerländer-Wasseracht

6,00 €

100

600,00 €

Friesoyther-Wasseracht

6,00 €

650

3.900,00 €

Gesamt

 

3.013

22.584,00 €

 

Kleinere im Landkreis Cloppenburg tätige Verbände, wie Ohe-Bruchwasser-Verband, UHV 99 und Schwarzes Moor wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht abgefragt.

 

Die Zahlung der Prämien erfolgt auf freiwilliger Basis, da die Bekämpfung der Nutria nicht zur Pflichtaufgabe der Verbände zählt. Die finanzielle Belastung der Verbände steigt.

 

In Gesprächen mit der Jägerschaft kam zum Ausdruck, dass die Bekämpfung mit Lebendfallen aus deren Sicht zu aufwendig sei. Bei einer Entscheidung zu Zuschussgewährungen kommen alternativ einmalige Zuschüsse pro Jahr (z. B. 50 % der Prämien) bzw. Prämien pro erlegtes Nutria in Frage.

 

Im November 2017 fand auf Einladung der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen der Unteren Jagdbehörde und dem Verbands-Vorsteher der Hase-Wasseracht, Herrn Kolbeck, dem Verbands-Geschäftsführer Herrn Kramer und dem Verbands-Ingenieur Herrn Kollhoff statt. Die Vertreter ließen durchdringen, dass die Gewährung eines einmaligen Zuschusses oder die Bezuschussung von Lebendfallen nicht gewünscht sei. Vielmehr solle sich der Landkreis jährlich mit 50 % an den gezahlten Prämien beteiligen.

 


Finanzierung:

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Hase Wasseracht vom 01.06.2017