Betreff
Erstellung eines neuen externen Gutachtens zur Standort- und Bedarfsanalyse des Rettungsdienstes im Landkreis Cloppenburg; hier: Antrag der SPD- Fraktion
Vorlage
V-PLA/18/208
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:


Sachverhalt:

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt mit dem 23. Februar 2018 (siehe Anlage) zur Erhebung neuer und damit zeitgerechter Bedarfe die Erstellung eines neuen externen Gutachtens zur Standort- und Bedarfsanalyse des Rettungsdienstes im Landkreis Cloppenburg.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat als Träger des Rettungsdienstes im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes für seinen Bereich einen Rettungsdienst-Bedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Der Bedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Ein Gutachten der Fa. Forplan aus dem Jahre 1993 sieht für den Rettungsdienstbereich Cloppenburg 2 Notarztstandorte in Cloppenburg und Friesoythe vor. Der Notarztstandort Löningen mit einem „selbstfahrenden Notarzt“ wurde seitens des Landkreises Cloppenburg beibehalten. Erst 2009 wurden von den Kostenträgern die Kosten für einen Rettungsassistenten als Fahrer anerkannt.

 

Das letzte Gutachten zur Bedarfsanalyse im Rettungsdienst des Landkreises Cloppenburg wurde im Jahre 2012 von der Fa. Forplan - Dr. Schmiedel in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Behrendt erstellt. Die Notarztstandorte wurden in dem Zusammenhang nicht begutachtet. In dem Gutachten 2012 wurden die Standorte der Rettungswachen in Cloppenburg, Friesoythe, Löningen und Barßel als bedarfsgerecht ermittelt. Dieses Ergebnis wurde durch Echtzeitbefahrungen unter Einsatzbedingungen bestätigt.

 

In den Folgejahren konnte die Rettungsmittelvorhaltung durch Berechnungen im Zusammenhang mit den jährlichen Bedarfsplananpassungen jeweils im Einvernehmen mit den Kostenträgern angepasst werden. Das bedeutete nicht immer die zusätzliche Vorhaltung weiterer Fahrzeuge, sondern häufig nur die Ausweitung der Besetztzeiten von Fahrzeugen:

 

 

Jahr                       Gesamtvor-

haltestunden

2013                      98.556                                 9 RTW                   3 KTW                   3 NEF

2014                      99.184                                 9 RTW                   3 KTW                   3 NEF

2015                      100.046                                               9 RTW                   5 KTW                   3 NEF

2016                      107.067                                               9 RTW                   5 KTW                   3 NEF

2017                      111.613                                               9 RTW                   6 KTW                   3 NEF.

 

Gemäß § 30 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettG) erlässt das zuständige Ministerium Vorschriften über einheitliche Maßstäbe zur Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes. Von dieser Ermächtigung hat das Nieders. Innenministerium durch die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) Gebrauch gemacht.

 

Nach der Bedarfsverordnung soll der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95 % der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen. Das erste Rettungsmittel ist in der Regel ein RTW. Die Versorgung der Notfallpatienten ist damit durch ein Rettungsmittel innerhalb der beschriebenen Eintreffzeit gewährleistet.

 

Eine vorgeschriebene Eintreffzeit für die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) gibt es nicht.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat 2016 mit den Partnern der Großleitstelle Oldenburg, den Landkreisen Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch und den Städten Oldenburg und Delmenhorst zur Untersuchung („Begutachtung“) einer gemeinsamen Bedarfsplanung die Universität Maastricht, Herrn Prof. Krafft, beauftragt. Der Auftrag zur Untersuchung und Stellungnahme wird in den Jahren 2017 bis 2019 umgesetzt und bezieht sich auf alle Aspekte zur Durchführung des Rettungsdienstes im Bereich der Großleitstelle Oldenburger Land.

 

 

In einem ersten Ergebnis wurden die Standorte der Rettungswachen als bedarfsgerecht angesehen. Zurzeit laufen die Untersuchungen zur Abdeckung des Gebietes des Großleitstelle Oldenburger Land mit allen verfügbaren Rettungsmitteln.

 

Zum Auftrag der Universität Maastricht gehört auch die Untersuchung, Betrachtung und Stellungnahme zu den Notarztsystemen der Krankenhäuser Cloppenburg, Friesoythe und Löningen.

 

Durch verschiedene Maßnahmen zur Koordinierung von Einsatzmitteln ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die zeitweise irrational steigenden Zahlen von Notfallrettungen, Krankentransporten und Notarzteinsätzen einzuschränken, ohne die Versorgung von Patienten zu gefährden.

 

Hierzu gehört u.a. das Einrichten einer strukturierten Notrufabfrage in der Einsatzleitstelle, aber auch die Ausstattung der eingesetzten Notfallsanitäter mit weiteren Kompetenzen durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

 

Als weitere Maßnahme soll ab dem kommenden Jahr der Einsatz eines „Gemeindenotfallsanitäters“ die vorhandenen Rettungsmittelkapazitäten auf die den Rettungsmitteln vorbehaltenen Notfälle beschränken. Dieser soll keineswegs den Notarzt ersetzen, sondern bei niedrigschwelligen Einsätzen für die Einsatzleitstelle vor Ort entscheiden, ob ein Transport ins Krankenhaus mit einem RTW oder einem KTW notwendig ist oder eine Vorstellung beim Hausarzt ausreichend ist.

 

Der Einsatz des Notarztes in lebensbedrohlichen Fällen bleibt hiervon unberührt.

 

Da durch die Beauftragung der Universität Maastricht über drei Jahre alle Aspekte im Zusammenhang mit der Durchführung der Rettungsdienste innerhalb der Großleitstelle Oldenburger Land betrachtet werden und dazu Stellung genommen wird und Vorschläge zur Verbesserung aufgezeigt werden, schlägt die Verwaltung vor, zunächst diese Ergebnisse abzuwarten.

 

Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen wird zurzeit keine Veranlassung gesehen, die jährlichen Bedarfsplananpassungen durch die Unterstützung weiterer externer Gutachten bestätigen zu lassen.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD- Fraktion vom 23.02.2018