Betreff
Antrag der Gemeinde Garrel auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien in Varrelbusch
Vorlage
V-JHA/18/117
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Garrel wird für den Neubau der Kindertagesstätte in Varrelbusch

a)   eine Bezuschussung der Kindergartengruppen wegen fehlender Schaffung neuer Kindergartenplätze abgelehnt
 und

b)   ein Zuschuss für die Schaffung der Krippengruppe in Höhe von maximal 172.879,34 Euro gewährt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Garrel hat am 07.05.2018 einen Zuschussantrag für den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien in Varrelbusch mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe mit insgesamt 65 Betreuungsplätzen (50 Kindergartenplätze und 15 Krippenplätze) gestellt. Der alte Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen wurde abgerissen und der Neubau wird um eine Krippengruppe erweitert. Die Inbetriebnahme ist für Sommer 2019 vorgesehen. Die Trägerschaft bleibt weiterhin bei der kath. Kirchengemeinde St. Marien.

 

Zuschuss Kindergartengruppen

Der Landkreis Cloppenburg gewährt den Städten und Gemeinden einen Zuschuss für die Schaffung neuer Kindergartenplätze. Ausgenommen von der Bezuschussung ist u.a. der Neubau einer abgerissenen Kindertagesstätte ohne Schaffung neuer Betreuungsplätze. Der alte Kindergarten St. Marien in Varrelbusch hatte bislang 2 Kindergartengruppen mit 50 Plätzen. Diese werden durch den Neubau ersetzt und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen für eine Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg. Der diesbezügliche Antrag ist abzulehnen.

 

 

Zuschuss Krippengruppe

Den Antrag auf Bezuschussung der neuen Krippengruppe hat die Gemeinde Garrel bei der Nds. Landesschulbehörde gestellt. Es ist mit der Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen RAT- Richtlinie zu rechnen.

 

Die Baukosten für die Kindertagesstätte sind lt. Berechnung nach DIN 276 mit insgesamt 1.671.642,00,00 Euro angegeben.

 

Bisherige Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017)          407.238,12 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                               35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      442.238,12 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      262.238,12 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                       131.119,06 Euro

 

Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, ergibt sich folgende Berechnung:

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                       485.758,68 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                  40.000,00 Euro

Zusammen                                                                                        525.758,68 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                     180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                        345.758,68 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          172.879,34 Euro

 

 


Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00 Euro