Betreff
Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung einer Zuwendung für den Umbau des „Eilers-Hauses“ in Lindern zu einer Kindertagesstätte
Vorlage
V-JHA/18/116
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Lindern werden für den Umbau des „Eilers-Hauses“ zu einer Kindertagesstätte folgende Zuschüsse gewährt:

a)   149.550,00 Euro für die Schaffung einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen
 und

b)   maximal 172.879,34 Euro für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen.

 

 


 

 

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Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung einer Zuwendung für den Umbau des „Eilers-Hauses“ in Lindern zu einer Kindertagesstätte

 

 

 

 

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.05.2018

 

 

Behandlung:

 öffentlich

 nicht öffentlich

 

 

Weitere Beratungsfolge:

Kreisausschuss

 Ja

 Nein

 

 

 

Kreistag

 Ja

 Nein

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Lindern hat am 16.10.2017 einen Zuschussantrag für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte mit insgesamt 40 Betreuungsplätzen (25 Kindergartenplätze und 15 Krippenplätze) gestellt. Hierfür soll das „Eilers-Haus“ in der Ortsmitte von Lindern umgebaut und teilweise auch erweitert werden. Die Kosten hierfür wurden mit insgesamt 1.347.000,00 Euro (601.000,00 Euro für die Kindergartengruppe und 746.000 Euro für die Krippengruppe) angegeben. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen. Die Trägerschaft übernimmt die kath. Kirchengemeinde Lindern.

 

Zuschuss Kindergartengruppen

Unabhängig davon, ob bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg ein neuer Grundsatzbeschluss des Kreistages getroffen wird, besteht für die Gemeinde Lindern ein Bedarf an Kindergartenplätzen. Dies hat sowohl die Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises Cloppenburg als auch die eigene Bedarfsplanung der Gemeinde Lindern ergeben.

Damit sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung der zusätzlichen Kindergartenplätze erfüllt.

 

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.

Nach den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom 18.10.2017 ist ab 01.09.2017 ein pauschaler Zuschussbetrag von 5.982,00 Euro pro Platz zugrunde zu legen.

 

Für die neue Kindertagesstätte mit 1 Kindergartengruppe in Lindern ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

5.982,00 Euro x 25 Plätze =                149.550,00 Euro

 

 

Zuschuss Krippengruppe

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lindern Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Baukosten wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 mit 711.000,00 Euro zuzüglich Ausstattungskosten angegeben.

 

Bisherige Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017)          407.238,12 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                               35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      442.238,12 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      262.238,12 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                       131.119,06 Euro

 

Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, ergibt sich folgende Berechnung:

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                       485.758,68 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                  40.000,00 Euro

Zusammen                                                                                        525.758,68 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                     180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                        345.758,68 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          172.879,34 Euro

 

 


Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:                       1.800.000 Euro

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00 Euro