Betreff
Neuregelung der Kindergartenbezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/18/113
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Kreistag beschließt, dass

a)   Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten von Kindergärten vom Landkreis Cloppenburg nach den bisherigen Grundsätzen bezuschusst werden. Eine Bedarfsprüfung erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

b)   Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.

 


Sachverhalt:

 

Die jährliche Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises Cloppenburg ist Grundlage für die Bedarfsermittlung und Bezuschussung für Kindergärten in den Städten und Gemeinden. Hierfür liegt folgender Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.2017 zugrunde:

„Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten werden vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung oder der tatsächlichen Belegung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.“

 

Durch die jährlichen Ermittlungen mit den aktuellen Geburtenzahlen ergibt sich für die einzelne Gemeinde/ Stadt in der Regel auch jährlich ein unterschiedlich errechneter Bedarf. Um jedoch langfristig planen zu können, sind die Gemeinden/Städte auch auf die verlässliche Entscheidung des Landkreises betr. dessen Bezuschussung angewiesen. Grundlegend hat sich mittlerweile dahingehend eine Änderung ergeben, dass in fast allen Kommunen ein Bedarf an Kindergartenplätzen gegeben ist. Dies bestätigt sich sowohl durch die Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises als auch durch die eigene Bedarfsplanung jeder Gemeinde/Stadt. Die Umsetzung zur Abdeckung fehlender Betreuungsplätze wurde bereits von vielen Kommunen auf den Weg gebracht.

Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Schaffung von neuen zusätzlichen Kindergartenplätzen/ Kindergartengruppen bei den Städten und Gemeinden - unabhängig von der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises Cloppenburg - vom Landkreis grundsätzlich bezuschusst wird. Auch sollte der für Krippenbauten ermittelte Kubikmeter-Index für eine einheitliche Handlungsweise ebenfalls für Umbauten von Kindergärten angewandt werden. Dies würde sich zum Vorteil für die Städte/Gemeinden auswirken (aktueller Kubikmeter-Index liegt bei 328,28 Euro; neuer Kubikmeter-Index wäre 347,48 Euro).

Hierfür ist ein neuer Grundsatzbeschluss des Kreistages erforderlich. Darüber hinaus sollte der Kreisausschuss nach Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses ermächtigt werden, über die entsprechenden Anträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:                       1.800.000 Euro