Betreff
Neuregelung der Krippenbezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/18/112
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Kreistag beschließt die Bezuschussung von Krippenbauten ab Baubeginn 01.01.2017 wie folgt zu ändern:

a)   Der Höchstbetrag für Baukosten richtet sich nach dem BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor und wird jährlich zum 01.08. angepasst

b)   Der Höchstbetrag für die Ausstattungskosten einer Krippengruppe wird auf 40.000 Euro festgelegt.

c)   Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde gelegt.

d)   Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinderbetreuung – mit Ausnahme der Tagespflege – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen und mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Diese gemeinsame Vereinbarung ist zum 01.08.2007 in Kraft getreten und wurde aufgrund verschiedener Änderungen (u.a. durch das Kinderförderungsgesetz KiFöG) nochmals zum 01.01.2011 neu abgeschlossen. U.a. sind die Städte und Gemeinden hiermit die Verpflichtung eingegangen, den Ausbau der Krippenplätze eigenverantwortlich zu übernehmen; der Landkreis wiederum hat sich zur Beteiligung an den Investitionskosten verpflichtet.

Mit den Vertretern der Städte und Gemeinden hat man sich diesbezüglich darauf verständigt, dass vom Landkreis die Kosten für eine „Standardkrippe“ – unterschieden nach eingruppig, zweigruppig und dreigruppig - ermittelt werden sollen und diese als Höchstbetrag für die Baukosten einer Krippe zuzüglich Ausstattungskosten vereinbart werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durch die Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) und dem Baukostenindex des Nds. Sozialministeriums für Kindertageseinrichtungen wurden verschiedene Berechnungsmodelle von der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des Landkreises Cloppenburg durchgeführt. Man hat sich mit den Städten und Gemeinden auf eine Variante geeinigt, die über den Mindestanforderungen lag, damit den Städten und Gemeinden auch noch ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung der Krippen bleibt. Weiter hat man sich darauf verständigt, dass der angewandte Baukostenindex des Nds. Sozialministeriums jährlich angepasst wird (Entwicklung Baukostenindex – Anlage 1). Für die Einrichtung wurden 35.000 Euro als Höchstbetrag pro Krippengruppe vereinbart.

Eine Übersicht der seit 2013 abgerechneten Baumaßnahmen zeigt, dass bei einigen Städten/ Gemeinden der zuschussfähige Höchstbetrag auskömmlich war, bei anderen die Baukosten jedoch darüber lagen. Gleiches gilt für die Ausstattungskosten (sh. beigefügte Übersicht – Anlage 2).

 

Seitens der Städte und Gemeinden wurde vorgebracht, dass der Baukostenindex insbesondere bezüglich der Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400  (Bauwerk – technische Anlagen) nicht mehr auskömmlich seien.

 

Die Angelegenheit wurde verwaltungsintern mit der Hochbauabteilung (Frau Münchow) besprochen und von dort wurde vorgeschlagen, den Baukostenindex nicht mehr nach den Vorgaben des Nds. Sozialministeriums, sondern nach dem Baukosteninformationsdienst zu berechnen. Damit würde der aktuellen Entwicklung der Baukonjunktur Rechnung getragen werden, indem höhere Kosten für Baukonstruktion und technische Anlagen sowie höhere Baunebenkosten (u.a. Architektenkosten) anerkannt werden.

Es wurden folgende Varianten bei der Neuberechnung der Kosten für den Neubau einer ein-, zwei- und dreigruppigen Kinderkrippe unter Zugrundelegung des Baukostenindexes nach dem Baukosteninformationsdienst vorgenommen:

  • BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor
  • BKI-Mittelwert ohne Regionalfaktor
  • BKI-Höchstwert inkl. Regionalfaktor
  • BKI-Höchstwert ohne Regionalfaktor

Die errechneten Beträge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (Anlage 3).

Weiter sollte aus Vereinfachungsgründen zukünftig keine Unterscheidung mehr zwischen den Baukosten und den Ausstattungskosten vorgenommen werden. Hier wird seitens des Landkreises vorgeschlagen, zukünftig eine Gesamtsumme (Baukostenhöchstbetrag + 40.000 Euro für die Einrichtung pro Krippengruppe) für die Zuschussberechnung zugrunde zu legen.

 

In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten wurden die ausgearbeiteten Vorschläge zur Anpassung des Baukostenindexes vorgestellt. Die Vertreter der Städte und Gemeinden und des Landkreises verständigten sich darauf, dass den politischen Gremien des Landkreises die Anwendung des BKI-Mittelwertes inkl. Regionalfaktor (Nr. 2 a der Tabelle) rückwirkend zum 01.01.2017 vorgeschlagen werden soll. Weiterhin sollen – wie vom Landkreis Cloppenburg vorgeschlagen - die Ausstattungskosten um 5.000 Euro von 35.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht und aus Vereinfachungsgründen bei der Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde gelegt werden.

Anmerkung: Bei der Berechnung der Krippenförderung wird der Baukostenindex zu Beginn der Baumaßnahme zugrunde gelegt. Die rückwirkende Änderung des Baukostenindex betrifft somit nur diejenigen Maßnahmen, die nach dem 01.01.2017 begonnen worden sind.

 

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg schlägt vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Kreistages zu fassen. Darüber hinaus sollte der Kreisausschuss nach Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses ermächtigt werden, über die entsprechenden Anträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.

 

Lt. Frau Münchow erfolgt die Anpassung des BKI-Wertes vierteljährlich (Februar/ Mai/ August/ November). Der jetzt ermittelte Wert bezieht sich auf August 2017. Eine Anpassung sollte jedoch nur 1x jährlich erfolgen. Vorgeschlagen wird, den jetzigen Wert erstmalig im August 2018 anzupassen und dann fortlaufend jährlich.

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00 Euro

 


Anlagenverzeichnis:

  • Entwicklung Baukostenindex seit 2008
  • Übersicht Kosten/Förderhöchstbeträge der seit 2013 abgerechneten Baumaßnahmen
  • Aufstellung der verschiedenen BKI-Werte