Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 bezüglich der Bezuschussung von
Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg
beschlossen, dass diese erfolgen, wenn
unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung
oder der tatsächlichen Belegung der Kindergärten die vorhandenen
Vormittagsplätze in der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.
Für
die aktuelle Ermittlung für 2017/2018 wurden die Belegungszahlen der
Kindergärten zum Stichtag 01.10.2017 (Kindergartenjahr 2017/2018) und die
Geburtenzahl 2016 unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge erfragt.
Die
abgefragten Belegungszahlen zum Stichtag 01.10.2017 – aufgeteilt nach Alter –
wurden im Verhältnis zu den Geburten im entsprechenden Jahr ausgewertet und
hatten folgende prozentuale Inanspruchnahme ergeben:
Jahrgang 2011 (6 Jahre) - Geburtenzahl 1589 - Besuch des Kiga = 144 = 9,06 %
Jahrgang 2012 (5 Jahre)
- Geburtenzahl 1574 - Besuch des Kiga = 1684 = 106,99%
Jahrgang 2013 (4 Jahre)
- Geburtenzahl 1635 - Besuch des Kiga = 1588 = 97,13 %
Jahrgang
2014 (3 Jahre) - Geburtenzahl 1792 -
Besuch des Kiga = 1358 = 75,78 %
Jünger als 3 Jahre -
Geburtenzahl 1812 - Besuch des Kiga = 161 = 8,89 %
Für
die Berechnung, wie viele Kinder anteilig den Kindergarten besuchen, können die
6-jährigen sowie die unter 3-jährigen außer Betracht bleiben, da der Anteil der
6-jährigen geringfügig ist und für Kinder unter 3 Jahren andere
Betreuungsmöglichkeiten (Krippe, Tagespflegeperson) zur Verfügung stehen.
Inwieweit sich für zukünftige Bedarfsplanungen aufgrund der vom
Niedersächsischen Landtag am 28.02.2018 beschlossenen Flexibilisierung der
Einschulung weiterer Anpassungsbedarf (bspw. Notwendigkeit für Freihalteplätze)
ergibt, wird sich erstmals in 2018 herausstellen.
Wie
bereits in vorhergehenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet, hat
der Landkreis seine Berechnung in der bisherigen Form – jedoch unter
Zugrundelegung eines 100%igen Bedarfs von 3 Jahrgängen (3-5 Jahre) –
vorgenommen und diese mit den Städten und Gemeinden abgestimmt.
Die
Kindergartenbedarfsplanung weist auch in diesem Jahr die Anzahl der
Integrationskinder und der Flüchtlingskinder auf.
Nach
den o.g Kriterien ergibt sich ein Fehlbedarf an Vormittagsplätzen bei folgenden
Gemeinden und Städten: Gemeinde Barßel (39 Plätze), Gemeinde Cappeln (26
Plätze), Stadt Cloppenburg (467 Plätze), Gemeinde Emstek (19 Plätze), Gemeinde
Essen (69 Plätze), Stadt Friesoythe (57 Plätze), Gemeinde Garrel (27 Plätze),
Gemeinde Lastrup (22 Plätze), Gemeinde Lindern (20 Plätze), Stadt Löningen (85
Plätze), Gemeinde Molbergen (148 Plätze) und Gemeinde Saterland (11 Plätze).
Insgesamt errechnet sich bei den Gemeinden und Städten des Landkreises
Cloppenburg ein Defizit an Vormittagsplätzen (insgesamt 808 Plätze).
Damit
wird der landkreisweite Bedarf an Vormittagsplätzen – unabhängig vom jeweiligen
Bedarf der einzelnen Stadt oder Gemeinde – mit den vorhandenen
Vormittagsplätzen nicht abgedeckt.
Neben
den Belegungszahlen der Kindergärten wurden zudem die Belegungszahlen der
Kinderkrippen, aufgeschlüsselt nach dem Alter der Kinder, abgefragt und in
einer Aufstellung der vorhandenen, im Bau oder in Planung befindlichen
Kinderkrippen zusammengefasst.
Zum Erhebungsstichtag
01.10.2017 waren im Landkreis Cloppenburg 75 Krippengruppen mit 1.100 Plätzen
im Betrieb (2010: 16 Gruppen mit 253 Plätzen, 2011: 27 Gruppen mit 405 Plätzen
und 2012: 36 Gruppen mit 542 Plätzen, 2013: 47 Gruppen mit 707 Plätzen, 2014:
55 Gruppen mit 828 Plätzen, 2015: 56 Gruppen mit 844 Plätzen, 2016: 65 Gruppen
mit 963 Plätzen).
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 Übersicht
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 Altersübersicht
Krippenstatistik 2017/2018
Geburtenzahlen 2006 bis 2016