Betreff
Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Einbau von einem Rollstuhl-Schrägaufzug in der Oberschule Cappeln
Vorlage
V-SCHUL/18/128
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, an die Gemeinde Cappeln für den Einbau von einem Rollstuhl-Schrägaufzug in der Oberschule Cappeln aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.250,00 EUR zu gewähren.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.

 

Die Gemeinde Cappeln beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Einbau von einem Rollstuhl-Schrägaufzug in der Oberschule Cappeln.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 22.500,00 EUR.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt.

 

Der Zuschuss an die Gemeinde Cappeln würde bis zu 11.250,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten) betragen.

 

 


Finanzierung:

Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.