Betreff
Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/18/123
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich gemäß § 117 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) an den Baukosten der Schulen im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck unterhält der Landkreis eine Kreisschulbaukasse, deren finanzielle Ausstattung zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreiseigenen Städten und Gemeinden aufgebracht wird.

 

Nach § 117 Abs. 1 NSchG können Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für notwendige Schulbaukosten für Neu- Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke und für Erstausstattungen gewährt werden. Aus der Kreisschulbaukasse erhalten die Schulträger im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von einem Drittel und in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten.

 

Die Festsetzung der zuwendungsfähigen Baukosten durch die Hochbauabteilung des Landkreises erfolgte bisher für die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion) und 400 (Bauwerk/technische Anlagen) der DIN 276 nach den jeweiligen Preisindexzahlen des Runderlasses des niedersächsischen Sozialministeriums. Zusätzlich wurden Baunebenkosten (Kostengruppe 700) sowie Kosten für die Außenanlagen (Kostengruppe 500) und die Ausstattung (Kostengruppe 600) nach den Angaben des jeweiligen Schulträgers berücksichtigt.  Da die dabei festgesetzten Kosten in der Vergangenheit oftmals für die jeweiligen Schulträger aufgrund gestiegener Baukosten nicht zu einer auskömmlichen Finanzierung führten und außerdem eine Gleichbehandlung aller Schulträger im Landkreis Cloppenburg nicht sichergestellt werden konnte, sollen die zuwendungsfähigen Kosten entsprechend der Berechnung bei der Krippenförderung zukünftig auf der Grundlage des Baukostenindexes abhängig von der Schulform nach dem Baukosteninformations-dienst (BKI) erfolgen. Gleichzeitig soll die teilweise in der Vergangenheit angewandte Regelung eines 15 %-igen Zuschlages zur Abfederung von Preissteigerungen nicht mehr angewandt werden.

 

Zur Festlegung eines einheitlichen Antrags- und Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der vorgenannten geänderten Berechnungsgrundlagen hat die Verwaltung die anliegende Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg erarbeitet. Die Inhalte der Richtlinie wurden auf der Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten am 07.03. und 08.03.2018 den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg vorgestellt.

 

Neben der Festlegung des Antrags- und Prüfungsverfahrens enthält die Richtlinie Regelungen zum Gegenstand der Förderung sowie zum Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis. Die Förderrichtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten und deshalb für alle Anträge gelten, die ab dem 01.01.2018 beim Landkreis eingegangen sind.

 

 


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg