Sachverhalt:
Entwicklung:
Die Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit
inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und an 12 stationären Standorten mit
3 Kameraeinheiten durchgeführt. Für 2 weitere vom Kreistag beschlossene
stationäre Überwachungsanlagen, die im Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der
Kreuzung B 213/B 68/Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen und im Zuge der B
213 in Borkhorn vor der Kreuzung B 213/Haselünner Strasse/Alte Dorfstraße
in Fahrtrichtung Haselünne aufgestellt werden sollen, und eine zusätzliche
Kamera wurde Ende 2017 der Auftrag erteilt. Derzeit werden die Schutzplankensysteme
im Bereich der geplanten Standorte erneuert, um die stationären
Geschwindigkeitsmessanlagen weiter an den Fahrbahnrand setzen zu können,
wodurch die Bildqualität aufgrund des geänderten Messwinkels verbessert wird.
Mit der Fertigstellung der beiden neuen Überwachungsanlagen wird im Sommer 2018
gerechnet.
Die stationären
Überwachungsanlagen befinden sich an Standorten, die von der
Verkehrsunfallkommission empfohlen wurden. Die Verkehrsunfälle der letzten
Jahre mit tödlichen Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17, 2016 =
13, 2017 = 11) erfordern trotz erfreulichem geringem Rückgang weiterhin eine
konsequente Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis
Cloppenburg. Der Einsatz der 3 mobilen und künftig 14 stationären Überwachungseinheiten
soll den Flächendruck im Landkreis Cloppenburg
konstant hoch halten, um so das Geschwindigkeitsniveau und damit die
Zahl der Verkehrsunfälle weiter zu reduzieren.
Messungen:
Im Landkreis
Cloppenburg befinden sich rd. 500 Messstellen, davon rd. 150 innerhalb und rd.
350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden regelmäßig in
Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den Medien in Früh-,
Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten Disconächten und gemeinsamen
Aktionen mit der Polizei durchgeführt. In 2017 wurden insgesamt 2164 Messungen
(+ 247 gegenüber dem Vorjahr) an den Messstellen im Landkreis Cloppenburg
durchgeführt. Die Messdauer betrug rd. 6.300 Stunden. An den stationären
Überwachungsanlagen betrug die Messdauer in 2017 25.815 Stunden.
Verwarn- und Bußgelder:
2017 waren im
Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung 22.261
Verwarngeldfälle (+ 4.130 Fälle gegenüber dem Vorjahr) und 6.968 Bußgeldfälle
(+ 926 Fälle gegenüber dem Vorjahr), somit insgesamt 29.229 Fälle (+ 5.056
Fälle gegenüber dem Vorjahr) abzuarbeiten. Bei der stationären
Geschwindigkeitsüberwachung waren es 12.162 Verwarngeldfälle (- 170 Fälle
gegenüber dem Vorjahr) und 5.122 Bußgeldfälle (- 88 Fälle gegenüber dem Vorjahr),
somit insgesamt 17.284 Fälle (- 258 Fälle gegenüber dem Vorjahr).
Personal:
2017 wurden im
Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im regelmäßigen Messbetrieb 7
Mitarbeiter eingesetzt. Ein weiterer Mitarbeiter war das ganze Jahr über
erkrankt. Darüber hinaus waren 3 weitere Mitarbeiter im Bereich der Auswertung
sowie zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen eingesetzt. Des
Weiteren standen eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin sowie ein weiterer
Mitarbeiter, die ebenfalls im Bereich der Auswertung sind, aufgrund von
Krankheit und anderer Abwesenheitszeiten in 2017 nur teilweise zur Verfügung.
Einnahmen und Ausgaben:
Die Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung wird seit der Einführung im Jahre 2014 als
kostendeckende Einrichtung geführt. Überschüsse aus der Kommunalen
Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Beschluss des Kreistages
ausschließlich für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt.
Die Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises Cloppenburg verzeichnete 2017 Einnahmen
in Höhe von rd. 1.801.000 EUR. Nach Abzug der Personalkosten (rd. 844.000 EUR)
und der Sachkosten (rd. 446.000 EUR) ergibt sich ein Überschuss von rd. 511.000
EUR. Die Rücklage „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ wies zum 31.Dezember
2016 aus den Vorjahren noch einen Bestand in Höhe von rd. 550.000 EUR aus.
2017 sind aus den
Überschüssen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung rd. 360.000 EUR für
folgende Maßnahmen verausgabt worden:
-
Fahrsicherheitstraining
der Kreisverkehrswacht
für 18 bis 24-jährige Fahranfänger, Anschaffung
eines Kofferanhängers für den „App-Lenkungs-
Parcours“ sowie von Materialien verschiedener
Aktionen der Kreisverkehrswacht und des Schutzengel-
projektes, Anschaffung eines Smart-Boards für den
Schulungsraum der Kreisverkehrswacht rd. 29.700 EUR
-
Schutzengelprojekt rd.
129.700 EUR
-
Sanierung
von Radwegen rd.
200.600 EUR
Der Bestand der
Rücklage „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ weist zum 31.Dezember 2017
einen Bestand in Höhe von rd. 702.000 EUR aus.
Im Haushaltsjahr
sind aus den Überschüssen der Geschwindigkeitsüberwachung bzw. der Rücklage für
folgende Maßnahmen Ausgaben in Höhe von rd. 480.000 EUR vorgesehen:
-
Fahrsicherheitstraining,
Aktion „Fit im Auto“ und weitere
Verkehrssicherheitsprojekte rd. 50.000 EUR
-
Schutzengelprojekt rd.
130.000 EUR
-
Sanierung
von Radwegen rd.
300.000 EUR