Betreff
Neue - überarbeitete - Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden bezüglich der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ab 01.01.2011
Vorlage
V-JHA/10/023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinderbetreuung – mit Ausnahme der Tagespflege – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen und mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Diese gemeinsame Vereinbarung des Landkreises Cloppenburg und allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist zum 01.08.2007 in Kraft getreten. Sie wurde für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 3 Jahre, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 18 Monaten vor Vertragsablauf gekündigt wird.

Aufgrund der vielen zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, für die auch entsprechende Kreistagsbeschlüsse eingeholt wurden, war auch ohne die Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist eine Überarbeitung der Vereinbarung notwendig. In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden ist eine neue Vereinbarung erarbeitet worden, über die nunmehr die kommunalen Gremien zu entscheiden haben.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen Vereinbarung zum neuen Vereinbarungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind kursiv geschrieben und unterstrichen.

 

Hierzu im einzelnen folgende Erläuterungen:

 

Vereinbarung

Gemeinde Lastrup – Bürgermeister ist jetzt Michael Kramer

Verweis auf die aktuellen Gesetzesänderungen und das Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

 

Präambel

Änderung aufgrund der Neufassung des § 69 SGB VIII und Ergänzung um das KiFöG.

 

§ 1 Umfang der Aufgaben

Klarstellung, dass nicht nur die Organisationsverantwortung übernommen wird, sondern die gesamte Aufgabe der Kinderbetreuung.

 

§ 2 Kostenübernahme

Abs. 1 – Änderungen aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 24.03.2009 und 11.02.2010

Abs. 2 – Änderung aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 26.10.2010

 

Da die Bezuschussung der Krippenplätze nicht mehr an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, sondern für jeden vorhandenen Krippenplatz gewährt wird, kann die Abwicklung der Bezuschussung vereinfacht werden; hier: monatliche Zahlung an die Gemeinden.

 

§ 3 Zuschussgewährung

Änderung aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 24.03.2009

 

§ 4 Betreuung von schulpflichtigen Kindern

Bezüglich de Kostenübernahme für zukünftige Hortplätze und Ferienbetreuung konnte eine Einigung in der letzten Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten erzielt werden.

Die Ferienbetreuung wird in den nächsten zwei Jahren von den Städten und Gemeinden ohne finanziellen Ausgleich durch den Landkreis durchgeführt.

Bezüglich der Hortbetreuung hat sich der Landkreis bereit erklärt, diese in einem Stundenumfang von 12 Stunden wöchentlich mitzufinanzieren. Bezüglich der Ermittlung der vorgeschlagenen Pauschalsätze wird auf die anliegende Berechnung verwiesen.

 

§ 5 Einheitliche Krippengebühren

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, von § 5 dahingehend abzuweichen, dass der Landkreis eine einheitliche kreisweite Festlegung der Krippengebühren entsprechend den Kindergartengebühren empfiehlt. Die Städte und Gemeinden sind über diese Empfehlung informiert und setzen sie auch um. Eine Vereinbarung hierüber ist aufgrund der fehlenden regelnden Wirkung entbehrlich.

 

§ 6 Kindertagespflegekosten (bisher § 7)

Es reicht der Verweis darauf, dass die Kostenübernahme für die Kindertagespflege vom Landkreis Cloppenburg erfolgt und die Antragsbearbeitung hierfür bei den Städten und Gemeinden liegt unter Berücksichtigung der gültigen Richtlinien für Kindertagespflege.

Den Städten und Gemeinden soll für die Bearbeitung dieser Anträge eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 100,00 Euro jährlich pro Fall vom Landkreis gewährt werden.

 

§ 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer (bisher § 8)

Inkrafttreten zum 01.01.2011. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gegenüberstellung der bisherigen Vereinbarung zum neuen Vereinbarungsentwurf

Ermittlung der vorgeschlagenen Pauschalsätze