Betreff
Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-KUL/18/104
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung:

 

1. Dem vorgestellten Konzept „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“ für die Jahre 2018 und 2019 wird zugestimmt.

 

2. Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, mit der Musikfest Bremen GmbH für die Jahre 2018 und 2019 zur Durchführung der beschriebenen und für diese Jahre angedachten Konzertreihen im Landkreis Cloppenburg einen Vertrag abzuschließen. Dabei dürfen die Kosten die Gesamtsumme von 30.000,- EURO in 2018 und 40.000,- Euro in 2019 nicht überschreiten.

 

3. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von max. 30.000 EURO für die Durchführung der Veranstaltungen für das HH-Jahr 2018 wird zugestimmt.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Imagestudie für das Oldenburger Münsterland hat deutlich gemacht, dass die Landkreise Cloppenburg und Vechta in den Bereichen „Kunst und Kultur“ sowohl bei den Einheimischen als auch bei den zu kommenden Besuchern und Gästen weniger bis gar nicht wahrgenommen wird. So treten bei den Fragestellungen „kultureller Veranstaltungen“ und „interessanter Museen“ starke Defizite in der Wahrnehmung sowohl der Menschen von Innen als auch der auswärtigen Gäste zu Tage. Diese Bereiche werden mit den Landkreisen im Oldenburger Münsterland nicht in Verbindung gebracht. Dieses Defizit beeinträchtigt somit auch die Attraktivität der Region als Beschäftigungs- und Wohnort für Fachkräfte. Die in der Studie aufgezeigten Kritikfelder sollten daher angegangen werden und als Chance zur Verbesserung der Attraktivität des Landkreises Cloppenburg und damit des Oldenburger Münsterlandes genutzt werden. 

 

Der Nachholbedarf im kulturellen Bereich sollte in den kommenden Jahren gezielt und professionell aufgearbeitet werden.  Der Aufbau einer eigenen kulturellen Exzellenzinitiative mit landes- oder bundesweiter Ausstrahlung dürfte aber selbst im kleinen Rahmen schwer zu finanzieren sein, weil hierfür gerade in den ersten Jahren Investitionen in Millionenhöhe erforderlich wären.  

 

Realistischer erscheint vielmehr die Zusammenarbeit mit etablierten  kulturellen Initiativen, die bereits als Marke über einen großen Radius und eine Landes- und bundesweite Bekanntheit verfügen. 

 

Das Musikfest Bremen ist ein national bekanntes Musikfest, das im Jahr 2018  in der Zeit vom 25. August bis zum 15. September bereits zum 29. Mal stattfindet. Seit mehreren Jahren prägt dieses Veranstaltungsformat durch verschiedenste Angebote in unterschiedlichen Spielstätten der Region das kulturelle Geschehen im gesamten nordwestdeutschen Raum. Viele Programme und Künstlerkonstellationen gibt es deutschlandweit exklusiv nur beim Musikfest Bremen zu erleben. Alte Musik steht wie selbstverständlich neben Zeitgenössischem, Orchestrales neben Kammermusik, Oper neben Jazz und Weltmusik.

 

Organisiert ist das Festival als GmbH, in der neben der Freien Hansestadt Bremen auch drei Partner aus der Wirtschaft Mitgesellschafter sind. Einen großen Teil seines Etats erwirtschaftet das Musikfest Bremen über das Einwerben von Sponsoren- und Fördergeld und die Einnahmen aus dem Ticketverkauf.

 

Der Intendant Prof. Dr. Albert hat dem Landkreis Cloppenburg angeboten, eine Musikreihe unter dem Titel „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“ im Rahmen des Gesamtprogramms im Landkreis Cloppenburg zu etablieren.

 

Im Jahr 2017 fand deshalb bereits im Rahmen des 28. Musikfestes – sozusagen als Test – in der St. Vitus Kirche Löningen die Aufführung der sogenannten Marienvesper von Claudio Monteverdi statt. Die Resonanz auf das vom Collegium Vocale Gent aufgeführte Werk war ausgesprochen positiv und übertraf die Erwartungen.

 

Für das Jahr 2018 schlägt die Musikfest Bremen GmbH vor, zwei Werke im Landkreis Cloppenburg aufzuführen:

1. In der St. Marienkirche Friesoythe das Oratorium „Il trionfo del Tempo e del Disinganno HWV 46a“ von Georg Friedrich Händel mit dem Freiburger Barockorchester und zahlreichen Solisten

sowie

2. In der St. Vitus Kirche Löningen die „Messe in h-Moll BWV 232“ von Johann Sebastian Bach mit dem Vokalensemble Vox Luminis

 

Im Jahr 2019 könnte ein weiteres Angebot im Alten Amt Cloppenburg hinzukommen, um dann in jedem ehemaligen Amt des Landkreises je eine Veranstaltung anbieten zu können.

 

Die Kreisverwaltung begrüßt das Angebot der Musikfest Bremen GmbH. Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen des Musikfestes Bremen entstehen gleich mehrere erhebliche Vorteile für den Landkreis Cloppenburg, seine Gäste und die einheimische Bevölkerung.

 

Die vorgesehenen Konzerte schaffen zum einen ein qualitativ hochwertiges Angebot. Dadurch wird der Landkreis Cloppenburg auch im kulturellen Bereich stark aufgewertet.

 

Durch die Teilnahme im Rahmen der bestehenden etablierten Premiumkulturmarke „Musikfest Bremen“ profitiert der Landkreis vom positiven Ansehen der Marke, ohne eine eigene Werbekampagne starten zu müssen, die einen erheblich höheren finanziellen Aufwand bedeuten würde. Das bundesweite hochprofessionelle Marketing des Musikfestes Bremen stellt für den Landkreis einen erheblichen Imagegewinn dar. Die Kosten für eine vergleichbare Marketingkampagne allein für den Landkreis Cloppenburg wären ungleich höher und vermutlich auch nicht so effektiv.

 

Die Kosten für die Aufführungen werden zum großen Teil aus der Wirtschaft gefördert, trotzdem reichen diese Einnahmen zusammen mit den Einnahmen aus dem Ticketverkauf nicht aus, um die Veranstaltungsreihe kostendeckend anbieten zu können.

Bei einer Kulturförderung des Landkreises in Höhe von max. 40.000 EURO (wobei sich die Aufwendungen für 2018 auf 30.000 EURO belaufen) würde die Musikfest Bremen GmbH die Veranstaltungsreihe wie beschrieben in den Jahren 2018 und 2019 im Landkreis Cloppenburg durchführen.

 

Zunächst soll ein Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen werden, um Erfahrungen zu sammeln. Über eine Verlängerung könnte nach der Veranstaltung im Jahr 2019 in den politischen Gremien beraten werden.

 

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2018 ist bisher für diese Art der Kulturförderung kein Betrag eingeplant.

 

Beim Produkt P1.281100 SK: 427100 ist für die Bezuschussung von kleineren, besonderen kulturellen und sonstigen Veranstaltungen zur Förderung kultureller Einrichtungen ein Pauschalbetrag (in Höhe von 10.000 EURO) eingestellt.

 

Die Finanzierung soll über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 30.000 EURO für das HH-Jahr 2018 erfolgen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Musikfest Bremen 2018