Betreff
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 im Bereich der Gemeinde Barßel - Ortschaft Harkebrügge
Vorlage
V-PLA/18/203
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Das Verfahren zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 für den Landkreis Cloppenburg in der Ortschaft Harkebrügge für den in Anlage 1 abgegrenzten Bereich wird eingeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Barßel plant in der Ortschaft Harkebrügge in zentraler Lage die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes.

 

Das geplante Vorhaben liegt in einem Bereich, der im Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Cloppenburg (RROP 2005) als Vorranggebiet für „Ruhige Erholung in Natur und Landschaft" dargestellt ist. Gemäß RROP 2005 Abschnitt D 1.6 Ziff. 02 gilt:

 

„In zeichnerisch dargestellten Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein (Vereinbarkeitsgebot); dieses gilt auch für die räumliche Entwicklung in der näheren Umgebung.“

 

Die Darstellung einer Wohnbaufläche ist mit dem raumordnerischen Ziel eines Vorranggebietes für „Ruhige Erholung in Natur und Landschaft" nicht vereinbar.

 

Eine erste Sichtung hat ergeben, dass der in Anlage 1 abgegrenzte Bereich als landwirtschaftliche Fläche genutzt und bewirtschaftet wird. Weitergehende Begründungen für die Festsetzung der Fläche als Vorranggebiet „Ruhige Erholung in Natur und Landschaft“ sind nicht vorhanden. Eine Änderung dieser Festsetzung dürfte daher möglich sein.

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) können Raumordnungspläne, wie z.B. das Regionale Raumordnungsprogramm, bei Bedarf geändert werden. Dies kann auch in sachlichen oder räumlichen Teilabschnitten geschehen.

 

Als Träger der Regionalplanung und als untere Landesplanungsbehörde ist der Landkreis Cloppenburg für die Durchführung des Änderungsverfahrens zuständig.

 

Mit Schreiben vom 22.12.2017 hat die Gemeinde Barßel beim Landkreis einen Antrag auf Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 zur Aufhebung eines Teilbereichs aus dem Vorranggebiet für „Ruhige Erholung in Natur und Landschaft" im Ortsteil Harkebrügge, westlich der L 832, gestellt.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Untersuchungsbereich zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 im Bereich der Gemeinde Barßel – Ortschaft Harkebrügge